
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Gemäß der geltenden gesetzlichen Vorgaben sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, sichere elektrische Arbeitsmittel bereitzustellen. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt beispielsweise, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Außerdem müssen sie den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. Die