Explosionsschutzdokument Lackiererei
In Lackierereien entstehen durch den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Lacken, Verdünnern und Reinigungsmitteln regelmäßig explosionsfähige Atmosphären. Bereits geringe Mengen an Dämpfen oder Stäuben können – in Verbindung mit Sauerstoff und einer Zündquelle – zu einer erheblichen Explosionsgefahr führen. Ob in Ihrem Unternehmen Explosionsgefährdungen bestehen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn dies der Fall ist, so sind diese Gefährdungen im Explosionsschutzdokument Lackiererei festzuhalten.
Setzen Sie bei der Erstellung auf unsere professionelle Unterstützung als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Brandschutzbeauftragte. Wir sorgen für rechtskonforme Sicherheit in Ihrer Lackiererei und betreuen Sie bei der Erstellung Ihrer notwendigen Gefährdungsbeurteilungen ebenso wie bei der Umsetzung Ihrer betriebsspezifischen Explosionsschutzmaßnahmen.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit








Erstellung Explosionsschutzdokument
Besteht in Ihrem Betrieb das Risiko einer explosionsfähigen Atmosphäre, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz sind vor allem in der Gefahrstoffverordnung sowie in weiteren Vorschriften, wie etwa der BetrSichV, geregelt. § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung schreibt das Vorhandensein eines solchen Dokuments vor. Es dient als Nachweis dafür, dass im Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen getroffen wurden. Ob ein Explosionsschutzdokument erstellt werden muss, geht ebenfalls aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Auch diese erstellen wir Ihnen bei Bedarf.
Prüfung der explosionsgefährdeten Bereiche in der Lackiererei
Entwicklung eines Explosionsschutzkonzepts für alle relevanten Bereiche
Durchführung von Sicherheitsunterweisungen zum Explosionsschutz nach Dokumentenerstellung
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz
Überprüfung und Erstellung betrieblicher Anweisungen zum Explosionsschutz
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Ex Schutz Dokuments Lackiererei
Ausarbeitung des Explosionsschutz-Zonenplans für Lackierkabinen und Lagerräume
Erstellung des Explosionsschutzdokuments für alle wichtigen Zonen der Lackiererei
Erstellung
Explosionsschutzdokument Lackiererei
Erstberatung
Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Explosionsschutzdokument Erstellung sowie bei der sicheren Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen zur Seite. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und richtig umzusetzen. Rufen Sie uns gerne an – gemeinsam analysieren wir den individuellen Bedarf in Ihrer Lackiererei im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches und bereiten die Durchführung für Ihr Explosionsschutzdokument Lackiererei vor.

Explosionsschutzdokument Lackiererei erstellen
Wir begleiten Sie von der Ermittlung möglicher Explosionsgefahren über die Ausarbeitung detaillierter Ex-Zonenpläne bis hin zur Umsetzung passender Schutzmaßnahmen und entwickeln so ein individuelles Explosionsschutzkonzept für Ihre Lackieranlage. Dabei ist es stets unser Ziel, die Durchführung möglichst kundennah zu gestalten. So erhalten Sie einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit und verstehen den Ablauf bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments für Ihre Lackiererei.

Rechtssichere Dokumentation
Neben der Erstellung des Explosionsschutzdokuments Lackiererei übernehmen wir alle weiteren relevanten Dokumente wie Sicherheitsdatenblätter und überprüfen Ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung auf ihre Aktualität. Das Ganze fassen wir danach in einem umfassenden Explosionsschutzkonzept zusammen, das Ihnen und Ihrem Unternehmen langfristige Sicherheit bietet und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland vertreten
Vor Ort
Ihre neue Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihr externer Brandschutzbeauftragter kommt genau dorthin, wo Sie sie wirklich brauchen: Zu Ihnen ins Unternehmen.
Deutschlandweit im Einsatz
Mit unserem breiten Leistungsspektrum sind wir von Arbeitssicherheit-Deutschland bundesweit, von Berlin bis München, flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit unserer Sicherheitsingenieure. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.



Ihre Experten für Ihr Explosionsschutzdokument Lackiererei
Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Gefahrstofflager und Lackierereien erfordert fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Arbeitssicherheit, Explosionsschutz und Brandschutz. Bei uns übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe ausschließlich eine Sicherheitsfachkraft (Sifa) mit der Zusatzqualifikation Explosionsschutz.
Unsere Sicherheitsfachkräfte und externen Brandschutzbeauftragten verfügen über eine anerkannte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 7 „Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die Kombination aus Arbeitssicherheits- und Brandschutzkompetenz gewährleistet Ihnen, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und sowohl Ihre Gefährdungsbeurteilung als auch das Explosionsschutzdokument Lackiererei fachgerecht und praxisnah erstellt werden.
Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Kosten
Erstellung Explosionsschutzdokument
Erstellung Ex-Schutz Dokument Lackiererei
€990/ Stück
- Erstberatung
- Ermittlung der Explosionsgefahr
- Erstellung Ex-Schutz Dokument
- Erstellung der Dokumentation

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FAQ
Explosionsschutzdokument Lackiererei
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Was ist ein Explosionsschutzdokument?
Ein Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3 „Gefährdungsbeurteilung“) alle Schutzmaßnahmen gegen Explosionen in Betrieben systematisch erfasst. Des Weiteren basiert es auf den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 6 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung).
Das Ex Schutz Dokument muss für alle Bereiche erstellt werden, in denen explosionsfähige Atmosphären durch brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube entstehen können. Darüber hinaus muss es vor Inbetriebnahme der Lackierkabine oder -anlage erstellt und bei betrieblichen Änderungen zeitnah aktualisiert werden, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Das Ex Schutz Dokument weist somit nach, dass alle potenziellen Explosionsgefahren ermittelt, bewertet und durch technische (z.B. Zoneneinteilung nach Ex-Zonen), organisatorische (z.B. Betriebsanweisungen) und persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. Schulungen) minimiert wurden. Es dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, dass die Vorgaben der BetrSichV und GefStoffV umgesetzt sind.
2
Wer darf ein Explosionsschutzdokument für Lackierereien erstellen?
Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Sobald im Betrieb das Risiko explosionsfähiger Atmosphären besteht, ist er verpflichtet, dieses Dokument zu erstellen.
Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe jedoch an fachkundige Personen delegieren. Fachkunde im Sinne der Gefahrstoffverordnung bedeutet, dass die beauftragte Person über entsprechende Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit sowie spezifische Fortbildungen im Explosionsschutz verfügt:
„Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein“.
(Quelle: § 6 GefStoffV – Einzelnorm, Absatz 11)
Der DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ sagt aus, dass fachkundige Personen eine Zusatzqualifikation bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und des Explosionsschutzdokuments benötigen, wenn es um Gefahrstoffe nach dem Gefahrstoffrecht geht.
Des Weiteren ist auch in der DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ festgehalten, wer Explosionsschutzdokumente erstellen darf:
„Sowohl die Beurteilung von Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische, als auch die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen muss von fachkundigen Personen (§ 2 Abs. 16 und § 6 Abs. 11 GefStoffV…) vorgenommen werden. Sind solche Personen im Betrieb nicht vorhanden, muss externe, fachkundige Unterstützung hinzugezogen werden, Ansprechpersonen sind hier die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die zuständigen staatlichen Ämter, so wie privatwirtschaftliche Beratungsinstitutionen.“
(Quelle: DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“, Abschnitt 2 „Einführung“)
In der Praxis wird diese Fachkunde häufig durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Zusatzkenntnissen im Explosionsschutz erfüllt.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, Mitarbeitende einzubeziehen, die direkt mit explosionsgefährlichen Stoffen arbeiten oder für die betroffenen Bereiche verantwortlich sind, um ein praxisnahes Explosionsschutzkonzept zu entwickeln.
3
Wann ist eine Lackierkabine als explosionsgefährdeter Bereich einzustufen?
Ein explosionsgefährdeter Bereich liegt immer dann vor, wenn die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Die Einstufung und Zoneneinteilung müssen im Explosionsschutzdokument festgehalten werden
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Welche Maßnahmen verhindern Explosionen in Lackierkabinen?
Um Explosionen in Lackierkabinen zu verhindern, kommen verschiedene technische, organisatorische und bauliche Schutzmaßnahmen zum Tragen bzw. eine Kombination daraus.
Technische Schutzmaßnahmen
Im Mittelpunkt steht die Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären. Eine leistungsfähige Lüftungstechnik mit kontrollierter Mindestabluft sorgt dafür, dass die Konzentration brennbarer Dämpfe in Lackierkabinen, Trocknern und Abdunstzonen stets unterhalb gefährlicher Werte bleibt.
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen ausschließlich explosionsgeschützte (ATEX-zertifizierte) Geräte und Maschinen eingesetzt werden, um Zündquellen auszuschließen.
Automatische Brandmeldesysteme und Löschanlagen sind insbesondere für automatische Lackierkabinen nach aktueller Norm verpflichtend und erhöhen die Sicherheit zusätzlich.
Die Eliminierung möglicher Zündquellen, wie Funkenbildung, heiße Oberflächen oder statische Aufladung, ist essenziell. Dazu gehören auch Maßnahmen wie Potentialausgleich und der Einsatz geeigneter Betriebsmittel.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Eine wichtige organisatorische Schutzmaßnahme ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Lackierereien gemäß BetrSichV und GefStoffV.
Ergänzend dazu zählen die daraus abgeleitete Betriebsanweisung sowie regelmäßige Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen zu den zentralen Maßnahmen, um Explosionen in Lackierereien wirksam zu verhindern.
Bauliche Schutzmaßnahmen
Lackierereien gelten als genehmigungspflichtige Sonderbauten und unterliegen besonderen baulichen Anforderungen, etwa an Fluchtwege, Wand- und Bodenbeschaffenheit sowie die Installation automatischer Brand- und Löschanlagen.
Die bauliche Trennung von Gefahrbereichen, spezielle Anforderungen an Türen und Fluchtwege sowie leicht zu reinigende Oberflächen sind weitere wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung von Brand und Explosion zu verhindern.
5
Wie oft muss eine Lackieranlage geprüft werden?
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Lackieranlage muss eine Prüfung erfolgen, um die Explosionssicherheit der Anlage, der Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung festzustellen. Diese Prüfung ist unabhängig vom Herstellungszeitpunkt oder der Inverkehrbringung für jede Anlage verpflichtend.
Im Rahmen der erstmaligen Überprüfung wird ein Explosionsschutzkonzept erstellt, das im Explosionsschutzdokument festgehalten wird. Wichtige Informationen hierzu sollten in der technischen Dokumentation des Herstellers enthalten sein; fehlen diese, müssen sie beim Hersteller angefragt oder eigenständig ermittelt werden.
Wurde die Erstprüfung vor Inbetriebnahme nicht durchgeführt, ist sie zeitnah nachzuholen. Führt der Betreiber die Prüfung selbst durch, muss zumindest die Prüfung explosionsgeschützter elektrischer Geräte von einer Elektrofachkraft mit Explosionsschutzkenntnissen vorgenommen werden.
Wiederkehrende Prüfung von Lackieranlagen
Lackieranlagen müssen gemäß der DGUV Information 209-046 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nach der ersten Überprüfung regelmäßig geprüft werden, um die Explosionssicherheit und den betriebssicheren Zustand zu gewährleisten. Die Prüfintervalle und -anforderungen gliedern sich wie folgt:
- Prüfintervalle des Explosionsschutzkonzepts: Nach der erstmaligen Inbetriebnahme wiederkehrend alle sechs Jahre durch eine fachkundige Person.
- Prüfung explosionsgeschützter Geräte und Systeme: Elektronische Sprüheinrichtungen, Leuchten in Spritkabinen und Ventilatoren in Abluftleitung müssen mindestens alle drei Jahre überprüft werden.
- Prüfung lüftungstechnischer Anlagen: Lüftungsanlangen und Gaswarneinrichtungen sowie Inertisierungsanlagen mit Explosionsschutzfunktion müssen einmal jährlich durch eine fachkundige Person überprüft werden.
Instandhaltungskonzept als Alternative zu wiederkehrenden Prüfungen
Statt der regelmäßigen Prüfungen des Explosionsschutzkonzepts, explosionsgeschützter Geräte und lüftungstechnischer Anlagen kann ein Instandhaltungskonzept genutzt werden, sofern es die dauerhafte Explosionssicherheit der Lackieranlage gewährleistet.
Die konkreten bzw. abweichenden Prüfintervalle ergeben sich auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, wobei gesetzliche Mindestanforderungen (z. B. sechs Jahre für das Explosionsschutzkonzept) sowie spezifische Herstellerempfehlungen berücksichtigt werden müssen.
Alle durchgeführten Prüfungen und Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Für kleine Lackierereien mit geringem Jahresverbrauch an Lacken und Beschichtungsstoffen (unter 200 l) sind vereinfachte Instandhaltungskonzepte möglich, die den Aufwand reduzieren, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.