Sicherheitstechnische Betreuung
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens und stellen Ihnen eine fest zugeteilte Fachkraft für Arbeitssicherheit als dauerhafte Ansprechperson zur Seite.
Als deutschlandweiter Dienstleister betreuen wir von Arbeitssicherheit-Deutschland Betriebe aller Branchen und Größen rechtssicher gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).
Die sicherheitstechnische Betreuung erhalten Sie bei uns zu einem monatlichen Festpreis, in dem alle Fahrt- und Spesenkosten bereits enthalten sind. Zusätzlich profitieren Sie von den branchenübergreifenden Fachkenntnissen unserer Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte, die Mitgliedsbetriebe aller neun gewerblichen Berufsgenossenschaften betreuen.
Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit








Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß ASiG
Wie viel Zeit Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb aufwenden muss, hängt von Ihrer Branche und der Zahl Ihrer Beschäftigten ab. Die Vorgaben dazu stehen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft. Wir berechnen den Betreuungsumfang vor Vertragsbeginn und nennen Ihnen den Festpreis dafür.
Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung bieten wir Ihnen sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung als auch eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, betriebsspezifische Betreuung. Die Grundbetreuung schreibt die DGUV Vorschrift 2 für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor, sofern Sie nicht die alternative Betreuung (Unternehmermodell) gewählt haben. Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den besonderen Gefährdungen in Ihrem Betrieb, die bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
Seit 2026 gilt bei vielen Berufsgenossenschaften eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Für viele Betriebe fällt die vorgeschriebene Betreuungszeit dadurch geringer aus. Haben Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit noch nach der alten Fassung bestellt, lohnt sich eine neue Berechnung, die wir gerne für Sie übernehmen.
Bereitstellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beratung in allen Anliegen des Arbeitsschutzes
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Erstellung der Betriebsanweisung
Sicherheitsunterweisung durchführen
Regelmäßige Standortbegehungen
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen
Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen
Unsere Vorgehensweise bei der
sicherheitstechnischen Betreuung
Ermittlung der betrieblichen Gefährdungen
Im ersten Schritt verschafft sich unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Überblick über die spezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Betrieb. Dabei werden sowohl bestehende Arbeitsbedingungen als auch aktuelle betriebliche Veränderungen berücksichtigt. Diese Betriebsbegehung bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Planung und Umsetzung von Maßnahmen
Nach der ersten Bestandsaufnahme erstellen wir unter anderem Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) sowie Betriebsanweisungen und unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Sicherheitsunterweisungen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Anpassung von Arbeitsabläufen und der Einführung neuer Schutzmaßnahmen.
Dokumentation und Nachverfolgung
Nach der Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren wir alle sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dazu gehören die Protokolle der Begehungen und der Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2 („Bericht“), den Sie für Ihre gesetzlichen Dokumentationspflichten benötigen. Bei Betriebsprüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften können Sie Ihre sicherheitstechnische Betreuung damit jederzeit nachweisen.
Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland für Sie da
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt genau dorthin, wo sie gebraucht wird: direkt in Ihr Unternehmen. Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen für uns im Mittelpunkt. Egal, ob Sie in einer Metropole wie Berlin oder in einer ländlichen Region ansässig sind: Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz. Mit unserem breiten Leistungsspektrum betreuen wir täglich Unternehmen, Behörden und Organisationen aus allen Branchen und Größenordnungen.
Vertrauen auch Sie auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit von Arbeitssicherheit-Deutschland und fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
Ihre Experten für die sicherheitstechnische Betreuung
Unsere Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte bringen neben der sicherheitstechnischen Fachkunde nach § 7 ASiG („Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) langjährige Erfahrung aus Betrieben aller Wirtschaftszweige mit. In der Metallverarbeitung lauern andere Gefährdungen als in einer Pflegeeinrichtung. Wir kennen die Risiken Ihrer Branche und wissen, welche Schutzmaßnahmen sich im Arbeitsalltag bewährt haben.
Zudem verfügen viele unserer Fachkräfte über Zusatzqualifikationen als Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte. Für Sie bedeutet das weniger Ansprechpartner und kürzere Wege. Fragen zum Brandschutz oder zur Lagerung von Gefahrstoffen klären wir häufig direkt bei der nächsten Begehung oder bei einer eigenen Brandschutzbegehung, ohne dass Sie dafür einen weiteren Dienstleister beauftragen müssen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand
Neben der sicherheitstechnischen Betreuung bieten wir Ihnen deutschlandweit auch die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt nach § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) an. Nach § 10 ASiG („Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) müssen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammenarbeiten. Wir stimmen beide Betreuungsformen direkt aufeinander ab, zum Beispiel bei gemeinsamen Begehungen im Unternehmen oder in der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Dadurch entfällt für Sie die zeitraubende Koordination zwischen zwei oder mehreren Dienstleistern.
Das sagen unsere Kunden
Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!
Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.
Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Kosten sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung ab*
€49 / monatlich
- Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten.
- Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Standortbegehung
- Dokumentation aller Vorgänge
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Sicherheitsunterweisung (online & in präsenz)
- Beratung zur Arbeitssicherheit
Weitere Dienstleistungen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Explosionsschutzdokument erstellen
- Betriebsanweisung erstellen
- Sicherheitsunterweisung durchführen
- Regalprüfung
- externer Brandschutzbeauftragter
- externer Gefahrgutbeauftragter
Sie benötigen ein Angebot?
Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.
FAQ
Sicherheitstechnische Betreuung
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Welches Betreuungsmodell ist das richtige für meinen Betrieb?
Die DGUV Vorschrift 2 sieht vier verschiedene Modelle für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vor. Welches Modell für Ihren Betrieb passt, hängt vor allem von der Anzahl Ihrer Beschäftigten und der Organisation Ihres Unternehmens ab. Hier ein Überblick:
1. Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
Kleine Betriebe nutzen die sogenannte Regelbetreuung. Sie müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und sich bei bestimmten Anlässen (z. B. bei neuen Arbeitsmitteln, Unfällen oder besonderen Gefährdungen) von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt beraten lassen. Die sicherheitstechnische Betreuung ist anlassbezogen und flexibel, d. h. es gibt keine festen Einsatzzeiten. Sie orientiert sich immer an den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb.
2. Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Ab 21 Beschäftigten gilt für Unternehmen die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, die aus zwei Bausteinen besteht: der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung umfasst regelmäßige Aufgaben wie die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung zu sicheren Arbeitsplätzen und die Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs, die anhand des Wirtschaftszweigs (WZ-Codes) festgelegt wird.
Der betriebsspezifische Teil wird individuell nach den besonderen Gefährdungen und Veränderungen in Ihrem Unternehmen bestimmt.
Ein wichtiger Bestandteil der Regelbetreuung ist außerdem die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA), der in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden muss.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen teil und bringen dort ihre Expertise ein. Im Arbeitsschutzausschuss werden Themen wie Unfallanalysen, Gefährdungsbeurteilungen, Präventionsmaßnahmen und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen gemeinsam mit Arbeitgeber, Betriebsarzt, Betriebsrat und weiteren Beteiligten besprochen und koordiniert.
3. Alternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (Unternehmermodell)
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es das alternative Betreuungsmodell. Hier übernimmt der Unternehmer nach einer speziellen Schulung viele Aufgaben selbst und lässt sich nur bei besonderen Anlässen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch beraten. Bei Bedarf, zum Beispiel bei neuen Gefährdungen oder Arbeitsunfällen, wird eine Sicherheitsfachkraft oder ein Betriebsarzt hinzugezogen.
4. Kompetenzzentrenmodell (KPZ) für Betriebe bis 20 Beschäftigte
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung auch durch das Kompetenzzentrum (KPZ) einiger Berufsgenossenschaften sicherheitstechnisch betreuen lassen. Dieses Modell war früher nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich, wurde nun aber ausgeweitet.
Voraussetzung ist die Teilnahme an speziellen Schulungen und digitalen Lernmodulen des Kompetenzzentrums. Nach Abschluss der Qualifizierung übernimmt das KPZ die sicherheitstechnische Betreuung, unterstützt bei Fragen zum Arbeitsschutz und stellt praxisnahe Materialien sowie individuelle Beratung bereit.
Diese Form der sicherheitstechnischen Betreuung bietet kleinen Unternehmen eine flexible Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz effizient nachzukommen.
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Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Grundbetreuung?
Im Rahmen der Grundbetreuung übernimmt die Sicherheitsfachkraft verschiedene Aufgaben, die in jedem Unternehmen unabhängig von speziellen betrieblichen Gegebenheiten anfallen. Zu den wichtigsten Aufgabenfeldern gehören:
- Unterstützung bei der Erstellung unterschiedlicher Gefährdungsbeurteilungen, wie beispielsweise die psychische Gefährdungsbeurteilung oder eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen.
- Beratung zu grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung: Dazu zählt die Unterstützung bei der ergonomischen und sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsmitteln und Betriebsanlagen. Hierzu gehören sowohl technische und organisatorische Maßnahmen als auch die Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens.
- Organisation und Integration in die Führungstätigkeit: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft beim Aufbau und der Weiterentwicklung einer effektiven Arbeitsschutzorganisation und deren Verankerung in der Unternehmensführung.
- Untersuchung nach Ereignissen: Nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen analysiert die Sicherheitsfachkraft die Ursachen und unterstützt bei der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen.
- Allgemeine Beratung: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten als Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung.
- Dokumentation und Meldepflichten: Die Sicherheitsfachkraft sorgt für die ordnungsgemäße Erstellung und Pflege der notwendigen Dokumentationen und unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten.
- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen: Sie nimmt an Besprechungen wie dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) teil und bringt dort ihr Fachwissen ein.
Diese Aufgaben sind in der DGUV Vorschrift 2 sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) geregelt und bilden die Basis für einen wirksamen und gesetzeskonformen Arbeitsschutz im Unternehmen.
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Welche Aufgaben übernimmt die Sicherheitsfachkraft in der betriebsspezifischen Betreuung?
Bei der betriebsspezifischen Betreuung geht es um individuell auf den Betrieb zugeschnittene Aufgaben, die über die allgemeine Grundbetreuung hinausgehen. Ziel dabei ist es, auf besondere Gefährdungen, betriebliche Veränderungen und spezifische Anforderungen Ihres Unternehmens flexibel zu reagieren.
- Analyse und Bewertung besonderer Gefährdungen: Ermittlung von Unfall- und Gesundheitsrisiken, die sich aus speziellen Arbeitsbedingungen, Maschinen, Arbeitsstoffen oder Tätigkeiten ergeben.
- Begleitung betrieblicher Veränderungen: Beratung und Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien, Umbaumaßnahmen oder organisatorischen Änderungen.
- Anpassung der Gefährdungsbeurteilung: Kontinuierliche Aktualisierung bei veränderten Arbeitsbedingungen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Vorsorgeuntersuchungen (den ehemaligen G-Untersuchungen) und Gesundheitsmaßnahmen.
- Beratung zu Schutzmaßnahmen: Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur Risikominderung, etwa bei Lärm, Gefahrstoffen oder psychischen Belastungen.
- Dokumentation: Alle Maßnahmen und Schulungen werden dokumentiert und dienen als Nachweis gegenüber Behörden.
Die betriebsspezifische Betreuung ist flexibel und ergänzt die Grundbetreuung. Damit stellt sie sicher, dass der Arbeitsschutz auch bei Veränderungen im Unternehmen eine zuverlässige Konstante bleibt.
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Ist die sicherheitstechnische Betreuung durch Arbeitssicherheit-Deutschland auch online oder telefonisch möglich?
Ja, die sicherheitstechnische Betreuung kann auch online oder telefonisch erfolgen. Laut § 6 DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) ist eine telefonische oder Online-Beratung zulässig, wenn uns Ihre betrieblichen Verhältnisse nach einer persönlichen Erstbegehung durch eine unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bekannt sind.
Bis zu einem Drittel der sicherheitstechnischen Betreuung darf auf diese Weise erbracht werden, sofern keine betrieblichen Gründe eine Betreuung vor Ort erfordern. Alle online oder telefonisch erbrachten Leistungen werden von uns entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
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Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?
Die Kosten für die sicherheitstechnische Betreuung beginnen bei Arbeitssicherheit-Deutschland ab 49 Euro pro Monat für die Grundbetreuung. In diesem Preis sind alle Fahrt- und Spesenkosten bereits enthalten. Sie erhalten die Bereitstellung einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für Ihr Unternehmen u. a. Betriebsbegehungen und Unterweisungen durchführt oder den Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit für Sie erstellt. Zahlreiche unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen zudem über einen Ingenieurabschluss, sodass Sie bei uns nicht nur von klar kalkulierbaren Kosten, sondern auch von qualifizierten Sicherheitsingenieuren profitieren.
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Wie bestelle ich eine sicherheitstechnische Betreuung?
Um eine sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) für Ihr Unternehmen zu beauftragen, genügt ein Anruf oder eine E-Mail an uns. Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Von der Angebotserstellung über die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bis zur Abstimmung aller Details: Wir kümmern uns um die komplette Organisation Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung.