Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Sie sind auf der Suche nach einem Dienstleister, der Ihre Gefährdungsbeurteilung gründlich, rechtssicher und wirtschaftlich durchführt? Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von Arbeitssicherheit-Deutschland kommen deutschlandweit in Unternehmen aller Branchen sowie in öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung bei uns erstellen lassen, erhalten Sie diese ab 480 € pro Stück nach etwa fünf Werktagen. In dringenden Fällen, wie beispielsweise vor einer Betriebsprüfung durch Ihre Berufsgenossenschaft, können wir Ihre Gefährdungsbeurteilung auch innerhalb von 24 Stunden fertigstellen.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Worauf es bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ankommt

Auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung bauen Ihre Betriebsanweisungen sowie die Unterweisung Ihrer Beschäftigten auf. Fehlen in der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten oder sind Gefährdungen falsch bewertet, setzen sich diese Fehler in allen folgenden Arbeitsschutzdokumenten fort.

Drei Vorteile, die unsere Gefährdungsbeurteilung von Standardvorlagen unterscheiden:

  • Vollständige Erfassung aller Gefährdungen: Neben Gefährdungen durch Maschinen und Arbeitsmittel beurteilen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch die psychischen Belastungen an jedem Arbeitsplatz.

  • Umsetzbare Schutzmaßnahmen: Jede Maßnahme leiten wir nach dem STOP-Prinzip ab und legen fest, wer sie bis wann umsetzen soll.

  • Laufende Aktualisierung: Ändern sich Arbeitsabläufe oder Vorschriften, passen wir Ihre Gefährdungsbeurteilung dementsprechend an.

 

Auf Wunsch erstellen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch Betriebsanweisungen und unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Sicherheitsunterweisungen. So erhalten Sie die wichtigsten Arbeitsschutzdokumente aus einer Hand.

Gefaehrdungen ermitteln Gefaehrdungsbeurteilung

Gefährdungen und Belastungen ermitteln

Gefaehrdungen beurteilen Gefaehrdungsbeurteilung

Gefährdungen und Belastungen bewerten

Schutzmassnahmen Gefaehrdungsbeurteilung

Schutzmaßnahmen festlegen

Gefaehrdungsbeurteilung erstellen

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Betriebsanweisung Gefaehrdungsbeurteilung

Betriebsanweisungen erstellen

Sicherheitsunterweisung Gefaehrdungsbeurteilung

Sicherheitsunterweisung durchführen

Wirksamkeit Gefaehrdungsbeurteilung

Prüfen der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung

Gefaehrdungsbeurteilung aktualisieren

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

Unsere Vorgehensweise bei der Erstellung Ihrer
Gefährdungsbeurteilung

Von der Anfrage zum Vor-Ort-Termin

Auf Ihre Anfrage erhalten Sie noch am selben Tag oder am folgenden Werktag ein Angebot von uns. Anschließend vereinbaren wir deutschlandweit einen Termin in Ihrem Unternehmen. Sie können eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) ebenso beauftragen wie spezielle Gefährdungsbeurteilungen, etwa eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Baustelle oder eine umfassende psychische Gefährdungsbeurteilung.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Nachdem wir uns einen Überblick von Ihrem Unternehmen verschafft haben, starten wir mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dieser Prozess ist sehr komplex, weshalb wir bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung immer wieder das Gespräch mit Ihnen suchen und uns gegenseitig über Ihre betrieblichen Abläufe und Tätigkeiten abstimmen. Wenn alle Gefährdungen und Belastungen ermittelt und bewertet wurden, leiten wir die entsprechenden Schutzmaßnahmen in einer festgelegten Reihenfolge ab – dem sogenannten STOP-Prinzip. Wissenswertes darüber finden Sie in unserem gleichlautenden Beitrag STOP-Prinzip.

Wir aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilungen

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen bedeutet nicht, dass Sie das Dokument danach nie wieder bearbeiten müssen. Kommt ein neuer Arbeitsplatz hinzu oder ändert sich ein bestehender, muss auch Ihre Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Dasselbe gilt nach einem Arbeitsunfall. Auch ohne konkreten Anlass sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig auf ihre Aktualität überprüfen lassen. Diese Aktualisierung übernehmen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von Arbeitssicherheit-Deutschland auf Wunsch ebenfalls für Gefährdungsbeurteilungen jeglicher Art.

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

In ganz Deutschland vertreten

Vor Ort

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung direkt bei Ihnen im Unternehmen.

Vertreten in ganz Deutschland

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von Arbeitssicherheit-Deutschland sind von Berlin bis nach München und überall dazwischen für Sie im Einsatz. Wenn Ihr Unternehmen mehrere Standorte hat, erstellen wir die Gefährdungsbeurteilungen für jeden Ihrer Standorte. Neben der Gefährdungsbeurteilung übernehmen wir auf Wunsch weitere Aufgaben im Arbeitsschutz, etwa als externe Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular genügt.

Ihre Experten für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Seit über 2 Jahrzehnten erstellen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand. Darauf können Sie bei Arbeitssicherheit-Deutschland vertrauen:

  • Nachgewiesene Fachkunde: Viele unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Sicherheitsingenieure mit sicherheitstechnischer Fachkunde nach § 7 ASiG („Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).

  • Fester Ansprechpartner: Bei uns haben Sie eine fest zugeteilte Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ihren persönlichen Ansprechpartner, der für alle Fragen zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zuständig ist.

  • Unterstützung bei Rückfragen: Hat die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde Fragen zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung, erläutert Ihre Sicherheitsfachkraft von Arbeitssicherheit-Deutschland die Bewertung der Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen direkt gegenüber der jeweiligen Stelle.

  • Bearbeitbare Unterlagen: Sie erhalten Ihre Gefährdungsbeurteilung als PDF und als Word-Datei, damit Sie kleinere Änderungen in Ihrem Unternehmen selbst einpflegen können.

 

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt rechtlich bei Ihnen als Arbeitgeber. Mit einer Gefährdungsbeurteilung von Arbeitssicherheit-Deutschland können Sie bei jeder Kontrolle nachweisen, dass Sie dieser Verantwortung nachkommen.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten für die
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Erstellung Gefährdungsbeurteilung

€480/ Stück

Beispiele Gefährdungsbeurteilung

support

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FAQ
Gefährdungsbeurteilung erstellen

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Ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, gemäß §5 ArbSchG ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber Pflicht. Jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter muss demnach eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Konkretisiert wird diese gesetzliche Vorgabe in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 im § 3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten“. Diesbezüglich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrem DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 Zahlen veröffentlicht, die aus der Perspektive einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eher erschreckend zu deuten sind: Von den zu Gefährdungsbeurteilungen befragten Führungskräften gaben 25 Prozent an, dass in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen nicht durchgeführt wird. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass Sie diese nachholen. Befolgen Sie die Anordnung nicht, droht ein Bußgeld nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“).

2

Wo kann ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

Eine Gefährdungsbeurteilung können Sie bei Ingenieurbüros für Arbeitssicherheit oder bei freiberuflichen Fachkräften für Arbeitssicherheit erstellen lassen. Die Berufsgenossenschaften erstellen keine Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen, unterstützen Sie aber mit Handlungshilfen, Mustervorlagen und Beratung. Bei Arbeitssicherheit-Deutschland erstellt eine fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft Ihre Gefährdungsbeurteilung direkt in Ihrem Unternehmen.

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Welche Gefährdungsbeurteilungen muss jedes Unternehmen haben?

für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten. Seit Oktober 2013 müssen darin auch psychische Belastungen berücksichtigt werden (§ 5 ArbSchG Abs. 3 Nr. 6 „psychische Belastungen bei der Arbeit“). Außerdem müssen Sie nach § 10 MuSchG jeden Arbeitsplatz für schwangere und stillende Frauen beurteilen, auch wenn derzeit keine Mitarbeiterin schwanger ist. Weitere Anforderungen hängen von den Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen ab. Arbeiten Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen, muss die Gefährdungsbeurteilung zusätzlich § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) entsprechen. Für Maschinen und andere Arbeitsmittel gilt die Betriebssicherheitsverordnung.

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung erstelle?

  • Rechtskonformität und das Verhindern von Bußgeldern und Freiheitsstrafen (siehe dazu § 25 ArbSchG Bußgeldvorschriften)
  • Überblick über die Gefährdungen und Belastungen im Betrieb und die Chance, das Betriebsklima insgesamt langfristig zu verbessern
  • Geeignete Schutzmaßnahmen zum Arbeitsschutz können abgeleitet werden
  • Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten werden reduziert
  • Besseres Image und zufriedenere Angestellte

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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?


Verpflichtet ist der Arbeitgeber. Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG („Verantwortliche Personen“) darf er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit der Gefährdungsbeurteilung beauftragen, zum Beispiel eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für Arbeitsmittel schreibt § 3 Abs. 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) vor, dass nur fachkundige Personen die Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen. Die rechtliche Verantwortung bleibt auch nach der Beauftragung beim Arbeitgeber.

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Welche Unterlagen sollte ich vor der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bereithalten?

Wenn Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von Arbeitssicherheit-Deutschland die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchführt, sollten Sie vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie Protokolle von stattgefundenen Begehungen bereitlegen. Arbeiten Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen, gehören auch die Sicherheitsdatenblätter und das Gefahrstoffverzeichnis dazu. Auch Ihr Verbandbuch, Unfallmeldungen sowie die Nachweise zu Ihren durchgeführten Unterweisungen sind hilfreich, um eine effektive Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Dazu kommen Arbeitsplatzbeschreibungen, gegebenenfalls Maschinenlisten sowie die Prüfbücher und Wartungsprotokolle Ihrer Anlagen und Arbeitsmittel. Sie zeigen, ob gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen fristgerecht stattgefunden haben, etwa an Hebezeugen, Aufzügen oder elektrischen Anlagen. Für elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel ist das in der Regel das Protokoll der DGUV V3 Prüfung. Halten Sie außerdem Ihre Flucht- und Rettungspläne bereit. So kann die Sicherheitsfachkraft Verlauf, Kennzeichnung und Freihaltung der Flucht- und Rettungswege direkt mit der Situation vor Ort abgleichen.

Nützlich ist auch eine Übersicht, wie viele Beschäftigte in welchem Arbeitsbereich tätig sind. Vermerken Sie darin besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Jugendliche, Schwangere oder Menschen mit Behinderungen, denn für sie gelten gesonderte Schutzvorgaben. Haben Sie Aufgaben im Arbeitsschutz an fachkundige Personen wie Sicherheitsbeauftragte delegiert, legen Sie auch die schriftlichen Pflichtenübertragungen dazu. 

Mit diesen Unterlagen an der Hand kann Ihre Sicherheitsfachkraft direkt an bestehende Ergebnisse anknüpfen.

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Wie hoch sind die Kosten der Gefährdungsbeurteilung?

Die Kosten für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnen bei uns bei 480 € pro Gefährdungsbeurteilung. Komplexere Gefährdungsbeurteilungen können aufgrund des höheren Zeitaufwandes auch etwas mehr kosten. Sprechen Sie uns einfach an, um mehr über die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung und ein individuelles Angebot zu erfahren, das genau zu Ihren spezifischen Anforderungen passt. Jetzt Angebot anfragen.

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Was sind die wichtigsten Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung Erstellung?

Der Aufbau ist nirgends genau vorgeschrieben, dennoch berücksichtigen wir immer die folgenden Inhalte:

  • Den Bereich für den die Gefährdungsbeurteilung gilt.
  • Die zuständige Person für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Das Datum der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen.
  • Die Bewertung der Gefährdungen und Belastungen.
  • Die abgeleiteten Schutzmaßnahmen. 
  • Die Personen die Zuständig sind, um die Schutzmaßnahmen umzusetzen.
  • Die Termine zu denen die Schutzmaßnahmen spätestens durchgeführt sein müssen.
  • Die Unterschrift der Geschäftsführung.

 

Mehr zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung sowie den typischen Gefährdungen erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag „Gefährdungsbeurteilung erstellen“.

Ihr Weg zu einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung

Nutzen Sie die Chance, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Überlassen Sie die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung unseren erfahrenen Fachkräften und Sicherheitsingenieuren, die Sie professionell, unkompliziert und zuverlässig unterstützen.

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