ADR 1.3 Unterweisung

Sie haben in Ihrem Unternehmen mit Gefahrgut zu tun und möchten Ihre Mitarbeitenden zuverlässig und verständlich im sicheren Umgang mit Gefahrgut schulen? Unsere Online ADR 1.3 Unterweisung richtet sich an alle Personen, die mit dem Transport, der Verpackung oder dem Versand von Gefahrgut zu tun haben. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Gefahrgutbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, diese gesetzliche Verpflichtung unkompliziert und effizient zu erfüllen.

In unserer Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 vermitteln wir die allgemeinen Grundsätze und grundlegenden Regeln klar und praxisnah. Ihre Mitarbeitenden erhalten das notwendige Wissen, um mit Gefahrgut sicher umzugehen und Fehler sowie Arbeitsunfälle mit Gefahrgut zu vermeiden. Sie profitieren von einer flexiblen und zeitgemäßen Schulung, die deutschlandweit verfügbar ist und sich optimal in Ihren Betriebsablauf integrieren lässt.

Falls Sie noch Fragen zu unserer Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3. haben sollten: Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich kostenlos von uns beraten.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Die Inhalte unserer Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3

Die Pflicht an einer ADR 1.3 Unterweisung teilzunehmen, betrifft nicht nur Fahrer ohne ADR Bescheinigung, sondern auch alle Mitarbeitenden, die verpacken, verladen, versenden, dokumentieren oder organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrgut übernehmen (§ 27 Abs. 5 GGVSEB).

Die einzige Ausnahme von der Pflicht zur ADR 1.3 Unterweisung bilden Fahrer mit gültigem ADR-Schein.

 

Unsere Online-Unterweisung nach ADR 1.3 vermittelt alle relevanten Vorschriften und grundlegenden Anforderungen, die für Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrgut wichtig sind.

Sie und Ihre Mitarbeiter lernen, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sie haben, wie sie Gefahrgut korrekt kennzeichnen und sicher handhaben und wie sie im Notfall richtig reagieren. Die Schulung behandelt außerdem die besonderen Sicherungsvorschriften nach ADR, die den Schutz von Gefahrguttransporten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch regeln.

 

Nach den Vorgaben des ADR dürfen Mitarbeitende Aufgaben, für die eine Unterweisung vorgeschrieben ist, erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung oder unter direkter Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person ausführen. Die ADR 1.3 Unterweisung muss regelmäßig aktualisiert und dokumentiert werden.

 

 

Unsere Online ADR 1.3 Gefahrstoff Unterweisung muss durch eine betriebsspezifische und tätigkeitsbezogene Unterweisung vor Ort in Ihrem Betrieb ergänzt werden, die von Ihren zuständigen Führungskräften durchzuführen ist.

Die Inhalte unserer ADR 1.3 Unterweisung im Überblick:

  • Risiken und Gefahren beim Umgang mit Gefahrgut
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten
  • Verpackung, Kennzeichnung und Begleitpapiere bei Gefahrguttransporten auf der Straße
  • Grundlagen der Ladungssicherung
  • Rechtliche Vorgaben nach ADR 1.3

Unterweisungsinhalte ermitteln

Erstellung der Vorlage zur Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung online oder vor Ort

Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung

Erstellung der Dokumentation

Aushändigung der Unterweisungsnachweise

So können Sie an unserer
ADR 1.3 Online Unterweisung teilnehmen

Anmeldung

Füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus und wählen Sie im Abschnitt „Gewünschter Service“ die Option „ADR 1.3 Unterweisung Gefahrgut“. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Vor dem Schulungstermin senden wir Ihnen alle notwendigen Zugangsdaten für die Online-Unterweisung zu.

Online Unterweisung

Am vereinbarten Termin können Sie bequem am Computer Ihres Arbeitsplatz oder von zu Hause aus an der Online Veranstaltung teilnehmen. Sie benötigen keine zusätzliche Software. Der Zugang zu unserer ADR 1.3 Unterweisung erfolgt einfach über den Link, den Sie von uns erhalten. Während der Schulung vermitteln wir alle relevanten Inhalte verständlich und praxisnah. Am Ende der Online Unterweisung haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

ADR Bescheinigung

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Unterweisung erhalten Sie Ihre ADR 1.3 Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Drucken Sie diese bitte aus und bewahren Sie sie für Ihre Unterlagen sowie für mögliche Behördenkontrollen auf.

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

Ihr deutschlandweiter Partner für Arbeitsschutz

Neben unserer Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 bieten wir Ihnen ein umfassendes Portfolio rund um die Themen Arbeitssicherheit (von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zu Explosionsschutzdokumenten), betrieblicher Brandschutz und Gefahrgutmanagement.

Die Fachkräfte von Arbeitssicherheit-Deutschland unterstützen Sie nicht nur online, sondern auch direkt vor Ort in Ihrem Betrieb: Ob als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Berlin oder als externer Brandschutzbeauftragter in Hannover und überall in Deutschland.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an!

Ihre Experten für Unterweisungen nach ADR 1.3

Unsere Sicherheitsfachkräfte begleiten Sie kompetent und persönlich bei allen Fragen rund um die Online ADR 1.3 Unterweisung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch sicher und verantwortungsvoll mit Gefahrgut umgehen. Dabei legen wir besonderen Wert auf einen offenen Austausch und individuelle Beratung, denn erfolgreiche Sicherheitsunterweisungen leben vom gegenseitigen Vertrauen.

Unser Team besteht aus qualifizierten und erfahrenen Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die ihr Wissen regelmäßig aktualisieren. Dadurch profitieren Sie nicht nur von praxiserprobten und branchenübergreifenden Fachkenntnissen, sondern wir stellen gleichzeitig sicher, dass Ihre Unterweisung nach ADR 1.3 auf dem neuesten Stand von Technik und Gesetzgebung erfolgt.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten
ADR 1.3 Unterweisungen

Unterweisung ab*

€15 / Mitarbeiter

Weitere Unterweisungen im Arbeitsschutz

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FAQ
Sicherheitsunterweisung

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Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die ADR 1.3 Unterweisung?

Sie ist für alle Personen verpflichtend, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Diese Unterweisung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden.

Neben den allgemeinen Vorgaben orientiert sich die ADR 1.3 Unterweisung stets an den betriebsspezifischen und tätigkeitsbezogenen Arbeits- und Verantwortungsbereichen der beteiligten Mitarbeitenden, die je nach Unternehmen unterschiedlich gestaltet sein können.

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regelt die Unterweisung in mehreren wichtigen Kapiteln:

  • Kapitel 1.3 ADR behandelt die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Hier wird festgelegt, dass alle Beschäftigten, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, entsprechend den Anforderungen ihres Arbeits- und Verantwortungsbereichs unterwiesen werden müssen.

  • Die Art der Unterweisung ist so zu gestalten, dass sie vor der Übernahme der entsprechenden Aufgaben erfolgt und sich an den jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten orientiert. Mitarbeitende dürfen Tätigkeiten, für die eine Unterweisung vorgeschrieben ist, nur nach erfolgreicher Schulung oder unter direkter Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person ausführen.

  • Kapitel 1.3.3 ADR schreibt vor, dass die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden muss, insbesondere bei Änderungen der Vorschriften oder der Aufgabenbereiche. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Unterweisungen zu dokumentieren und die Nachweise aufzubewahren.

  • Kapitel 1.10 ADR ergänzt die Unterweisungspflicht um besondere Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten, die ebenfalls Bestandteil der Schulung sein müssen.

Ergänzend zur ADR regelt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) die Pflichten der Unternehmer in Deutschland. Diese Verordnung legt unter anderem Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Unterweisung fest.

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Wie oft muss die ADR 1.3 Unterweisung wiederholt werden?

Die ADR 1.3 Unterweisung besteht aus einer Ersteinweisung, die vor der Übernahme entsprechender Aufgaben erfolgen muss. Darüber hinaus ist die Unterweisung in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, insbesondere um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Die genauen Intervalle für die Wiederholung sind nicht starr vorgegeben, richten sich aber nach betrieblichen Gegebenheiten und gesetzlichen Änderungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unterweisungen zu dokumentieren und die Nachweise aufzubewahren.

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Wer darf Gefahrgut-Unterweisungen durchführen?

Die ADR 1.3 Gefahrgut-Unterweisung darf nur von Personen durchgeführt werden, die über fundierte Fachkenntnisse im Bereich des Gefahrguttransports verfügen. Üblicherweise übernimmt diese Aufgabe der direkte Vorgesetzte oder eine interne oder externe fachkundige Person, die vom Unternehmen beauftragt wurde und mit den spezifischen Arbeitsabläufen sowie den geltenden Vorschriften vertraut ist. Der Arbeitgeber trägt die gesetzliche Verantwortung dafür, dass die Unterweisung ordnungsgemäß erfolgt. Fehlt es im Unternehmen an einer ausreichend qualifizierten Person, kann die Unterweisung auch von einem externen Gefahrgutbeauftragten oder einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.

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Wer muss die ADR 1.3 Unterweisung dokumentieren?

Die Verantwortung für die Durchführung und die Dokumentation der Unterweisung liegt beim Unternehmer oder der Geschäftsleitung, die diese Aufgabe an geeignete Personen delegieren kann:

„Aufzeichnungen der erhaltenen Unterweisung sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufzeichnungen müssen vom Arbeitgeber, für den von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der erhaltenen Unterweisung sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu überprüfen.“

(Quelle: ADR Kapitel 1.3.3 „Dokumentation)