Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage im Arbeitsschutz. Mit ihr fällt oder steht die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Ein Grund, warum die „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ gemäß dem Arbeitsschutzgesetz für alle Betriebe mit Mitarbeitern Pflicht ist (§ 5 ArbSchG). Wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, kommt es also darauf an, dass das Dokument fehlerfrei, vollständig und rechtskonform ist. Dieser Vorgang erfordert nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch fachliche Expertise. Gerne übernehmen wir als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Sie. Mit unseren Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz wird Ihr Betrieb nachhaltig sicher.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit








Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist zwar gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, eine vorgegebene Struktur, wie sie auszusehen hat, gibt es jedoch nicht. Ohne ausreichende Erfahrung kann die Erstellung einer solchen Beurteilung daher schnell zu einer zeitraubenden Herausforderung werden. Weitere Gründe, warum viele Gefährdungsbeurteilungen scheitern, erfahren Sie in unserem gleichnamigen Blogbeitrag.
In der Praxis hat es sich deshalb bewährt, diese Aufgabe an externe Dienstleister, wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übergeben. Damit stellen Sie sicher, dass sowohl die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet sind als auch die Anforderungen von Behörden und Unfallversicherungsträgern erfüllt werden. Ein weiterer Vorteil einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung ist: Sie müssen sich auch bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft keine Sorgen mehr machen. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vorgehen.
Gefährdungen und Belastungen ermitteln
Gefährdungen und Belastungen bewerten
Schutzmaßnahmen festlegen
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Betriebsanweisungen erstellen
Sicherheitsunterweisung druchführen
Prüfen der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
Erstellung der
Gefährdungsbeurteilung
Umfassende Erstberatung
Ob eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle oder eine psychische Gefährdungsbeurteilung: In einem ersten Gespräch sehen wir uns an, für welche Bereiche Ihre aktuelle Gefährdungsbeurteilung schon erstellt wurde. In weiterer Folge erarbeiten wir dann gemeinsam, welche Gefährdungsbeurteilung Sie noch erstellen lassen müssen. Wenn Sie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Vergangenheit nicht so genau genommen haben sollten, ist das auch kein Problem. Dann starten wir einfach bei null und sorgen dafür, dass Sie in Zukunft mit Ihren Gefährdungsbeurteilungen immer auf der sicheren Seite sind.

Gefärdungsbeurteilung erstellen
Nachdem wir uns einen Überblick von Ihrem Unternehmen verschafft haben, starten wir mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dieser Prozess ist sehr komplex, weshalb wir bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung immer wieder das Gespräch mit Ihnen suchen und uns gegenseitig über Ihre betrieblichen Abläufe und Tätigkeiten abstimmen. Wenn alle Gefährdungen und Belastungen ermittelt und bewertet wurden, leiten wir die entsprechenden Schutzmaßnahmen in einer festgelegten Reihenfolge ab – dem sogenannten STOP-Prinzip. Wissenswertes darüber finden Sie in unserem gleichlautenden Beitrag STOP-Prinzip.

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen bedeutet nicht, dass Sie das Dokument danach nie wieder bearbeiten müssen. Ganz im Gegenteil: Immer dann, wenn ein neuer Arbeitsplatz hinzukommt, sich ein bestehender Arbeitsplatz ändert oder sich ein Arbeitsunfall ereignet, muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Aber auch wenn sich in Ihrem Unternehmen nichts verändert haben sollte, müssen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen jährlich auf ihre Aktualität überprüfen lassen.

Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland vertreten
Vor Ort
Ihre neue Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt genau dorthin, wo Sie sie wirklich brauchen: Zu Ihnen ins Unternehmen.
Vertreten in ganz Deutschland
Mit unserem breiten Leistungsspektrum als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Brandschutzbeauftragte sind wir in ganz Deutschland flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft den Arbeitsschutz auch für Ihren Betrieb. Rechtssicher und zu transparenten Preisen. Ein Anruf genügt.



Ihre Experten für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen durch unser erfahrenes Expertenteam. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gehen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und erfassen alle Gefährdungen und Belastungen im Betrieb. Hierbei können wir auf unser bereits erlangtes Wissen zurückgreifen, da wir für alle Branchen und Betriebsgrößen bereits Gefährdungsbeurteilungen erstellt haben.
Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Kosten für die
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Erstellung Gefährdungsbeurteilung
€480/ Stück
- Erstberatung
- Ermittlung der Gefährdungen
- Ermittlung der Belastungen
- Ableitung der Schutzziele
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Beispiele Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
- Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz
- Gefährdungsbeurteilung Büro
- Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

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FAQ
Gefährdungsbeurteilung erstellen
1
Ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, gemäß §5 ArbSchG ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber Pflicht. Jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter muss demnach eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Konkretisiert wird diese gesetzliche Vorgabe in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 im § 3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten“. Diesbezüglich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrem DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 Zahlen veröffentlicht, die aus der Perspektive einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eher erschreckend zu deuten sind: Von den zu Gefährdungsbeurteilungen befragten Führungskräften gaben 25 Prozent an, dass in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen nicht durchgeführt wird.
2
Wer übernimmt die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?
Verpflichtet zur Durchführung ist immer die Geschäftsführung. Da sich diese mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung meist nicht ausreichend auskennt, entschließen sich die meisten Unternehmer dazu, die Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen. Somit wird mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung meist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (schriftlich) beauftragt.
3
Welche Gefährdungsbeurteilungen muss jedes Unternehmen haben?
Unabhängig von der Größe und der Branche des Unternehmens sind die folgenden Gefährdungsbeurteilungen erforderlich:
- Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
- Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz
- Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel
- Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
4
Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung erstelle?
- Rechtskonformität und das Verhindern von Bußgeldern und Freiheitsstrafen (siehe dazu § 25 ArbSchG Bußgeldvorschriften)
- Überblick über die Gefährdungen und Belastungen im Betrieb und die Chance, das Betriebsklima insgesamt langfristig zu verbessern
- Geeignete Schutzmaßnahmen zum Arbeitsschutz können abgeleitet werden
- Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten werden reduziert
- Besseres Image und zufriedenere Angestellte
5
Wozu braucht man eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen, bevor diese eine tatsächliche Gefahr oder ein Gesundheitsrisiko darstellen. Sie stellt den ersten Schritt dar, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu schützen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Analyse psychischer Belastungsfaktoren. Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, solche psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu unseren Blogbeitrag Psychische Gefährdungsbeurteilung) mit einzubeziehen.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterliegen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, einer Dokumentationspflicht. Arbeitgeber müssen demnach schriftliche Aufzeichnungen führen, die die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung festhalten. In der Dokumentation sind zudem die Schritte und Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes sowie die erzielten Ergebnisse dieser Überprüfungen darzustellen.
Darüber hinaus bildet die Gefährdungsbeurteilung die zentrale Grundlage für zahlreiche weitere Dokumente und Maßnahmen im Arbeitsschutz, wie zum Beispiel für die Erstellung von Betriebsanweisungen und Explosionsschutzdokumenten – etwa dem Explosionsschutzdokument für Lackierereien – sowie für die Planung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen.
6
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
In §3 Abs. 3 Satz 3 der BetrSichV ist festgelegt, dass nur entsprechend fachkundige Personen (gemäß §2(5) BetrSichV) die Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen.
Bedeutet dies, dass künftig ausschließlich Sicherheitsfachkräfte oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation für die Gefährdungsbeurteilung zuständig sind? Wer übernimmt in diesem Fall die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurteilung?
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) trägt der Arbeitgeber die Hauptverantwortung dafür, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gewährleistet sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Werkzeug, um diese Pflicht zu erfüllen. Sie kann vom Arbeitgeber selbst durchgeführt oder an eine geeignete, zuverlässige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit delegiert werden. Die Beauftragung erfolgt schriftlich. Die rechtliche Verantwortung für die korrekte Durchführung bleibt jedoch stets beim Arbeitgeber, der die ordnungsgemäße Umsetzung überwachen muss.
Mit unserer professionellen Beratung im Bereich Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements und der Vermeidung von berufsbedingten Unfällen. Unsere Gefahrenanalyse berücksichtigt sämtliche Arbeitsprozesse, Tätigkeiten, Abläufe und Arbeitsplatzbedingungen. Darauf basierend entwickeln wir individuelle Schutzmaßnahmen, deren Wirksamkeit regelmäßig geprüft werden muss.
Die Sicherheitsfachkräfte von Arbeitssicherheit Deutschland sorgen dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen allen geltenden Arbeitsschutzanforderungen entsprechen. Dies bietet Ihnen nicht nur Sicherheit im Umgang mit Behörden, Berufsgenossenschaften (BG) und Versicherungen, sondern fördert auch die kontinuierliche Verbesserung und den Erfolg Ihres Unternehmens.
7
Wie hoch sind die Kosten der Gefährdungsbeurteilung?
Die Kosten für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnen bei uns bei 480 € pro Gefährdungsbeurteilung. Komplexere Gefährdungsbeurteilungen können aufgrund des höheren Zeitaufwandes auch etwas mehr kosten. Sprechen Sie uns einfach an, um mehr über die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung und ein individuelles Angebot zu erfahren, das genau zu Ihren spezifischen Anforderungen passt. Jetzt Angebot anfragen.
8
Was sind die wichtigsten Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung Erstellung?
Der Aufbau ist nirgends genau vorgeschrieben, dennoch berücksichtigen wir immer die folgenden Inhalte:
- Den Bereich für den die Gefährdungsbeurteilung gilt
- Die zuständige Person für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Das Datum der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen
- Die Bewertung der Gefährdungen und Belastungen
- Die abgeleiteten Schutzmaßnahmen
- Die Personen die Zuständig sind, um die Schutzmaßnahmen umzusetzen
- Die Termine zu denen die Schutzmaßnahmen spätestens durchgeführt sein müssen
- Die Unterschrift der Geschäftsführung
Ihr Weg zu einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung
Nutzen Sie die Chance, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Überlassen Sie die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung unseren erfahrenen Fachkräften, die Sie professionell, unkompliziert und zuverlässig unterstützen.
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