STOP-Prinzip: Arbeitsschutz einfach erklärt

Nachdem die Gefährdungen ermittelt und bewertet wurden, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Ableitung der Schutzmaßnahmen erfolgt nach einem strikten System – dem STOP Prinzip. Dies gilt für jede Gefährdung und ist eine gesetzlich festgelegte Vorgehensweise. Tauchen Sie ein in unser Praxiswissen und Lernen Sie das STOP Prinzip zu verstehen und anzuwenden.

Das STOP Prinzip: Definition

Im modernen Arbeitsschutz ist das STOP Prinzip unverzichtbar, um Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu minimieren. Die Abkürzung STOP steht für die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen:

      1. S – Substitution

      1. T – Technische Maßnahmen,

      1. O – Organisatorische Maßnahmen

      1. P – Persönliche Schutzmaßnahmen

    Diese abgestufte Vorgehensweise ist sogar vorgeschrieben und basiert auf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Auch im Arbeitsschutzgesetz ist festgeschrieben, dass die Gefährdungen am Arbeitsplatz an der Quelle zu behandeln sind. Aber dazu später mehr.

    Warum ist das STOP Prinzip so wichtig?

    In einer Vielzahl von Arbeitsumgebungen, von der industriellen Fertigung bis hin zur Bauwirtschaft, sind Mitarbeiter täglich potenziellen Gefahren ausgesetzt. Das STOP Prinzip bringt Licht ins Dunkle und bietet eine klare Struktur, an denen sich Unternehmen orientieren können um nachhaltig klar kommunizierte Prävention zu etablieren.  

    Warum sind Schutzmaßnahmen genau in dieser Reihenfolge zu ergreifen?

    Die STOP Reihenfolge wurde entwickelt, um den bestmöglichen Schutz für Mitarbeiter zu gewährleisten. Indem Gefahren an ihrer Quelle beseitigt oder kontrolliert werden, lassen sich Risiken systematisch und nachhaltig verringern. Am effektivsten ist es natürlich, eine Gefahr vollständig zu eliminieren, da sie dann keinerlei Risiko mehr darstellt (Substitution). Sollten technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, wird als letzte Option die persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt. Diese Priorisierung spiegelt sich auch im Arbeitsschutzgesetz wider: § 4 ArbSchG verlangt, dass Gefährdungen zuerst an der Quelle bekämpft werden müssen und persönliche Schutzmaßnahmen nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen. Diese strukturierte Herangehensweise reduziert die Abhängigkeit von der PSA, die immer nur einen ergänzenden Schutz bieten kann.

    Quelle: Arbeitssicherheit-Deutschland.de


    Die vier Stufen des STOP Prinzips im Detail

    1. Substitution: Gefahr an der Quelle eliminieren

    Substitution bedeutet, dass gefährliche Stoffe, Maschinen oder Verfahren durch ungefährlichere Alternativen ersetzt bzw. ausgetauscht werden. Dieser Ansatz ist die effektivste Maßnahme, da die Gefahr bereits an ihrer Wurzel beseitigt wird. Beispiele für erfolgreiche Substitutionen:

        • Austausch gefährlicher Chemikalien: Ein krebserzeugender Stoff wird durch eine weniger gefährliche Substanz ersetzt.

        • Neue Alternativen zu gefährlichen Verfahren: Anstelle eines Dieselstaplers wird ein neuer Elektrostapler für die Arbeiten in der Halle angeschafft. Nachdem die Mitarbeiter vorher den Abgasen schutzlos ausgeliefert waren, sind die Dieselabgase jetzt gar nicht mehr vorhanden und die Gefahr ist eliminiert. Ein voller Erfolg in Puncto Arbeitssicherheit!

      Warum es wichtig ist: Substitution schützt die Mitarbeiter langfristig und verringert gleichzeitig Haftungs- und Folgekosten. Es ist jedoch oft eine Herausforderung, weil Alternativen gefunden und umfassend getestet werden müssen. Auch sind Substitutionen häufig mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Doch hier gilt: Arbeitssicherheit ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Unternehmen die nachhaltig in die Arbeitssicherheit investieren, sichern sich für die Zukunft ab.

      2. Technische Maßnahmen: Gefahr technisch kontrollieren

      Wenn eine Substitution nicht möglich ist, kommen technische Schutzmaßnahmen ins Spiel. So können Beispiele aussehen:

          • Lüftungs- und Absauganlagen: Mitarbeiter sind zu viel Staub am Arbeitsplatz ausgesetzt. Neue Technische Anlagen reduzieren die Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft und die Grenzwerte werden wieder eingehalten. Die Arbeitsumgebung ist wieder sicher.

          • Schutzbarrieren und Sicherheitsgehäuse: Alte Maschinen können gegen die Betriebssicherheitsverordnung verstoßen, da die damals verbauten Sicherheitsvorrichtungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Nun werden die nötigen Sicherheitsverfahren einfach nachgerüstet und die Maschinen sind wieder einsatzbereit.

          • Einsatz von Maschinen: Während die Mitarbeiter im Lager/ Versand früher alle Paletten mit einem mechanischen Hubwagen bewegen mussten, hat der Chef eine neue E-Ameise angeschafft. Diese lässt die schweren Paletten wie im Handumdrehen durch das Lager flitzen.
         

        3. Organisatorische Maßnahmen: Zusammenarbeit besser abstimmen

        Wenn die Substitution oder technische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind (und auch wirklich erst dann), kommen die organisatorischen Maßnahmen zum Tragen. Organisatorische Maßnahmen betreffen die Struktur und Planung der Arbeitsprozesse. Die Maßnahmen helfen, Gefahren am Arbeitsplatz durch klare Vorgaben, Abläufe und gezielte Unterweisungen zu verringern, und umfassen zum Beispiel:

            • Sicherheitsunterweisungen und Schulungen: Unterweisungen zum Arbeitsschutz sind nach §12 ArbSchG ohnehin Pflicht. Doch darüber hinaus können Unterweisungen und Schulungen dafür sorgen, dass Mitarbeiter sicherheitsrelevante Informationen besser verstehen und korrekt handeln können. Wie eine Unterweisung durchgeführt werden muss, erfahren Sie hier.

            • Arbeits- und Pausenzeiten optimieren: Jeder kennt es, sobald das Arbeitspensum steigt, rückt alles andere in den Hintergrund. Unsere Experten wissen, jetzt wird es gefährlich. Es gilt: Wird die Arbeit zu viel, vernachlässigen Mitarbeiter die Arbeitssicherheit. Das darf auf keinen Fall passieren. Die Pausen- und Arbeitszeiten müssen eingehalten werden und spielen auch bei den psychischen Belastungen eine immense Rolle. Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Pausen- und Arbeitszeiten.

            • Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten: Nur qualifiziertes Personal hat Zugang zu Bereichen mit besonderem Gefährdungspotential. Dies greift den ersten Punkt der „Unterweisung und Schulung“ mit auf und macht noch einmal deutlich, wie wichtig das Thema ist.
           

          4. Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA): Die letzte Möglichkeit im Arbeitsschutz

          Wenn alle vorherigen Schutzmaßnahmen die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz nicht vollständig eliminieren, wird auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen. Die PSA ist eine individuell angepasste Schutzausrüstung, die den Mitarbeitern bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Sie ist das letzte Werkzeug im Arbeitsschutz und kommt nicht selten in Kombination mit den Vorpunkten zum Einsatz. Hier ein paar Beispiele für die PSA:

              • Atemschutzmasken

              • Schutzanzüge

              • Handschuhe

              • Schutzhelme

              • Schutzbrillen

            Wichtiger Hinweis: Die Wahl der PSA sollte stets in Absprache mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung den spezifischen Anforderungen entspricht. Denn auch hier gibt es klare Vorgaben und Regeln. Hier gehen wir genauer auf die richtige Auswahl der PSA ein

             

            Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des STOP Prinzips

            Das STOP-Prinzip ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgeschrieben. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefahren an der Quelle zu minimieren und erst dann auf PSA zurückzugreifen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Die Priorisierung der Maßnahmen ist zudem im Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) verankert, welches vorschreibt, dass Gefährdungen an der Quelle zu bekämpfen sind und weniger wirksame Maßnahmen nur ergänzend eingesetzt werden dürfen.

            Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen jenseits des STOP Prinzips

            Das STOP Prinzip ist Teil eines umfassenderen Ansatzes im Arbeitsschutz. Neben den hier beschriebenen Maßnahmen greifen auch allgemeine Arbeitsschutzvorgaben, wie das Sicherstellen hygienischer Bedingungen, etwa durch ein Hygienekonzept. Viele Maßnahmen des STOP Prinzips können außerdem kombiniert werden, um den Schutz der Beschäftigten weiter zu maximieren.

            Praktische Anwendung des STOP-Prinzips im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

            Das STOP Prinzip wird während der Gefährdungsbeurteilung herangezogen, um die festgestellten Risiken gezielt zu reduzieren. Gefährdungsbeurteilungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wertvolles Instrument, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und bieten Beratung zu allen Maßnahmen, die im STOP-Prinzip verankert sind.

             

            Wer ist für die Umsetzung des STOP Prinzips verantwortlich?

            Gemäß Arbeitsschutzgesetz liegt die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Unternehmensführung. Diese kann zwar Aufgaben an qualifizierte Führungskräfte delegieren, bleibt jedoch für die korrekte Durchführung verantwortlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Der Betriebsrat wird eingebunden, wenn es um Schutzmaßnahmen geht, die das Wohl der Mitarbeiter betreffen.

            Vorteile des STOP Prinzips für Unternehmen und Mitarbeiter

            Das STOP Prinzip bietet vielfältige Vorteile:

                1. Rechtssicherheit: Unternehmen, die das STOP-Prinzip beachten, kommen den gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen nach und müssen keine Strafen wie Bußgelder oder Beschäftigungsverbote fürchten.
                2. Reduzierte Unfallkosten: Durch eine konsequente Risikominimierung lassen sich Unfallfolgekosten vermeiden.
                3. Weniger Krankheitsausfälle: Ein sicheres Arbeitsumfeld führt zu geringeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten.
                4. Stärkung des Mitarbeitervertrauens: Die klare Priorisierung der Sicherheit stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter und fördert eine sicherheitsbewusste Unternehmenskultur.
               

              Fazit:

              Das STOP Prinzip ist ein wichtiger Bestandteil bei der Festlegung von Arbeitsschutzzielen im modernen Arbeitsschutz und bietet eine zuverlässige Struktur zur Minimierung von Gefahren am Arbeitsplatz. Durch die Einhaltung der Schutzmaßnahmensequenz – von der Substitution bis hin zur PSA – können Unternehmen die Sicherheit ihrer Mitarbeiter nachhaltig gewährleisten und gleichzeitig gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

              FAQ zum STOP Prinzip im Arbeitsschutz

              Was ist das Ziel des STOP-Prinzips?

              Das Ziel des STOP Prinzips ist es, die Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu maximieren und potenzielle Gefährdungen und Belastungen so weit wie möglich zu eliminieren oder zu reduzieren, bevor persönliche Schutzmaßnahmen notwendig werden. Es hilft Unternehmen, systematisch vorzugehen und Schutzmaßnahmen priorisiert umzusetzen.

               

              In welchen Branchen wird das STOP Prinzip angewendet?

              Das STOP Prinzip wird in allen Branchen angewendet, in denen es arbeitsplatzbedingte Gefahrenquellen gibt. Und das ist in jedem Unternehmen ab einem Mitarbeiter der Fall. Es kommt besonders in Bereichen zum Einsatz, die regelmäßig mit Gefahrstoffen, Maschinen oder Arbeitsumgebungen mit erhöhter Unfallgefahr zu tun haben, z. B. Baugewerbe, Chemieindustrie, Logistik und Produktion.

               

              Wer entscheidet, welche Maßnahmen des STOP Prinzips eingesetzt werden?

              Zunächst sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls Betriebsärzte stark in die Auswahl der Maßnahmen eingebunden. Die letztendliche Verantwortung liegt jedoch beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass alle Schutzmaßnahmen korrekt bewertet, ausgewählt und umgesetzt werden.

               

              Kann das STOP Prinzip flexibel angewendet werden?

              Das Prinzip sieht eine feste Reihenfolge der Schutzmaßnahmen vor. Innerhalb dieser Reihenfolge gibt es jedoch Flexibilität in der Auswahl und Kombination der einzelnen Maßnahmen, um den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht zu werden. Technische und organisatorische Maßnahmen können z. B. oft sehr sinnvoll kombiniert werden. Arbeitssicherheit erfordert auch immer eine individuelle Umsetzung.

               

              Was passiert, wenn sich neue Gefahrenquellen entwickeln?

              Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein und wird somit bei Veränderungen am Arbeitsplatz aktualisiert und angepasst. Wenn also neue Gefahrenquellen identifiziert werden, müssen diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wie üblich bewertet und Schutzmaßnahmen nach dem STOP Prinzip neu festgelegt werden.

               

              Wie oft sollte das STOP Prinzip überprüft werden?

              Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit, jedoch sollten Schutzmaßnahmen regelmäßig im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsüberprüfungen evaluiert werden, insbesondere wenn es Veränderungen in der Arbeitsumgebung oder den verwendeten Stoffen und Verfahren gibt. Wir prüfen die Gefährdungsbeurteilung neben den wichtigen anlassbezogenen Fortschreibungen mindestens einmal jährlich.

               

              Welche Rolle spielen Unterweisungen im STOP Prinzip?

              Unterweisungen sind kein direkter Bestandteil des STOP Prinzips, aber ein essenzieller Faktor für die Wirksamkeit der Maßnahmen. Mitarbeitende müssen umfassend über die Gefahren am Arbeitsplatz und die Schutzmaßnahmen informiert werden, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Unterweisungen unterstützen die Akzeptanz und korrekte Anwendung der Schutzmaßnahmen und sind unabhängig von dem STOP Prinzip klar gesetzlich geregelt.

               

              Kann das STOP Prinzip auch auf psychosoziale Risiken angewendet werden?

              Obwohl das STOP Prinzip primär für physische Gefahrenquellen entwickelt wurde, kann es teilweise auch auf psychosoziale Risiken angepasst werden. Beispielsweise könnten technische und organisatorische Maßnahmen dabei helfen, Stressfaktoren oder die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Eine genauere Auskunft über den Status Quo der psychischen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz bietet die Gefährdungsbeurteilung Psyche.

               

              Gibt es Strafen bei Nichteinhaltung des STOP Prinzips?

              Ja, Unternehmen, die das STOP Prinzip nicht umsetzen und somit gegen die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz verstoßen, können mit Sanktionen und Geldbußen belegt werden. Verstöße können zudem zu schwerwiegenden Haftungsrisiken für das Unternehmen führen, falls Mitarbeitende zu Schaden kommen. Hierbei dürfen wir nicht vergessen: Wer das STOP Prinzip nicht einhält, kann auch nicht über korrekte Gefährdungsbeurteilungen verfügen. 

               

              Kann das STOP Prinzip auch präventiv wirken, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht?

              Absolut. Das STOP Prinzip wird in der Praxis auch präventiv eingesetzt, um potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor ein Risiko für Mitarbeitende entsteht. Gerade die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Prozessen kann Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen langfristig vorbeugen.

               

              Wir übernehmen den Arbeitsschutz und die Sicherheit in Ihrem Betrieb

              Unsere Kernkompetenz ist die Arbeitssicherheit. Als deutschlandweiter Dienstleister betreuen unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit ganz verschiedene Unternehmen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Hierbei gewährleisten unsere Profis nicht nur die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, sondern sorgen auch dafür, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten. So schaffen wir Arbeitsschutz auf ganzer Linie für Ihren Unternehmenserfolg.