
Was ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt?
In Deutschland muss jedes Unternehmen mit Mitarbeitern nachweisen, dass es eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung hat. Welche Betreuungsmöglichkeiten diesbezüglich zur Auswahl stehen, wird in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und legt fest,







