Externer Gefahrgutbeauftragter

Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Unternehmen deutschlandweit dabei, gefährliche Güter für den Verkehrsträger Straße sicher und rechtskonform zu lagern, zu verpacken, zu verladen und zu transportieren. Dabei überwachen und dokumentieren wir den gesamten Gefahrgutprozess und erstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichte präzise und zu attraktiven Preisen.

externer Gefahrgutbeauftragter

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Unser externer Gefahrgutbeauftragte: Ihre Lösung für den sicheren Gefahrguttransport

Sind Sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt? Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist jedes Unternehmen, das Gefahrgut transportiert, verpackt, lagert oder versendet, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen (§ 3 GbV „Bestellung von Gefahrgutbeauftragten).

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben schützt nicht nur die Sicherheit aller Beteiligten, sondern bewahrt Ihr Unternehmen vor hohen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.

Unser Service als externer Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße bietet Ihnen eine flexible und kosteneffiziente Lösung. Wir übernehmen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, darunter:

  • Überwachung der Vorschriften: Wir informieren Sie umfassend über den Gefahrguttransport gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und stellen sicher, dass alle relevanten Gefahrgutvorschriften gemäß ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) eingehalten werden.
  • Beratung und Schulung: Unterstützung bei allen betriebsspezifischen Fragen rund um Ihren Gefahrguttransport und übernehmen die Schulung aller Mitarbeiter, die in den Gefahrgutprozess eingebunden sind.
  • Erstellung von Berichten: Wir erstellen Ihren Jahresbericht und dokumentieren alle relevanten Prozesse und Ereignisse wie etwaige Unfälle.
  • Behördenkontakt: Auf Ihren Wunsch hin, unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Behörden oder bei Kontrollen durch Behörden.

Unsere erfahrenen Fachkräfte sorgen dafür, dass Ihre Gefahrgutprozesse reibungslos ablaufen und stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Sicherheit und Compliance Ihres Unternehmens gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich eine individuelle Lösung für Ihre Gefahrgutprozesse!

Bereitstellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Beratung in allen Anliegen des Arbeitsschutzes

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Erstellung der Betriebsanweisung

Sicherheitsunterweisung durchführen

Regelmäßige Standortbegehungen

Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen

Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen

Unser Vorgehen als Ihr
externer Gefahrgutbeauftragter

Erstberatung

Wir sind Ihr kompetenter Partner für den sicheren Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR). In einer kostenfreien Erstberatung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren spezifischen Bedarf und identifizieren mögliche Schwachstellen in Ihren Gefahrgutprozessen. Dabei klären wir alle offenen Fragen und beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen Anforderungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind.

Betreuung vor Ort

Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter sorgen wir dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um den Gefahrguttransport einhalten. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gemäß ADR 1.3 und stellen sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrgutprozesse regelkonform umsetzen. Zudem führen wir Begehungen Ihrer Standorte durch, prüfen die Einhaltung der Vorschriften und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer Prozesse.

Rechtssichere Dokumentation

Wir übernehmen die vollständige Dokumentation aller Tätigkeiten rund um den Gefahrguttransport. Dazu gehören Protokolle unserer Begehungen, Teilnahmebestätigungen für geschulte Mitarbeitende sowie die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichts gemäß ADR und Gefahrgutbeförderungsgesetz . Mit unserer umfassenden und rechtskonformen Dokumentation erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und sind stets auf der sicheren Seite.

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

In ganz Deutschland vertreten

Vor Ort

Ihr externer Gefahrgutbeauftragter von Arbeitssicherheit-Deutschland kommt persönlich in Ihr Unternehmen, um Sie umfassend zu beraten. Wir unterstützen Sie nicht nur bei allen Fragen rund um die Gefahrgutbeförderung, sondern auch bei der sicheren Lagerung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Güter.

Darüber hinaus sorgen wir für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit. Ob eine Regalprüfung, Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter oder eine Brandschutzbegehung vor Ort – unsere Experten stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet zur Seite.

Vertreten in ganz Deutschland

Mit unserem breitgefächerten Leistungsspektrum sind wir bundesweit von Berlin bis München vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.

Ihre externen Gefahrgutbeauftragten

Unsere Experten von Arbeitssicherheit Deutschland übernehmen die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen: Egal, ob bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung oder Ihres Explosionsschutzdokuments, als externer Brandschutzbeauftragter oder als Gefahrgutbeauftragter: Wir stehen für einen offenen und persönlichen Austausch, denn Arbeitssicherheit bedeutet nicht nur das Einhalten von Gesetzen, sondern ist auch eine Sache des gegenseitigen Vertrauens.

Unser Team besteht aus qualifizierten und erfahrenen Sicherheitsingenieuren verschiedener Fachrichtungen. Durch den gelebten Austausch untereinander profitieren Sie von unseren praxiserprobten und branchenübergreifenden Fachkenntnissen. 

Wir machen keinen Unterschied zwischen Sicherheitsingenieur oder Fachkraft für Arbeitssicherheit und bilden alle unsere Mitarbeiter laufend für Sie fort. So profitiert Ihr Unternehmen von einer fachkundigen Beratung, die stets auf dem neuesten Stand von Technik und Gesetzgebung basiert.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten externer
Gefahrgutbeauftragter

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FAQ
externer Gefahrgutbeauftragter

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Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?

Die Kosten für einen externen Gefahrgutbeauftragten variieren je nach Leistungsumfang und den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Mit unseren maßgeschneiderten Paketen bieten wir Ihnen flexible Lösungen, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren – von der Basisbetreuung für kleinere Betriebe bis hin zur umfassenden Unterstützung für größere Unternehmen.

  • Paket Economy – 95 € / Monat: Ideal für kleinere Transportunternehmen und Logistikbetriebe, die eine zuverlässige Basisbetreuung benötigen. Dieses Paket umfasst unter anderem eine jährliche Begehung vor Ort, eine Unterweisung, die Erstellung des Jahresberichts sowie eine Beratung bei individuellen Anfragen innerhalb von 24 Stunden.
  • Paket Economy Plus – 129 € / Monat: Perfekt für wachsende Unternehmen, die eine erweiterte Betreuung suchen. Neben den Leistungen des Economy-Pakets profitieren Sie von einer schnelleren Beratungszeit (Antwort binnen 12 Stunden), fünf Stunden individueller Beratung pro Jahr, der Erstellung von Musterbeförderungspapieren und einem Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung. Alle Fahrt- und Spesenkosten sind inklusive.
  • Paket Premium – 239 € / Monat: Für Unternehmen mit höchsten Ansprüchen an Betreuung und Sicherheit. Dieses Paket bietet zwei Begehungen und Unterweisungen pro Jahr, zehn Stunden individuelle Beratung, eine garantierte Antwortzeit von drei Stunden bei Anfragen sowie umfassende Unterstützung in allen Bereichen der Gefahrgutbeförderung. Auch hier sind alle Fahrt- und Spesenkosten enthalten.

Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist nicht nur eine kosteneffiziente Alternative zu internen Lösungen, sondern auch ein Garant für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und die Optimierung Ihrer Gefahrgutprozesse. Kontaktieren Sie uns, um das passende Paket für Ihr Unternehmen zu finden!

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Ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?

Ja, ein Gefahrgutbeauftragter ist Pflicht, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV § 3) muss ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • Beteiligung an der Beförderung gefährlicher Güter: Das Unternehmen ist direkt oder indirekt an Prozessen wie dem Transport, der Verpackung, dem Befüllen, dem Be- oder Entladen gefährlicher Güter beteiligt.
  • Pflichten nach Gefahrgutverordnungen: Das Unternehmen gilt als Beteiligter gemäß der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) oder der „Gefahrgutverordnung See“ (GGVSee) und unterliegt den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen.

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die schriftliche Bestellung stellt sicher, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie in den genannten Bereichen tätig sind, um rechtzeitig einen qualifizierten Gefahrgutbeauftragten zu benennen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Bitte beachten Sie dabei, dass Arbeitssicherheit-Deutschland als externer Gefahrgutberater ausschließlich für den Verkehrsträger Straße aktiv ist.

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Welche weiteren Rechtsgrundlagen gelten für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße?

Der Transport von Gefahrgut auf Straßen unterliegt einer Vielzahl von nationalen und internationalen Regelungen, die die Sicherheit und Rechtskonformität gewährleisten. Die wichtigsten Vorschriften für den Straßentransport sind:

  • ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße):

Das ADR ist das wichtigste internationale Regelwerk für den Straßentransport gefährlicher Güter. Es enthält umfassende Vorschriften zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut sowie Schulungsanforderungen für alle Beteiligten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Transporte den ADR-Vorgaben entsprechen, um grenzüberschreitende Transporte rechtskonform durchzuführen.

 

 

Die Neuerungen im ADR 2025

Das ADR 2025 bringt wichtige Änderungen mit sich, um den Gefahrguttransport noch sicherer zu gestalten und den technologischen Fortschritt, insbesondere bei Batterietechnologien, zu berücksichtigen. Insgesamt wurden 11 neue UN-Nummern eingeführt, die unter anderem folgende Bereiche abdecken:

  • Natrium-Ionen-Batterien: Diese neuen Batterietypen gewinnen zunehmend an Bedeutung als Alternative zu Lithium-Ionen-Batterien und erfordern spezifische Regelungen für Transport und Sicherheit.

  • Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien: Die Vorschriften wurden erweitert, um den sicheren Transport von Fahrzeugen zu gewährleisten, die mit modernen Energiespeichern ausgestattet sind.

Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen vorgenommen, um den Umgang mit Gefahrstoffen und neuen Technologien besser zu regeln. Die Änderungen spiegeln die steigenden Anforderungen an die sichere Beförderung von Gefahrgütern wider und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen in der Industrie.

Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und mögliche Risiken zu minimieren.



  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG):

Das GGBefG ist das zentrale nationale Gesetz für den Umgang mit Gefahrgütern in Deutschland. Es regelt nicht nur den eigentlichen Transport, sondern auch vorbereitende und abschließende Tätigkeiten wie Verpacken, Be- und Entladen. Darüber hinaus legt es die Zuständigkeiten der Behörden fest, definiert Genehmigungspflichten und beschreibt Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften.

Diese Verordnung regelt die behördlichen Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße. Sie beschreibt die Befugnisse der Kontrollbehörden, die Durchführung der Kontrollen sowie eine Prüfliste möglicher Verstöße, die nach Gefahrenkategorien eingestuft werden. Ziel ist es, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und Verstöße konsequent zu ahnden.

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (UVV/BGR):

Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen definieren die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) Sicherheitsstandards für den Umgang mit Gefahrgütern am Arbeitsplatz. Sie tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wie mit Gefahrgut umzugehen ist und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie der darauf basierenden Betriebsanweisung Gefahrstoffe. Darüber hinaus finden Sie im Sicherheitsdatenblatt, das jedem Gefahrstoff beiliegt, weitere Hinweise zum richtigen Umgang.

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):
    Beim Lagern von Gefahrstoffen sowie bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind auch die TRGS relevant, wie etwa die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.

Diese Rechtsgrundlagen schützen nicht nur Menschen und Umwelt, sondern helfen auch, rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder Haftungsstrafen bei Verstößen zu vermeiden.

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Welche Qualifikation bringt Arbeitssicherheit-Deutschland als externer Gefahrgutbeauftragter mit?

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure verfügen über umfassende Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Gefahrstoffmanagement. Als externer Gefahrgutbeauftragter bieten wir folgende Qualifikationen und Stärken:

  • Fundierte Fachkenntnisse und Ausbildung: Unsere Experten sind speziell geschulte Fachkräfte im Bereich Gefahrgüter und verfügen über eine fundierte Ausbildung in relevanten Disziplinen wie Chemie, Sicherheitstechnik oder Arbeitsschutz. Durch regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen erweitern wir unsere Fachkenntnisse kontinuierlich.
  • Praxisorientierte Erfahrung: Durch jahrelange Beratungstätigkeit als Sicherheitsfachkräfte, externe Brandschutzbeauftragte und sowie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Explosionsschutzdokument Erstellung unterstützen wir Unternehmen dabei, alle gesetzlichen Anforderungen beim Gefahrguttransport sicher umzusetzen.

Aktuelles Wissen: Unsere Gefahrgutbeauftragten arbeiten stets mit den neuesten gesetzlichen Regelungen und Standards, darunter Vorschriften zur Registrierung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie technische Regeln für den sicheren Umgang mit Gefahrgut. Dies garantiert eine rechtssichere Betreuung unserer Kunden.

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Wie funktioniert die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten?

Die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten muss gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (§ 3 GbV) schriftlich erfolgen und dokumentiert werden, um rechtsverbindlich zu sein. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt sowohl für interne als auch externe Gefahrgutbeauftragte.

Noch einfacher wird es für Sie, wenn Sie uns kontaktieren. Ein Anruf genügt und wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre Gefahrgutorganisation.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – schnell, unkompliziert und zuverlässig.