Ihr deutschlandweiter Gefahrstoffbeauftragter

Als Gefahrstoffbeauftragte begleiten wir Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Stoffen arbeiten, bei der sicheren und gesetzeskonformen Gestaltung ihrer Prozesse. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über umfassende Qualifikationen sowohl als Gefahrstoffbeauftragte als auch als externe Gefahrgutbeauftragte und sind bundesweit für Sie im Einsatz.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe, übernehmen die vollständige Dokumentation im Rahmen Ihres Gefahrstoffmanagements und führen praxisnahe Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden durch. So sind nicht nur Ihre Beschäftigten optimal geschützt, sondern Sie vermeiden auch betriebliche Risiken sowie mögliche Bußgelder im Umgang mit Gefahrstoffen.

externer Gefahrgutbeauftragter

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen als Gefahrstoffbeauftragte

Als erfahrene Gefahrstoffbeauftragte bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung rund um den sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen. Unsere konkreten Leistungen im Überblick:

  • Beratung und Organisation bei der fachgerechten Lagerung von Gefahrstoffen
  • Sorgfältige Auswertung und Bewertung Ihrer Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung, Pflege und Aktualisierung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses
  • Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Maßnahmenkatalogs zur Risikominimierung
  • Regelmäßige Begehungen in Ihrem Unternehmen und Überwachung der Einhaltung aller Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Fachkundige Begleitung und Vertretung bei behördlichen Angelegenheiten

Mit unseren langjährigen Fachkenntnissen und unserer Erfahrung helfen wir Ihnen, Haftungsrisiken zu vermeiden, Arbeitsunfälle zu verhindern und Ihre Belegschaft dauerhaft zu schützen.

Bereitstellung externer Gefahrgutbeauftragter

Beratung in allen Anliegen zum Gefahrstoff

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Erstellung der Betriebsanweisung

Sicherheitsunterweisung durchführen

Regelmäßige Standortbegehungen

Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen

Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen

Unser Vorgehen als Ihr
externer Gefahrstoffbeauftragter

Erstberatung

Wir sind Ihr kompetenter Partner für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Im Rahmen unserer Erstberatung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf und überprüfen bestehende Abläufe im Gefahrstoffmanagement. Dabei zeigen wir mögliche Schwachstellen auf und beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen Anforderungen, die speziell für Ihr Unternehmen relevant sind.

Betreuung vor Ort

Als Gefahrstoffbeauftragte sorgen wir u. a. durch eine Betriebsbegehung dafür, dass in Ihrem Unternehmen alle Vorgaben rund um die sichere Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen eingehalten werden. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen, unterstützen Sie beim Erstellen und Pflege des Gefahrstoffkatasters und kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Bei unseren Betriebsbegehungen erhalten Sie klare, praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer Gefahrstoffprozesse.

Rechtssichere Dokumentation

Wir übernehmen die vollständige Dokumentation aller Maßnahmen im Bereich Gefahrstoffe. Dazu zählen Protokolle unserer Unternehmensbesuche, Unterlagen zu Schulungen sowie die fortlaufende Aktualisierung Ihres Gefahrstoffkatasters. Mit unserer strukturierten und rechtskonformen Dokumentation erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und sind für behördliche Prüfungen bestens vorbereitet.

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

In ganz Deutschland für Sie im Einsatz

Vor Ort

Ihr externer Gefahrstoffbeauftragter von Arbeitssicherheit Deutschland kommt persönlich in Ihr Unternehmen und unterstützt Sie rund um die sichere Lagerung, Kennzeichnung und Organisation von Gefahrstoffen. Wir beraten Sie individuell zu allen Fragen des Gefahrstoffmanagements und sorgen dafür, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.

Als bundesweit tätiges Ingenieurbüro unterstützen wir Sie nicht nur beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, sondern bieten Ihnen zahlreiche weitere Leistungen, die von der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 über die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bis hin zum betrieblichen Brandschutz durch unsere externen Brandschutzbeauftragten reichen.

Bei uns profitieren Sie nicht nur von einer vielfältigen Expertise, sondern auch von unserer schnellen und unkomplizierten Herangehensweise zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Ihre externen Gefahrstoffbeauftragten

Unsere Beauftragten für Ihr Gefahrstofflager begleiten Sie bundesweit persönlich und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die umfangreichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen zuverlässig und praxisgerecht erfüllt. Die Grundlage unserer Beratung für die sichere Lagerung und dem Umgang mit Gefahrstoffen bilden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)  und wichtige Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), wie zum Beispiel die DGUV-Information 213-079.

Wir stehen Ihnen mit qualifizierten und erfahrenen Sicherheitsingenieuren verschiedener Fachrichtungen zur Seite. Unser Team setzt auf einen offenen und persönlichen Austausch, denn eine wirkungsvolle Arbeitssicherheit basiert sowohl auf gesetzlicher Einhaltung als auch auf gegenseitigem Vertrauen. Dank der laufenden Weiterbildung unserer Experten erhalten Sie von unseren Gefahrstoffbeauftragten stets eine fundierte und an den aktuellen gesetzlichen Standards ausgerichtete Beratung.

Bei allen Fragen rund um die Lagerung, Kennzeichnung, Dokumentation und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. So behalten Sie auch bei komplexen gesetzlichen Vorgaben den Überblick und sind gut vorbereitet für eine behördliche Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder andere Kontrollen.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten
Gefahrstoffbeauftragter

Gefahrstoffbeauftragter ab*

€79 / monatlich

Weitere Dienstleistungen

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FAQ
Gefahrstoffbeauftragter

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Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften, die am Arbeitsplatz sowohl akute als auch chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen können.bSie stellen Risiken dar, weil sie entzündlich, explosionsgefährlich, giftig, reizend oder gefährlich für die Umwelt sein können.

Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur klassische Chemikalien, sondern beispielsweise auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon und Narkosegase. In Betrieben der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst kommen Gefahrstoffe in nahezu allen Branchen zum Einsatz, wie beispielsweise in der chemischen Industrie, der Bauwirtschaft, in metallverarbeitenden Betrieben oder im Gesundheitsdienst.

Beispiele für Gefahrstoffe sind:

  • explosive Gefahrstoffe wie Nitroglycerin, Dynamit oder TNT
  • entzündbare Flüssigkeiten und Gase wie Kohlenwasserstoffe, Methan, Ester und Ketone, die häufig in Farben, Lacken oder als Lösungsmittel verwendet werden
  • brandverursachende oder brandverstärkende Stoffe wie Natriumperoxid oder Salpetersäure
  • korrosive Substanzen wie Schwefelsäure oder Laugen wie Kalilauge
  • akut giftige und gesundheitsschädliche Stoffe wie Methanol, Chlor oder Blausäure
  • reizende oder sensibilisierende Chemikalien wie Salzsäure und Metalle wie Nickel oder Kobalt

Die Vielfalt und breite Anwendung von Gefahrstoffen machen ihren sicheren Umgang in Unternehmen besonders anspruchsvoll. Mit passenden Schutzmaßnahmen lassen sich sowohl Gefährdungen für die Gesundheit als auch für die Umwelt gezielt vermeiden.

(Quelle: DGUV Information 213-079, S. 5f.)

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Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?

Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe, die am Arbeitsplatz gelagert, verarbeitet oder genutzt werden und dabei Menschen oder die Umwelt gefährden können. Gefahrgut hingegen bezeichnet Stoffe oder Gegenstände, die beim Transport aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr darstellen. Während Gefahrstoffe sich auf Risiken im Betrieb beziehen, betrifft Gefahrgut die Sicherheit beim Befördern. Ein Stoff kann je nach Einsatz sowohl ein Gefahrstoff als auch ein Gefahrgut  sein, aber die jeweiligen Vorschriften und Schutzmaßnahmen sind unterschiedlich.

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Wann benötigen Sie einen Gefahrstoffbeauftragten?

Sobald in Ihrem Unternehmen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird und Sie nicht über die notwendigen Fachkenntnisse für deren sicheren und gesetzeskonformen Umgang verfügen, benötigen Sie einen Gefahrstoffbeauftragten.

Die Gesetzgebung schreibt vor, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung übernimmt. Diese Person muss demnach über eine passende Ausbildung sowie Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildungen verfügen. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschreiben genau, welche Qualifikationen hierzu nötig sind. Können Sie die geforderte Fachkompetenz intern nicht sicherstellen, sind Sie gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten oder eine andere geeignete Person zu benennen ( § 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“):

In diesem Kontext müssen Sie als Arbeitgeber prüfen, ob in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stattfinden oder Gefahrstoffe entstehen beziehungsweise freigesetzt werden. Ist dies der Fall, müssen Sie regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, für die ebenfalls entsprechende Fachkunde erforderlich ist. Verfügen Sie über diese Expertise, dürfen Sie die Aufgabe selbst übernehmen. Ansonsten müssen Sie einen Gefahrstoffbeauftragten oder eine andere fachkundige Person, wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen.

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Was passiert, wenn man keinen Gefahrstoffbeauftragten bestellt?

Kommt Ihr Unternehmen der Vorschrift gemäß § 6 GefStoffV nicht nach, drohen bei Verstößen gemäß Chemikaliengesetz (§ 27 ChemG „Strafvorschriften, Verordnungsermächtigung“) empfindliche Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen. Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist somit immer dann notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, wenn Ihnen als Arbeitgeber die geforderten Qualifikationen und Fachkenntnisse fehlen.

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Wie kann die Gefährdung durch einen Stoff festgestellt und bewertet werden?

Bevor eine Tätigkeit am Arbeitsplatz aufgenommen wird, müssen Sie als Arbeitgeber klären lassen, welche Stoffe dabei eingesetzt werden oder welche Stoffe als Nebenprodukte entstehen können. Im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung gilt es, die möglichen Gefahren dieser Stoffe systematisch zu ermitteln und passende Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei ist besonders wichtig, dass Sie die Höhe und Dauer der Belastung Ihrer Mitarbeitenden durch Einatmen (inhalative Exposition) bewerten. Sie können dies durch direkte Messungen am Arbeitsplatz oder durch nichtmesstechnische Methoden, etwa die Übertragung von Ergebnissen vergleichbarer Arbeitsplätze oder anhand von Berechnungen, vornehmen.

Für Ihre Bewertung stehen Ihnen zahlreiche Informationsquellen zur Verfügung: Nutzen Sie dafür beispielsweise die Angaben auf Verpackungen, Sicherheitsdatenblätter, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), branchenspezifische Hilfestellungen der Unfallversicherungsträger sowie Stoffdatenbanken wie GisChem, WINGIS-online oder die GESTIS-Stoffdatenbank. Die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung teilen Sie Ihren Beschäftigten in weiterer Folge in einer für alle verständlichen Form mit, wie etwa über eine schriftliche Betriebsanweisungen und einer mündlichen Sicherheitsunterweisung.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragten von Arbeitssicherheit Deutschland stehen Ihnen dabei zur Seite. Wir übernehmen nicht nur die klassischen Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten, sondern unterstützen Sie auch bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, verfassen rechtskonforme Betriebsanweisungen und führen professionelle Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden durch. Damit stellen Sie sicher, dass alle relevanten Vorgaben rund um Gefahrstoffe eingehalten werden und Ihr Team bestens informiert und geschützt ist.