Explosionsschutzdokument erstellen lassen
Laut Explosionsschutz-Richtlinien benötigen Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Gemische entstehen könnten, ein Explosionsschutzdokument. Dieses Dokument muss vor der ersten Inbetriebnahme oder bei Änderungen an Arbeitsmitteln und -abläufen erstellt oder auf den neuesten Stand gebracht werden. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und die Anforderungen für das Explosionsschutzdokument praxisnah und effizient umzusetzen. Die Erstellung Ex-Schutz Dokument übernehmen wir deutschlandweit.
Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit
Erstellung Explosionsschutzdokument
Besteht in Ihrem Betrieb das Risiko einer explosionsfähigen Atmosphäre, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz sind vor allem in der Gefahrstoffverordnung sowie in weiteren Vorschriften, wie etwa der BetrSichV, geregelt. § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung schreibt das Vorhandensein eines solchen Dokuments vor. Es dient als Nachweis dafür, dass im Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen getroffen wurden. Ob ein Explosionsschutzdokument erstellt werden muss, geht ebenfalls aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Auch diese erstellen wir Ihnen bei Bedarf.
Prüfung der explosionsgefährdeten Arbeitsbereiche
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zum Ex-Schutz
Erstellung des Explosionsschutz-Zonenplans
Erstellung vom Explosionsschutzkonzept für die relevanten Bereiche
Prüfung und Erstellung der Betriebsanweisungen zum Ex-Schutz
Erstellung Explosionsschutzdokument für alle wichtigen Zonen
Sicherheitsunterweisung zum Explosionsschutz nach Erstellung
Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments
Erstellung
Explosionsschutzdokument
Erstberatung
Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen zur Seite bei allen Fragen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments sowie zur sicheren Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und umzusetzen. Rufen Sie uns gerne an – gemeinsam analysieren wir Ihren individuellen Bedarf in einem kostenlosen Erstgespräch und bereiten die Explosionsschutzdokument Durchführung vor.
Explosionsschutzdokument erstellen
Von der Identifikation potenzieller Explosionsgefahren über die Erstellung detaillierter Ex-Zonenpläne bis hin zur Entwicklung effektiver Schutzmaßnahmen: Wir übernehmen sämtliche Schritte zur Erstellung Ihres individuellen Explosionsschutzdokuments oder -konzepts. Unser Ziel ist es immer, die Durchführung so nah am Kunden wie möglich durchzuführen. So erhalten Sie den besten Einblick in unsere Arbeit und verstehen, wie die Explosionsschutzdokument Erstellung korrekt durchgeführt wird.
Rechtssichere Dokumentation
Gerne übernehmen wir die Arbeit vom Explosionsschutzdokument erstellen. Alle notwendigen Dokumente und Schutzmaßnahmen fassen wir in einem umfassenden Explosionsschutzkonzept zusammen, das Ihnen Rechtssicherheit bietet und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wir machen Ihr Unternehmen nachhaltig sicher.
Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland vertreten
Vor Ort
Ihre neue Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt genau dorthin, wo Sie sie wirklich brauchen: Zu Ihnen ins Unternehmen.
Vertreten in ganz Deutschland
Mit unserem breiten Leistungsspektrum sind wir in ganz Deutschland flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.
Ihre Experten für die Erstellung vom Explosionsschutzdokument
Die Durchführung und Erstellung eines Explosionsschutzdokuments erfordert eine hohe fachliche Kompetenz. Aus diesem Grund übernimmt die Ex-Schutz Dokument Erstellung bei uns nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Zusatzqualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Diese zwei Qualifikationen bündeln die Expertise aus der Arbeitssicherheit und dem Brandschutz und ermöglichen es uns, Ihnen eine saubere Arbeit abzuliefern.
Das sagen unsere Kunden
Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!
Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.
Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.
Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.
Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Kosten
Erstellung Explosionsschutzdokument
Erstellung Ex-Schutz Dokument
€990/ Stück
- Erstberatung
- Ermittlung der Explosionsgefahr
- Erstellung Ex-Schutz Dokument
- Erstellung der Dokumentation
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Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.
FAQ
Explosionsschutzdokument Erstellung
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Was ist das Explosionsschutzdokument?
Ein Explosionsschutzdokument umfasst die Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes vor Explosionen in einem Betrieb. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ein solches Dokument zu erstellen, um Gefährdungen zu identifizieren und zu bewerten, die mit möglichen Explosionen einhergehen. Die Gefährdungsbeurteilung gibt die Information, ob die Erstellung vom Explosionsschutzdokument notwendig ist. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und muss vor Aufnahme der Tätigkeiten durch den Arbeitgeber erfüllt werden. Das Dokument stellt sicher, dass für alle explosionsgefährdeten Bereiche Schutzvorkehrungen getroffen und die damit verbundenen Risiken angemessen bewertet wurden.
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Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
Nach § 6 Abs. 11 der GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Betriebe ohne die notwendige Fachkenntnis sind verpflichtet, sich zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments extern beraten zu lassen.
Fachkundige Personen gemäß § 2 Abs. 16 der GefStoffV zeichnen sich durch ausreichende Qualifikationen aus, die von den spezifischen Anforderungen der Aufgabe abhängen. Diese Qualifikationen umfassen in der Regel eine fachlich passende Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung oder eine kürzlich ausgeübte entsprechende Tätigkeit sowie die Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen.
Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments ist vorgeschrieben, wobei die Häufigkeit nicht fest definiert ist. Bei häufigen Änderungen der Produktionsprozesse oder der eingesetzten Stoffe empfiehlt sich eine jährliche Selbstprüfung, bei seltenen Änderungen eine Überprüfung alle zwei Jahre. Die Dokumentation muss jeweils schriftlich mit Angabe des Datums erfolgen.
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Wann ist das Explosionsschutzdokument Pflicht?
Bei Vorliegen von Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären sind eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich. Diese beiden Gefährdungsbeurteilungen bilden die Basis für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in folgenden Vorschriften:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr. 1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 und Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
- DGUV Vorschrift 1, § 3
- Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2152 Teil 1
- DGUV Vorschrift 113-001
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Wie hoch sind die Kosten für das Explosionsschutzdokument?
Die Kosten für das Explosionsschutzdokument starten bei 990€. Wir arbeiten mit Pauschalpreisen und bieten Ihrem Unternehmen so eine sichere Budgetplanung. Der Stundenlohn für eine sachkundige Person für Explosionsschutz liegt bei ca. 90 bis 150€ pro Stunde. Aus diesem Grund sind unsere Pauschalpreise für Ihr Unternehmen so attraktiv.
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In welchen Branchen entstehen häufig explosionsfähige Atmosphären?
Explosionsfähige Atmosphären treten häufig in Branchen auf, in denen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Stäuben gearbeitet wird. Hier sind einige Beispiele:
1. Chemische Industrie
Begründung: In der Produktion und Verarbeitung chemischer Stoffe entstehen oft brennbare Gase und Dämpfe. Diese können sich bei unzureichender Belüftung mit Luft vermischen und explosive Atmosphären bilden. Besonders in Anlagen zur Herstellung oder Verarbeitung von Lösungsmitteln, Gasen und chemischen Verbindungen ist das Risiko hoch.
2. lebensmittelindustrie (z.B. Mühlen, Getreideverarbeitung, Zuckerverarbeitung, Kaffeeverarbeitung, usw.)
Begründung: Fein gemahlene oder pulverisierte Stoffe wie Mehl, Zucker oder Kaffeepulver können in Kombination mit Luft eine explosionsfähige Staubwolke bilden. In Mühlen oder Silos kann es bei hoher Konzentration von Stäuben und durch Funkenbildung zu Staubexplosionen kommen.
3. Holzverarbeitende Industrie
Begründung: In Sägewerken und Tischlereien entsteht durch Holzverarbeitung viel Holzstaub, der unter bestimmten Bedingungen eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Wenn sich Holzstaub in der Luft anreichert und eine Zündquelle auftritt, kann eine Staubexplosion ausgelöst werden.
4. Pharmazeutische Industrie
Begründung: Ähnlich wie in der chemischen Industrie wird hier mit diversen Substanzen gearbeitet, die oft in Pulverform vorliegen. Auch feine Stäube aus Medikamentenbestandteilen oder Chemikalien können explosive Atmosphären erzeugen, besonders in Abfüll- und Mischanlagen.
5. Öl- und Gasindustrie
Begründung: Bei der Förderung, Verarbeitung und dem Transport von Erdöl, Erdgas oder anderen fossilen Brennstoffen können explosive Gase austreten und sich mit Luft zu gefährlichen Gemischen verbinden. Hier ist das Risiko für Gasexplosionen besonders hoch.
Die genannten Beispiele bilden nur einen groben Teil der Unternehmen ab, die häufig ein Explosionsschutzdokument erstellen müssen. Die Gefährdungsbeurteilung gibt immer Information darüber, ob und in welchen Unternehmensbereichen ein Ex-Schutz Dokument erstellt werden muss.