Externer Brandschutzbeauftragter

Als Externer Brandschutzbeauftragter sorgen wir für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen.

Als Firma für Brandschutz organisieren und koordinieren wir den Brandschutz von A – Z. Unser oberstes Ziel ist es, Brände zu verhüten und Ihre Mitarbeiter auf einen potenziellen Brand bestmöglich vorzubereiten. 

 

Ihre Brandschutzbeauftragter Firma

Als Brandschutzbeauftragter Firma sind unsere Aufgaben breit gefächert. Ihr neuer externer Brandschutzbeauftragter wird unter Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes oder Personalvertretungsgesetzes offiziell schriftlich benannt. Im Zuge dieser Bestellung werden die spezifischen Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ unter anderem folgende Aufgaben:

Durchführung der Brandschutzbegehung

Brandschutzmaßnahmen überprüfen

Brandschutzunterweisung durchführen

Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne

Kontrolle von Brandlasten und Gefahrstoffen

Erstellung der Brandschutzordnung

Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Unterstützung bei der Dokumentation

Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen

Unser Aufgaben als Ihre neue
Brandschutzbeauftragter Firma

Bestellung als Brandschutzbeauftragten

Mit der schriftlichen Bestellung sind wir offiziell Ihr neuer externer Brandschutzbeauftragter. Zu Beginn nehmen wir Ihr Unternehmen genau unter die Lupe und schauen, ob Sie alle brandschutztechnischen Vorgaben erfüllen.

Betreuung Ihrer Standorte

Als Brandschutzbeauftragter Firma betreuen wir all Ihre Standorte in ganz Deutschland. Der externe Brandschutzbeauftragte fährt jeden Standort mindestens einmal jährlich an und übernimmt die Brandschutzbegehung vor Ort. Der externe Brandschutzbeauftragte wird Ihnen fest zugeteilt und steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei allen Fragen immer zur Seite.

Rechtssichere Dokumentation

Alle Aufgaben, die wir als Brandschutzbeauftragter Firma für Sie durchführen, dokumentieren wir lückenlos. Mit diesem Service gewährleisten wir Ihnen die rechtskonforme Dokumentation. Immer dann, wenn Sie Unterlagen einsehen möchten, können die den externen Brandschutzbeauftragten kontaktieren. 

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

In ganz Deutschland vertreten

Vor Ort

Ihre neue Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt genau dorthin, wo Sie sie wirklich brauchen: Zu Ihnen ins Unternehmen.

Vertreten in ganz Deutschland

Mit unserem breiten Leistungsspektrum sind wir in ganz Deutschland flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.

Ihre Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter aus unserer Firma zeichnet sich neben seiner Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten durch seine langjährige Berufserfahrung aus. 

Viele unserer Experten sind zusätzlich Feuerwehrmänner. Unsere Dienstleistungen im Bereich Brandschutz sind somit immer praxisnah und aktuell.

 

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten
externer Brandschutzbeauftragter

Bestellung Brandschutzbeauftragter ab*

€79 / monatlich

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FAQ
externer Brandschutzbeauftragter

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Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter

Die Kosten für den externen Brandschutzbeauftragten starten bereits ab 69€ im Monat. Der Stundenlohn liegt zwischen 80 und 150€. Kunden entscheiden sich deshalb für unseren Pauschalpreis und bestellen den Brandschutzbeauftragten immer für ein ganzes Jahr.

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Wer benötigt einen Brandschutzbeauftragten?

Ein Brandschutzbeauftragter ist in Deutschland nicht generell für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Ob ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Rechtliche und baurechtliche Vorgaben: Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) muss ein Arbeitgeber sicherstellen, dass Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Ersten Hilfe und Evakuierung in der Arbeitsstätte auf Basis der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Ein Brandschutzbeauftragter ist jedoch nur zwingend erforderlich, wenn dies in einer baurechtlichen Vorschrift oder in der Bauverordnung für bestimmte Gebäudetypen (Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Industriegebäude usw.) gefordert wird. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise fordert die Bauaufsichtsbehörde bei bestimmten Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten, der die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes überwacht.

Weitere Gründe für die Brandschutzbeauftragten Bestellung: Abgesehen von gesetzlichen Vorgaben kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten aus Eigeninteresse des Arbeitgebers oder aufgrund von Anforderungen durch Versicherungen erfolgen. So können versicherungstechnische Vorgaben oder interne Brandschutzkonzepte einen Brandschutzbeauftragten verlangen, um das Brandrisiko zu minimieren und im Notfall schnelle, koordinierte Maßnahmen sicherzustellen.

Für eine genauere Einschätzung, ob ein Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen erforderlich ist, kann die zuständige Baubehörde oder ein Brandschutzfachberater hinzugezogen werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet zudem Informationen über die Aufgaben und Qualifikationen eines Brandschutzbeauftragten. 

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Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Brandschutzbeauftragter?

Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt im Unternehmen eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten im Bereich des Brandschutzes, um sowohl präventive als auch organisatorische Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen. Zu seinen Kernaufgaben gehören:

  1. Beratung und Ansprechpartner: Der externe Brandschutzbeauftragte steht als zentrale Ansprechperson für alle Fragen des Brandschutzes zur Verfügung. Er berät die Geschäftsführung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und unterstützt auch bei Notfall- und Katastrophenplanungen.

  2. Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung Teil A,B und C: Er ist verantwortlich für das Erstellen und regelmäßige Aktualisieren der Brandschutzordnung, die klare Verhaltensrichtlinien im Brandfall für alle Mitarbeiter festlegt.

  3. Beurteilung der Brandgefährdung: Der Brandschutzbeauftragte bewertet die Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und unterstützt die Geschäftsführung in der Risikobewertung und -minderung.

  4. Durchführung von Schulungen und Brandschutzunterweisungen: Um ein umfassendes Brandschutzbewusstsein im Unternehmen zu gewährleisten, organisiert er Schulungen und Brandschutzunterweisungen für die Mitarbeitenden und stellt sicher, dass alle ausreichend zum Thema Brandschutz qualifiziert sind.

  5. Erstellung von Betriebsanweisungen: Der Brandschutzbeauftragte erstellt und aktualisiert Betriebsanweisungen, die konkrete Maßnahmen und Verhaltensweisen im Fall eines Brandes definieren.

  6. Mitwirkung bei baulichen und technischen Maßnahmen: Er beteiligt sich bei allen baulichen und technischen Änderungen im Unternehmen, die den Brandschutz betreffen, wie etwa der Auswahl von Löschmitteln oder der Installation brandschutztechnischer Anlagen.

  7. Regelmäßige Brandschutzbegehungen: Der Brandschutzbeauftragte führt regelmäßige Begehungen durch, um den Zustand des Brandschutzes zu überprüfen, festgestellte Mängel zu dokumentieren und, wenn möglich, direkt zu beheben oder der Leitung zu melden.

  8. Teilnahme an behördlichen Brandschauen: Er begleitet Brandschauen durch Behörden und stellt sicher, dass alle behördlichen Anforderungen im Bereich Brandschutz eingehalten werden.

  9. Fortbildungen und Aktualisierung der Fachkenntnisse: Da sich Vorschriften und Technologien im Brandschutz stetig weiterentwickeln, ist es seine Pflicht, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen und seine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.

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Wie muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) muss der Brandschutzbeauftragte schriftlich bestellt werden. Diese Bestellung legt detailliert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten fest und stellt sicher, dass die Rolle im Unternehmen rechtlich abgesichert und klar definiert ist. Dies ist wichtig, um die Pflichten des Brandschutzes strukturiert zu delegieren.

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Welche Qualifikation hat ein Brandschutzbeauftragter?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003 sowie die vfdb-Richtlinie 12-09-01 und VdS 3111 definieren die Qualifikationsanforderungen für Brandschutzbeauftragte. Der bestellte Brandschutzbeauftragte sollte eine spezifische Brandschutz-Ausbildung absolviert haben, die ihm Fachkenntnisse im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vermittelt. Dies umfasst Kenntnisse zu baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen, die die Grundlage für seine Tätigkeit bilden. In unserer Brandschutzbeauftragter Firma sind alle Brandschutzbeauftragten auch Ingenieure.

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Welche vorteile bietet eine Brandschutzbeauftragter Firma (also ein externer Brandschutzbeauftragter)?

Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt viele Vorteile für Unternehmen. Er bietet eine unabhängige und objektive Sichtweise, die hilfreich ist, um Risiken ohne interne Befangenheit zu bewerten. Externe Brandschutzbeauftragte aus unserem Haus verfügen über spezialisierte Kenntnisse und umfassende Erfahrung in verschiedenen Branchen und Gebäudetypen, sodass sie wertvolle Best Practices einbringen. Zudem ist die Beauftragung unserer Brandschutzbeauftragter Firma kosteneffizient, besonders für kleinere Betriebe, da sie nur bei Bedarf in Anspruch genommen werden und keine internen Schulungs- oder Personalkosten anfallen. Schließlich sind externe Brandschutzbeauftragte meist auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Entwicklungen, da sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, wodurch das Unternehmen stets aktuellen Brandschutzanforderungen gerecht wird.

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Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete und schriftlich bestellte Person, die für die Planung, Umsetzung und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen verantwortlich ist. Er berät die Geschäftsführung, schult Mitarbeitende und sorgt für die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

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Wie verläuft die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst in der Regel etwa 64 Unterrichtseinheiten und ist in theoretische und praktische Abschnitte gegliedert. Sie vermittelt Wissen in den Bereichen baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz sowie rechtliche Grundlagen und Brandschutzmanagement.

Die Ausbildung orientiert sich an den Standards der vfdb-Richtlinie 12-09/01, DGUV Information 205-003 und VdS 3111, die die Qualifikationsanforderungen bundesweit festlegen. Am Ende erfolgt eine Prüfung, die schriftliche und praktische Anteile umfasst. Voraussetzungen sind meist eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat ausgestellt, das die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter bescheinigt.