Wenn Sie als Arbeitgeber mehr als 20 Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigen, ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gesetzlich vorgeschrieben. Während einige Unternehmen dies lediglich als Pflichtaufgabe betrachten, nutzen vorausschauende Unternehmen den Arbeitsschutzausschuss als wertvolles Instrument, um die Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern.
Erfahren Sie, welche Personen Teil des Arbeitsschutzausschusses sind, wie Sie ASA-Sitzungen effektiv planen und durchführen und wie eine professionelle Dokumentation eines ASA-Protokolls aussieht.
Wer braucht einen Arbeitsschutzausschuss?
Laut § 11 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) müssen Arbeitgeber, soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, bei mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss bilden.
Gut zu wissen: Mit „mehr als 20 Mitarbeitern“ sind ausschließlich Beschäftigte in Vollzeitanstellung gemeint. In der Regel also Personen, die regelmäßig 40 oder 38,5 Stunden pro Woche in einem Unternehmen tätig sind.
Um die Anzahl aller Vollzeitstellen in einem Unternehmen zu ermitteln, greift man auf die Hilfsgröße zur Bemessung der Arbeitszeit „Vollzeitäquivalente“ (VZÄ) zurück, mit der man Teilzeitbeschäftigungen anteilig auf eine Vollzeitstelle umrechnen kann.
So errechnen Sie Vollzeitstellen bei Teilzeitmodellen für Ihren Betrieb
Der § 11 ASiG liefert hier auch schon die einfache Lösung bezüglich VZÄ: „Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 angerechnet.“
Angenommen, Ihr Betrieb beschäftigt folgende Mitarbeiter:
- 8 Vollzeitkräfte mit mehr als 38 Stunden/Woche
- 5 Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Stunden/Woche
- 12 Teilzeitkräfte mit bis zu 30 Stunden/Woche
Daraus ergibt sich die Berechnung der Vollzeitäquivalente (VZÄ):
- 8 Vollzeitkräfte entsprechen 8,0 VZÄ (8 × 1,0)
- 5 Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Stunden/Woche ergeben 2,5 VZÄ (5 × 0,5)
- 12 Teilzeitkräfte mit bis zu 30 Stunden/Woche ergeben 9,0 VZÄ (12 × 0,75)
Gesamtanzahl der VZÄ: 8,0 + 2,5 + 9,0 = 19,5 VZÄ
Da der Betrieb rechnerisch unter der Grenze von 20 VZÄ liegt, besteht gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz keine gesetzliche Verpflichtung, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten.
Wer muss in den Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, über Anliegen des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung zu beraten und setzt sich immer aus folgenden Personen zusammen:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsarzt
- Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und
- Interner Sicherheitsbeauftragter (Sibe) nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) können ebenfalls an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen. In der Praxis ist dies bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten der Fall, während es in größeren Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern häufiger vorkommt. Dabei übernehmen die BG-Vertreter üblicherweise die Rolle von Beobachtern und Prüfern.
Nach § 178 (4) SGB IX ist außerdem eine Schwerstbehindertenvertretung zu den ASA-Sitzungen einzuladen.
Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal pro Quartal bzw. 4 Mal im Jahr zusammen! Dabei können die ASA-Sitzungen sowohl vor Ort als auch als Online- oder Hybrid-Veranstaltungen abgehalten werden. |
Was macht der Arbeitsschutzausschuss?
Im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht die Hauptaufgabe des ASA darin, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu entwickeln. Dabei übernimmt der Arbeitsschutzausschuss eine Vielzahl von Aufgaben, die sowohl strategische als auch operative Aspekte des Arbeitsschutzes abdecken:
- Analyse von Arbeitsunfällen und deren Ursachen, um daraus präventive Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten.
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, die Unfall- und Gesundheitsgefahren wirksam begegnen können.
- Erfahrungsaustausch zu bereits umgesetzten Maßnahmen auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen, um Erfolge zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.
- Koordinierung der verschiedenen Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, um eine zielgerichtete Umsetzung sicherzustellen.
- Entwicklung eines umfassenden Arbeitsschutzprogramms, das auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens abgestimmt ist.
- Beratung über sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe, um Risiken frühzeitig zu minimieren.
Zusammenarbeit verschiedener Akteure für maßgeschneiderte Lösungen
Der besondere Wert von ASA-Sitzungen liegt in der interdisziplinären Zusammenarbeit: Arbeitgeber, Mitarbeiter sowie Experten für Arbeitsmedizin und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen ihre jeweiligen Perspektiven und Fachkenntnisse ein. Diese Vielfalt ermöglicht es, maßgeschneiderte Maßnahmenpakete zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Unternehmens gerecht werden.
Regelmäßige Analysen und gezielte Maßnahmenplanung
Die Sitzungen dienen nicht nur der Beratung zu arbeitsschutzrelevanten Themen, sondern auch der Analyse von Unfallzahlen, der Bewertung aktueller Gefährdungsbeurteilungen und der Planung präventiver Maßnahmen.
Zudem wird überprüft, wie weit bestehende Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden und bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen. Der regelmäßige Austausch des Arbeitsschutzausschusses schafft eine tragfähige Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Was ist das Ziel einer ASA-Sitzung?
Das Ziel einer Arbeitsschutzausschusssitzung besteht darin, die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb weiterzuentwickeln und diverse Fehler bereits in der Planungsphase auszuschließen. Oder einfach gesagt:
- Was läuft im Unternehmen nicht so gut?
- Was kann bei Arbeitsplätzen und/oder Arbeitstätigkeiten verbessert werden?
- Wer ist wofür zuständig?
- Bis wann sollen Verbesserungen erreicht werden?
Ein weiterer Vorteil einer ASA-Sitzung ist die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen direkt zu koordinieren und Verantwortlichkeiten klar festzulegen. Dies gewährleistet eine effiziente Umsetzung der besprochenen Themen.
Wenn Zusammenkünfte des Arbeitsschutzausschusses sorgfältig geplant und proaktiv durchgeführt werden, sind sie ein wirkungs- und wertvolles Instrument, um die Unfallverhütung und Arbeitssicherheit im Unternehmen langfristig zu verbessern.
Das ASA-Protokoll
Die Themen, die während einer Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA-Sitzung) besprochen werden, müssen anschließend in einem ASA-Protokoll dokumentiert werden. Obwohl es keine gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben für die Gestaltung eines solchen Protokolls gibt, ist eine strukturierte und detaillierte Dokumentation aus praktischen und rechtlichen Gründen empfehlenswert.
Ein gut geführtes ASA-Protokoll dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und unterstützt die Nachverfolgbarkeit sowie Umsetzung der besprochenen Maßnahmen.
Folgende Informationen sollten Ihre Arbeitsschutzausschuss-Protokolle enthalten:
- Datum, Uhrzeit, Quartal und Ort der Sitzung
- Namen der anwesenden Teilnehmer
- Tagesordnungspunkte und besprochene Themen
- Beschlossene Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen
- Ergebnisse der Analyse von Unfallgeschehen oder Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen, geplante Schulungen und Sicherheitsunterweisungen oder andere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
Das Protokoll wird in der Regel von einem Protokollführer erstellt, der idealerweise nicht aktiv an der Sitzung teilnimmt, um sich auf die Dokumentation konzentrieren zu können.
Nach der Sitzung sollte das Protokoll zeitnah erstellt und an alle Teilnehmer verteilt werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und langfristigen Nutzung sollten ASA-Protokolle sicher archiviert werden.
Unsere Unterstützung für den Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Arbeit des Arbeitsschutzausschusses ist Voraussetzung, um die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu optimieren. Als zertifizierte Sicherheitsingenieure stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, um Sie bei der Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer ASA-Sitzungen zu unterstützen.
Mit unserer Expertise helfen wir Unternehmen aller Branchen deutschlandweit dabei, nicht nur die Aufgaben des ASA effizient und rechtskonform zu erfüllen. Auch, wenn es um die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung durch unsere zertifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit geht:
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