Eine Betriebsbegehung ist eine vorausschauende Maßnahmen, um alle Gefährdungen im Unternehmen überblicksartig zu erfassen. Wenn Sie im Internet Informationen zum Thema „Betriebsbegehung“ suchen, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass dieser Begriff oft in einem Atemzug mit der „Betriebsprüfung“ genannt wird, obwohl es sich dabei um zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte handelt.
In diesem Beitrag erfahren Sie nicht nur den Unterschied zwischen der Begehung und Prüfung eines Betriebs, sondern auch, wie Sie sich auf eine Betriebsbegehung am besten vorbereiten, um sie im Anschluss effektiv durchführen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsbegehung und einer Betriebsprüfung?
Die Betriebsbegehung ist ein internes Instrument zur Verbesserung von Arbeitsschutz und Sicherheit im Unternehmen. Sie wird vom Arbeitgeber, beauftragten Mitarbeitern oder einer Sicherheitsfachkraft durchgeführt, um Gefährdungen zu identifizieren und den Arbeitsschutz zu optimieren. Im Gegensatz dazu ist die Betriebsprüfung eine externe Kontrolle durch Behörden wie das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft. Ihr Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen, um die Gesetzmäßigkeit steuerlicher oder betrieblicher Abläufe sicherzustellen. |
Eine Betriebsbegehung und eine Betriebsprüfung unterscheiden sich also grundlegend in ihrem Zweck und der durchführenden Instanz. Die Begehung eines Unternehmens ist ein internes Instrument, das vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder von beauftragten Fachkräften für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten wie Betriebsärzten, internen oder externen Brandschutzbeauftragten durchgeführt wird.
Die Betriebsbegehung (auch Sicherheitsbegehung oder Arbeitsplatzbegehung genannt) zielt darauf ab, den Gesundheits- und Arbeitsschutz im Unternehmen zu überprüfen und zu verbessern. Dabei werden potenzielle Gefährdungen identifiziert, Sicherheitsmaßnahmen optimiert und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften kontrolliert.
Zitat:
„Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen wir Betriebsbegehungen durch, um einen umfassenden Überblick über alle potenzielle Gefährdungen in einem Unternehmen zu gewinnen. Eine Begehung dient uns als wichtige Grundlage für die anschließende Aktualisierung oder Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei erfassen wir systematisch alle relevanten Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, um eine praxisnahe Basis für gezielte Schutzmaßnahmen zu schaffen.“
Die Betriebsprüfung (auch Betriebsbesichtigung genannt) wird von externen Behörden wie dem Finanzamt oder der Berufsgenossenschaft (BG) durchgeführt. Ihr Fokus liegt auf der Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sei es im steuerrechtlichen Bereich oder im Arbeitsschutz. Dabei werden betriebliche Abläufe, Dokumentationen und die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben überprüft.
Gesetzliche Grundlagen für Betriebsbegehungen
Die Durchführung von Begehungen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, die die Pflichten der beteiligten Parteien klar definieren. Diese verpflichten sowohl Unternehmer, Betriebsräte und Sicherheitsbeauftragte als auch verschiedene Arbeitsschutzexperten zur Zusammenarbeit, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Gesetzte, die den Unternehmer in die Pflicht nehmen:
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- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
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- § 3 ArbSchG Abs. 1 und 2: Der Unternehmer muss die Maßnahmen zum Arbeitsschutz regelmäßig überprüfen und an veränderte Gegebenheiten anpassen.
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- § 5 ArbSchG: Die Betriebsbegehung ist ein wesentlicher Bestandteil der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
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- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
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- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII):
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII):
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- § 22 SGB VII Abs 1.: Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
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- § 22 SGB VII Abs. 2: Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung.
Gesetzliche Grundlage bei Begehungen für Betriebsrat und Unternehmer
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- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
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- § 89 BetrVG Abs. 2: Der Unternehmer muss den Betriebsrat bei Besichtigungen, Fragen und Unfalluntersuchungen einbeziehen, die den Arbeitsschutz oder die Unfallverhütung betreffen.
Rechtsgrundlage für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
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- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
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- § 3 ASiG Abs. 1: Der Betriebsarzt ist verpflichtet, Betriebsbegehungen durchzuführen und den Arbeitgeber sowie verantwortliche Personen in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten.
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- § 10 ASiG: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen eng zusammenarbeiten, insbesondere bei der gemeinsamen Durchführung von Betriebsbegehungen.
So führen Sie die Betriebsbegehung richtig durch
Eine erfolgreiche Begehung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Planung sowie Durchführung und anschließender Nachbereitung.
Beginnen Sie mit der Festlegung eines angemessenen Zeitrahmens für jeden zu untersuchenden Arbeitsbereich. Planen Sie nicht mehr als zwei Stunden pro Begehung ein, um die Konzentration aller Beteiligten aufrechtzuerhalten. Bei größeren Betrieben kann es sinnvoll sein, die Begehung in mehrere Teilbereiche aufzuteilen.
Erstellen Sie als nächstes alle notwendigen Arbeitsdokumente für die Begehung:
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- Prüfbericht zur Dokumentation: Ein strukturiertes Formular zur Erfassung aller Beobachtungen und Feststellungen während der Begehung.
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- Halten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen bereit.
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- Formulare für Feststellungen: Standardisierte Bögen zur Dokumentation von Mängeln (Mängelprotokoll) oder Verbesserungsvorschlägen.
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- Teilnehmerliste
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- Liste aller einzusehender Dokumente
Sammeln Sie außerdem relevante Informationen wie rechtliche Anforderungen, branchenspezifische Betriebsanleitungen sowie Arbeitsblätter und Sicherheitsdatenblätter für Arbeitsmittel.
Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter aktiv in die Vorbereitung ein. Ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag können wertvolle Einblicke liefern und helfen, potenzielle Gefahrenquellen schneller zu identifizieren.
Die Durchführung der Begehung im Betrieb
Gehen Sie bei der Begehung systematisch von Punkt 1 bis Punkt 5 vor, um keinen Bereich zu übersehen. Achten Sie auf potenzielle Gefahrenquellen wie defekte Maschinen, fehlende persönliche Schutzausrüstung (PSA) oder unzureichende Beschilderungen für Notausgänge und Fluchtwege. Überprüfen Sie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften: von der richtigen Verwendung der PSA bis zur Funktionsfähigkeit aller Sicherheitseinrichtungen in Ihrem Unternehmen:
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- Bilden Sie ein kompetentes Inspektionsteam aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsratsvertretern. Je vielfältiger die Expertise, desto besser können Gefährdungen erkannt und minimiert werden.
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- Verwenden Sie vorbereitete Checklisten, die auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind, um eine strukturierte und gründliche Begehung sicherzustellen.
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- Beobachten Sie Arbeitsprozesse und -praktiken genau. Überprüfen Sie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen.
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- Führen Sie Gespräche mit Mitarbeitern über ihre Erfahrungen und mögliche Sicherheitsbedenken. Diese Einblicke sind wertvoll für die Identifizierung von Verbesserungspotentialen.
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- Notieren Sie alle Feststellungen, Mängel und Verbesserungsvorschläge sorgfältig. Nutzen Sie dafür digitale Tools oder vorbereitete Formulare.
Berücksichtigen Sie bei der Sicherheitsbegehung auch weniger offensichtliche Aspekte wie ergonomische Bedingungen und potenzielle psychische Belastungen. Weiterführende Informationen zum Thema ganzheitlicher Arbeitsschutz erfahren Sie in unsrem Blogbeitrag Psychische Gefährdungsbeurteilung.
Dokumentation der Begehung
Damit ein Begehungsprotokoll nach § 3 ASiG und § 6 ASiG erstellt werden kann, muss die Betriebsbegehung direkt dokumentiert werden. Dies bedeutet, dass während der Begehung alle relevanten Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Tätigkeiten systematisch erfasst werden.
Die Dokumentation kann entweder handschriftlich auf einer Checkliste oder digital erfolgen, sodass am Ende ein vollständiges und aussagekräftiges Begehungsprotokoll entsteht.
Nach Abschluss der Begehung werden die gesammelten Daten im Begehungsprotokoll analysiert, um die wichtigsten Erkenntnisse zu priorisieren. Basierend auf dieser Analyse wird ein detaillierter Begehungsbericht erstellt, der alle Feststellungen sowie konkrete Empfehlungen und Umsetzungsfristen enthält.
Dieser Bericht sollte allen Beteiligten, einschließlich Führungskräften und Mitarbeitern verteilt und kommuniziert werden, um Transparenz zu schaffen und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu fördern
Aufbewahrungspflicht Ihres Begehungsberichtes
Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Dokumentationen zum Arbeitsschutz aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen. Bewahren Sie den Begehungsbericht mindestens fünf Jahre lang auf, damit er Ihnen im Falle von Problemen im Brandschutz oder Arbeitsschutz als Nachweis dient.
Folgemaßnahmen nach der Begehung
Die Nachbereitung endet nicht mit dem Bericht. Es ist nicht nur wichtig, klare Zeitrahmen für die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen festzulegen. Es sollten auch regelmäßige Nachkontrollen durchgeführt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, um gegebenenfalls weitere Anpassungen vornehmen zu können.
Durch die konsequente Anwendung dieser Schritte gewährleisten Sie, dass Ihre Betriebsbegehungen nicht nur Probleme aufdecken, sondern langfristig zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beitragen. Gleichzeitig wird dadurch auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter in die Arbeitsschutzmaßnahmen Ihres Unternehmens gestärkt.
Wie oft sollte eine Betriebsbegehung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit von Betriebsbegehungen ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Laut Arbeitssicherheitsgesetz müssen sie in „regelmäßigen Abständen“ erfolgen, wobei die Intervalle an die Größe des Unternehmens und das Gefährdungspotenzial angepasst werden sollten. Grundsätzlich gilt: Je größer der Betrieb und je höher die potenziellen Risiken für Arbeitssicherheit und Brandschutz, desto häufiger sind Betriebsbegehungen erforderlich.
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