Betriebsarzt: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Als ganzheitlicher Anbieter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bietet Arbeitssicherheit Deutschland neben der sicherheitstechnischen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auch die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt an. Neben der betriebsärztlichen Grundbetreuung bieten wir auch eine betriebsspezifische Betreuung sowie Vorsorgeuntersuchungen (G Untersuchungen) und Eignungsuntersuchungen wie die G25 Untersuchung für Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten an.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein individuelles Angebot, um die arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken in Ihrem Unternehmen zu minimieren.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Wann benötigt Ihr Unternehmen einen Betriebsarzt?

Sobald Sie mindestens einen Beschäftigten angestellt haben, sind Sie gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“) verpflichtet, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Diese Vorgabe gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Branche und Größe.

Neben der Grundbetreuung durch sind Sie verpflichtet, bei besonderen Anlässen, zum Beispiel bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe sowie bei grundlegenden Änderungen in den Arbeitsabläufen oder bei erhöhten Gesundheitsrisiken, einen Betriebsarzt hinzuzuziehen und zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

Zusätzlich zum Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“), detailliert den Umfang und die Inhalte der betriebsärztlichen Betreuung.

Die DGUV Vorschrift 2 wird von der DGUV Regel 100-002 ergänzt. Diese konkretisiert die Vorschrift und erläutert praxisnah, mit welchen konkreten Maßnahmen und Präventionsstrategien die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren umgesetzt werden können. Darüber hinaus bietet die DGUV Regel 100-002 Handlungsempfehlungen, Beispiele und Erfahrungswissen und dient als fachliche Orientierung, um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wirksam und praxisgerecht zu gewährleisten.

Auch die Durchführung und Beratung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie  Präventionsmaßnahmen müssen von Ihrem Betriebsarzt begleitet werden. Ziel ist, mit fachkundiger Betreuung Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen wirksam umzusetzen und die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

grundbetreuung

Grundbetreuung

Betriebsspezifische Betreuung

gefaehrdungsbeurteilung erstellen

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Vorsorgeuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen

Impfaktionen

Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen

Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen

Die Leistungen
durch unsere Betriebsärzte

Grundbetreuung

Unsere Betriebsärzte führen die Grundbetreuung bzw. arbeitsmedizinische Betreuung gemäß der  DGUV Vorschrift 2 durch. Dazu gehören Begehungen im Unternehmen, die Analyse der Arbeitsplätze, Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung sowie die Beratung von Führungskräften und Beschäftigten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir unterstützen Sie bei der Organisation von Präventionsmaßnahmen und nehmen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil, um einen kontinuierlichen Schutz Ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen.

Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) bieten wir Vorsorgeuntersuchungen an, von der Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV) und Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV) bis zur Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV). Unsere Betriebsärzte beraten Ihre Beschäftigten zu Präventionsmöglichkeiten und informieren Sie rechtzeitig über weitere empfohlene Gesundheitsmaßnahmen. So erkennen Sie gesundheitliche Risiken frühzeitig und unterstützen die Umsetzung eines wirkungsvollen Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb.

Eignungsprüfungen

Unsere Betriebsärzte prüfen regelmäßig, ob Ihre Mitarbeitenden gesundheitlich für spezielle Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Einsatzorte geeignet sind. Beispielsweise für Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (auch bekannt als G25 Untersuchung).  Die Untersuchungen erfolgen praxisnah und nach geltenden Richtlinien wie der DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“. Unsere Betriebsärzte beraten Sie rechtssicher zu allen Fragen, die sich rund um die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten auftun, um den bestmöglichen Arbeitsplatzeinsatz diagnostizieren zu können.

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

Persönliche Betreuung für Ihr Unternehmen: Vor Ort und digital

Unsere Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Experten für Brandschutz, Gefahrstoffmanagement und Gefahrgut sind in ganz Deutschland für Sie im Einsatz.

Mit unseren umfangreichen Fachkenntnissen sowie unseren flexibel gestaltbaren Betreuungsmöglichkeiten (in Ihrem Betrieb oder online), stehen wir von Arbeitssicherheit Deutschland für umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand.

Als erfahrener Partner unterstützen wir Einrichtungen, Behörden und Unternehmen aller Größen sowie aus allen Wirtschaftszweigen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

betriebsaerztin
betriebsarzt

Erfahrene Betriebsärzte für Ihr Unternehmen

Die Betriebsärzte von Arbeitssicherheit Deutschland sind hochqualifizierte Fachärzte mit langjähriger Expertise in der Arbeitsmedizin aus den unterschiedlichsten Branchen. Sie unterstützen Sie als Arbeitgeber aktiv im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement, beraten Sie bei der Planung und Ausstattung Ihres Betriebs, begleiten die Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren und sind in Fragen der Ergonomie sowie Arbeitshygiene für Sie da. Darüber hinaus organisieren wir die Erste Hilfe im Betrieb und betreuen betriebliche Wiedereingliederungen oder Arbeitsplatzwechsel.

Unsere Betriebsärzte führen alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch, überwachen die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und sorgen für eine lückenlose Dokumentation. Bei regelmäßigen Betriebsbegehungen erkennen sie Risiken frühzeitig, schlagen individuelle Präventionsmaßnahmen vor und fördern die korrekte Nutzung von Körperschutzmitteln. Darüber hinaus informieren und schulen unsere Betriebsärzte Ihre Belegschaft und stehen Ihnen für persönliche Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie entscheiden, ob Sie die Leistungen eines Betriebsarztes direkt vor Ort oder flexibel per Online-Beratung nutzen möchten.  Wir garantieren Ihnen Expertise, Zuverlässigkeit und umfassenden Gesundheitsschutz für Ihr Unternehmen zu besten Konditionen.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten
arbeitsmedizinische Betreuung

Grundbetreuung Arbeitsmedizin*

€18 / Mitarbeiter

Weitere Dienstleistungen

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FAQ
Betriebsarzt

1

Welche Qualifikation muss ein Betriebsarzt nachweisen?

Um als Betriebsarzt tätig zu sein, muss ein approbierter Arzt die arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen. Diese ist nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllt, wenn der Arzt entweder die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin” erworben hat. Geregelt ist das in § 3 DGUV Vorschrift 2 (S. 6:„Arbeitsmedizinische Fachkunde“) und im Arbeitssicherheitsgesetz (§ 4 ASiG „Anforderungen an Betriebsärzte“).

In Ausnahmefällen kann auch ein Arzt ohne diese spezifische Qualifikation bestellt werden, sofern er diese innerhalb einer festgelegten Zeit gemäß Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer nachholt (§ 18 ASiG „Ausnahmen“). Damit ist sichergestellt, dass die betriebsärztliche Betreuung ausschließlich von medizinisch und fachlich qualifizierten Personen ausgeführt wird.

2

Sind Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge für Beschäftigte verpflichtend?

Pflichtvorsorge ist für Beschäftigte gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 ArbMedVV). Wer eine Tätigkeit ausüben möchte, für die Pflichtvorsorge vorgesehen ist, muss an dieser arbeitsmedizinischen Untersuchung teilnehmen. Ohne die erfolgreiche Durchführung kann der Arbeitgeber die Beschäftigten nicht in diesen Arbeitsbereich einsetzen.

Die Angebotsvorsorge ist freiwillig (§ 5 ArbMedVV). Der Arbeitgeber muss sie bei bestimmten Tätigkeiten anbieten, etwa bei längerem Arbeiten an Bildschirmgeräten oder nach Kontakt mit Gefahrstoffen. Beschäftigte entscheiden selbst über die Teilnahme. Eine Ablehnung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen und die Tätigkeit kann weiterhin ausgeübt werden.

Ergänzend besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV). Beschäftigte können jederzeit selbst verlangen, arbeitsmedizinisch beraten und untersucht zu werden, auch wenn keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge vorgeschrieben ist. Voraussetzung ist, dass ein Gesundheitsschaden nicht durch andere Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. Die Wunschvorsorge muss vom Arbeitgeber ermöglicht und organisatorisch unterstützt werden. Das Angebot ist unabhängig von speziellen Tätigkeiten oder Risiken und stärkt eigenverantwortlichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

3

Kann ein Betriebsarzt Untersuchungsdaten an den Arbeitgeber weitergeben?

Betriebsärzte sind gesetzlich verpflichtet, alle medizinischen Informationen und Diagnosen streng vertraulich zu behandeln und dürfen diese ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters nicht an den Arbeitgeber weitergeben. Sie teilen dem Arbeitgeber lediglich eine arbeitsplatzbezogene Einschätzung mit, etwa zur Eignung für bestimmte Tätigkeiten oder notwendige Einschränkungen.

Gesundheitliche Details und Diagnosen bleiben geschützt. Diese Schweigepflicht ergibt sich ausdrücklich aus § 8 ASiG („Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde“) und dem Strafgesetzbuch, § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“). Verstöße gegen die Schweigepflicht können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Mitarbeiter individuell einwilligt oder andere gesetzliche Vorschriften dies verlangen, zum Beispiel bei meldepflichtigen Erkrankungen.