Brandschutzbegehung vor Ort in Ihrem Unternehmen
Eine Brandschutzbegehung steigert als vorbeugende Brandschutzmaßnahme nicht nur die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Sie gehört gemäß Arbeitsschutzgesetz §10 auch zu Ihren unternehmerischen Pflichten.
Als externer Brandschutzbeauftragter betreuen für Betriebe in ganz Deutschland und sorgen dafür, dass alle Verpflichtungen im Brandschutz rechtskonform eingehalten und durchgeführt werden.
Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit
Professionelle Brandschutzbegehung für Ihre Sicherheit
Bei einer Brandschutzbegehung decken wir mögliche Schwachstellen in Ihrem Unternehmen auf. Dabei überprüfen unsere Experten nicht nur bauliche und technische Aspekte, sondern achten auch auf organisatorische Brandschutzmaßnahmen. Im besonderen Fokus stehen dabei die Prüfung von Fluchtwegen, Feuerlöscheinrichtungen und Notfallbeschilderungen sowie die Kontrolle Ihrer Brandschutzordnung.
Nach jeder Begehung erhalten Sie von uns ein aussagekräftiges Protokoll, das Ihnen Rechtssicherheit bietet und als Nachweis für Behörden dient.
Brandschutzbegehung durch Fachingenieur
Vollumfängliche Beratung zum Brandschutz
Kontrolle der Flucht- und Rettungswege
Überprüfung der Dokumentation vor Ort
Prüfung der Brandmeldeanlagen
Standortbegehung vor Ort bei Ihnen
Dokumentation der Brandschutzbegehung
Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen
Durchführung der
Brandschutzbegehung
Erstberatung
Eine Brandschutzbegehung ist ein systematischer Prozess zur Identifizierung und Minimierung von Brandrisiken in Ihrem Gebäude. Als qualifizierte Brandschutzbeauftragte führen wir diese Begehung in drei aufeinander aufbauenden Phasen durch:
Bestandsaufnahme und Analyse
Zu Beginn erfassen wir sämtliche brandschutzrelevante Aspekte Ihres Gebäudes. Dies umfasst die detaillierte Prüfung der Raumnutzungen, Fluchtwege sowie aller Brandmelde- und Löschanlagen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die strategische Positionierung der Feuerlöscher und die Funktionalität der Brandschutztüren.
Gefahrenermittlung und Maßnahmenplanung
Im zweiten Schritt identifizieren wir mögliche Schwachstellen in Ihrem Brandschutzsystem. Dazu gehören die Überprüfung der elektrischen Anlagen, die Bewertung von Brandlasten und die Kontrolle der Lagerung brennbarer Stoffe. Basierend darauf, erarbeiten wir passgenaue Lösungen, die von technischen Nachrüstungen über die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung bis hin zu baulichen Anpassungen reichen können.
Dokumentation und Umsetzungsbegleitung
Den Abschluss der Brandschutzbegehung bildet ein detaillierter Begehungsbericht, der alle Ergebnisse und Handlungsempfehlungen transparent zusammenfasst. Dieser Bericht dient Ihnen als Grundlage für die systematische Verbesserung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Priorisierung und Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, um die Sicherheit in Ihrem Gebäude nachhaltig zu optimieren.
Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland vertreten
Brandschutzbegehungen vor Ort
Ihre externen Brandschutzbeauftragten kommen genau dorthin, wo Sie sie wirklich brauchen: Zu Ihnen ins Unternehmen.
Vertreten in ganz Deutschland
Mit unserem breiten Leistungsspektrum als Sicherheitsingenieure sind wir in ganz Deutschland flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.
Ihre Experten für Brandschutzbegehungen
Verlassen Sie sich auf ein Team hochqualifizierter Sicherheitsingenieure mit fundiertem Wissen rund um den betrieblichen Brandschutz. Unsere zertifizierten Brandschutzbeauftragten verfügen nicht nur über eine erstklassige Ausbildung, sondern bringen auch jahrelange Praxiserfahrung mit.
Besonders wertvoll für Sie: Viele unserer Experten sind aktive Feuerwehrmänner und kennen die Anforderungen an einen effektiven Brandschutz aus erster Hand. Durch den intensiven Erfahrungsaustausch in unserem Team profitieren Sie von gebündeltem Fachwissen und praxiserprobten Lösungen für Ihren Brandschutz.
Das sagen unsere Kunden
Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!
Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.
Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.
Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.
Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Was kostet eine Brandschutzbegehung?
Brandschutzbegehung ab*
€990 / Stück
- Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten.
- Begehung durch unseren Sicherheitsingenieur
- Überprüfung der Flucht- und Rettungswege
- Prüfung der Dokumentation
- Beratung zum Brandschutz
Weitere Dienstleistungen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Explosionsschutzdokument erstellen
- Betriebsanweisung erstellen
- Sicherheitsunterweisung durchführen
- Regalprüfung
- externer Brandschutzbeauftragter
- externer Gefahrgutbeauftragter
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Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.
FAQ
Brandschutzbegehung
1
Wie ist der Brandschutz in Deutschland gesetzlich geregelt?
Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutz basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz § 10. Demgemäß sind Sie als Arbeitgeber zu Folgendem verpflichtet:
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.“
Die konkreten Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz werden genauer definiert in:
- den Normen DIN 4102 und DIN EN 13501
- den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände) und
- den Unfallverhütungsvorschriften DGUV 205-001
Im Rahmen einer Brandschutzbegehung wird überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurden, beziehungsweise noch aktuell sind.
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Wie oft muss eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?
Das hängt stark von den individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens ab. In kleinen und mittleren Betrieben ohne besondere Brandgefahren kann es ausreichend sein, alle zwei Jahre eine Brandschutzbegehung durchzuführen.
Bei Betrieben mit vielen Mitarbeitern oder erhöhtem Besucherverkehr sowie in Unternehmen mit leicht entzündlichen Arbeitsmitteln wie Lacken oder Lösungsmitteln oder bei sogenannten Heißarbeiten sieht die Sache ganz anders aus: Hier kann es auch vorkommen, dass wöchentliche oder sogar tägliche Kontrollen notwendig sind, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern gewährleisten zu können.
Als Faustregel gilt jedoch: Einmal im Jahr sollten Sie eine umfassende Brandschutzbegehung durchführen lassen, um potenzielle Gefahrenquellen, wie blockierte Fluchtwege oder nicht mehr einwandfrei funktionierende Brandschutztüren zu erkennen und zu beseitigen. Letztendlich liegt es in Ihrer Verantwortung als Unternehmer, den optimalen Prüfrhythmus festzulegen. Dabei sollten Sie stets die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher in den Vordergrund stellen und im Zweifel lieber häufiger als zu selten kontrollieren.
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Wer darf eine Brandschutzbegehung durchführen?
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von Brandschutzbegehungen in Ihrem Unternehmen. Sie können diese Aufgabe selbst übernehmen, wenn Sie über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügen. Optional können Sie die Brandschutzbegehungen auch an interne oder externe Brandschutzbeauftragte delegieren. Diese führen die Begehungen mit der Fachkompetenz in Ihrem Auftrag durch. Bei komplexen Gebäuden oder erhöhter Brandgefährdung empfehlen wir Ihnen, zusätzlich Experten der örtlichen Feuerwehr oder spezialisierte Brandschutzfachplaner hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte professionell geprüft werden.
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Wie muss eine Brandschutzbegehung geplant und vorbereitet werden?
Eine erfolgreiche Brandschutzbegehung erfordert eine gute Vorbereitung. Als ersten Schritt sollten Sie alle relevanten Dokumente wie Brandschutzordnung, Brandschutzpläne und frühere Prüfprotokolle sichten und auf Aktualität prüfen.
Die Begehung selbst konzentriert sich auf vier wesentliche Bereiche: Die Kontrolle aller Flucht- und Rettungswege auf Zugänglichkeit, die Überprüfung der Brandschutzabschlüsse (Brandschutztüren, Brandabschnittwände) und Feuerlöscher auf Funktionsfähigkeit, die Inspektion der Alarmierungssysteme sowie die Sicherstellung der Brandschutzkenntnisse Ihrer Mitarbeiter.
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Wozu dient das Brandschutzprotokoll?
Das Protokoll, das nach der Brandschutzbegehung erstellt wird, ist ein wichtiges Dokument für Sie als Arbeitgeber. Es dient Ihnen einerseits als rechtliche Absicherung, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten zur Einhaltung gesetzlicher Brandschutzvorschriften nachgekommen sind. Darüber hinaus bietet Ihnen das Brandschutzprotokoll – dank der lückenlosen Dokumentation aller durchgeführten Kontrollen – Rechtssicherheit im Streitfall.
Im Ernstfall ermöglicht das Protokoll zudem einen schnellen Zugriff auf wichtige Informationen zur Brandbekämpfung, was Leben retten, und größere Schäden verhindern kann. Zusätzlich werden im Protokoll alle brandschutzrelevanten Änderungen dokumentiert, was Ihnen bei der Organisation von Schutzmaßnahmen zugutekommt.
Folgende Punkte dürfen in keinem Protokoll fehlen:
- Datum der Brandschutzbegehung
- Namentliche Erfassung aller teilnehmenden Personen
- Auflistung der überprüften Räume und Objekte
- Geltende Brandschutzanforderungen
- Überprüfungsergebnis je Raum und Objekt
- Bei festgestellten Mängeln muss das Protokoll zusätzlich diese Punkte enthalten: Die genaue Beschreibung der vorgefundenen Mängel, die beschlossenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sowie einen verbindlichen Termin für die Umsetzung der Maßnahmen.
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Was ist zu tun, wenn bei der Brandschutzbegehung Mängel festgestellt werden?
Jeder entdeckte Mangel muss zeitnah behoben werden. Das Brandschutzprotokoll dokumentiert dabei präzise die Art der Mängel und legt verbindliche Fristen für deren Beseitigung fest. Nach der Mängelbeseitigung ist eine Nachkontrolle durchzuführen, deren Ergebnis ebenfalls im Protokoll vermerkt wird.
Ignorierte oder nicht behobene Mängel können weitreichende Folgen haben. Als Verantwortlicher riskieren Sie nicht nur behördliche Auflagen und mögliche Nutzungsuntersagungen, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Brandfall. Die Vernachlässigung bekannter Brandschutzmängel kann zudem zu persönlicher Haftung führen.