Brandschutzordnung Teil A, B, C

Unsere Experten erstellen Ihnen die Brandschutzordnung Teil A, B, und C nach DIN 14096.

Die Brandschutzordnung (BSO) regelt Verantwortungen zum Brandschutz innerhalb eines Unternehmens und gibt klare Handlungsanweisungen im Brandfall. Umso wichtiger ist es, dass die BSO richtig erstellt, unterwiesen und ausgehangen wird. Wir zeigen Ihnen, wie´s geht.

 

Die Brandschutzordnung (BSO)

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 legt fest, wie sich Personen im Brandfall verhalten sollen und welche Maßnahmen zur Brandverhütung erforderlich sind. Sie besteht aus drei Teilen: Teil A ist ein Aushang für alle, der die grundlegenden Verhaltensregeln im Brandfall vermittelt. Teil B richtet sich an Personen, die regelmäßig im Gebäude sind, wie Mitarbeitende, und enthält detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Notfall. Teil C umfasst spezielle Anweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, wie externe Brandschutzbeauftragte. Die Brandschutzordnung wird regelmäßig überprüft und an spezifische Gegebenheiten angepasst, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Erstellung der Brandschutzordnung Teil A

Erstellung der Brandschutzordnung Teil B

Erstellung der Brandschutzordnung Teil C

Durchführung der
Brandschutzordnungen

Brandschutzordnung Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A ist ein Aushang, der wichtige Verhaltensregeln für den Brandfall enthält und gut sichtbar im Gebäude angebracht ist. Sie richtet sich an alle Personen vor Ort und erklärt kurz und verständlich, wie im Notfall vorzugehen ist: Alarmieren, andere warnen, Fluchtwege nutzen und – wenn sicher – einen Löschversuch unternehmen. Ziel ist es, im Ernstfall schnelle Orientierung zu bieten und die sichere Evakuierung zu gewährleisten.

Brandschutzordnung Teil B

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen, die regelmäßig im Gebäude arbeiten, wie Mitarbeitende, und enthält detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Dieser Abschnitt beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung von Brandgefahren, erklärt den richtigen Umgang mit feuergefährlichen Materialien und Geräten und erläutert das Verhalten im Notfall, einschließlich der Nutzung von Flucht- und Rettungswegen. Teil B dient dazu, dass Mitarbeitende umfassend informiert sind, um Risiken zu minimieren und im Ernstfall schnell und sicher handeln zu können.

Brandschutzordnung Teil C

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsverantwortliche. Sie enthält detaillierte Anweisungen für die Organisation und Durchführung des Brandschutzes im Unternehmen. Dazu gehören die Überwachung von Brandschutzmaßnahmen, das Durchführen von Schulungen und Übungen sowie die Koordination der Evakuierung im Notfall. Teil C stellt sicher, dass alle Abläufe im Brandfall klar definiert und durch qualifizierte Personen umgesetzt werden, um die Sicherheit im Betrieb bestmöglich zu gewährleisten.

Unsere Vorteile

Attraktive Pauschalpreise

Erfahrenes Expertenteam

Deutschlandweites Ingenieurbüro

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Breites Leistungsspektrum

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Mit unserem breiten Leistungsspektrum sind wir in ganz Deutschland flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.

Ihre Experten für die Brandschutzordnung (BSO)

Als erfahrene Profis im Bereich Brandschutz bieten wir Ihnen ein ganzheitliches Konzept, das alle wichtigen Arten des Brandschutzes abdeckt. Unsere maßgeschneiderten Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sorgen nicht nur für klare Verhaltensrichtlinien im Brandfall (Teil A), umfassende Anweisungen für Ihre Mitarbeitenden (Teil B) und detaillierte Vorgaben für Brandschutzverantwortliche (Teil C), sondern unterstützen Sie auch in allen Bereichen des Brandschutzes. Vom baulichen und anlagentechnischen Brandschutz über organisatorische und vorbeugende Maßnahmen bis hin zur Vorbereitung auf den abwehrenden Brandschutz – wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unser Know-how, um den Schutz und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen bestmöglich zu gewährleisten.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb. 

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!

Kosten
Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil A ab*

€5 / Stück

Brandschutzordnung Teil B ab*

€49 / Standort

Brandschutzordnung Teil C ab*

€99 / Standort

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FAQ
Brandschutzordnung Teil A, B und C

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Was ist die Brandschutzordnung Teil A?

Die Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 ist ein offizieller, gut sichtbarer Aushang, der die wichtigsten Verhaltensregeln für den Brandfall vorgibt. Sie richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, einschließlich Mitarbeitenden, Besuchern und Fremdfirmen, und dient dazu, im Notfall eine klare und schnelle Orientierung zu bieten. Die Anforderungen der DIN 14096 stellen sicher, dass die Inhalte leicht verständlich, eindeutig und sofort auffindbar sind. Der Aushang ist an mehreren gut sichtbaren Stellen, wie in Eingangsbereichen, Fluren und Treppenhäusern, anzubringen.

Inhalt und Struktur nach DIN 14096

Die DIN 14096 definiert die inhaltliche Gliederung der Brandschutzordnung Teil A in Form von klaren, leicht verständlichen Anweisungen für das Verhalten im Brandfall. Die Kernelemente umfassen:

  1. Alarmierung:
    Die DIN 14096 fordert, dass der Brand unverzüglich gemeldet wird, entweder über das Betätigen eines Feuermelders oder durch einen direkten Notruf an die Feuerwehr (in der Regel die Notrufnummer 112). Dabei ist es wichtig, möglichst ruhig und präzise Informationen wie den genauen Standort und die Art des Brandes mitzuteilen.

  2. Warnung anderer Personen:
    Ein weiterer essenzieller Punkt ist die Aufforderung, andere Personen in der Nähe zu warnen. Dadurch sollen alle im Gefahrenbereich befindlichen Personen informiert werden und die Möglichkeit haben, sich in Sicherheit zu bringen. Die DIN 14096 legt besonderen Wert darauf, dass der Ablauf so organisiert ist, dass niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt.

  3. Verlassen des Gebäudes über Fluchtwege:
    Die Brandschutzordnung Teil A sieht vor, dass im Brandfall alle Personen die ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege nutzen und das Gebäude geordnet verlassen. Aufzüge sind laut DIN 14096 im Brandfall nicht zu verwenden. Der Aushang enthält auch Hinweise auf Sammelpunkte, an denen sich alle Personen nach Verlassen des Gebäudes einfinden sollen, um eine schnelle Zählung und Kontrolle zu ermöglichen.

  4. Löschversuch nur bei eigener Sicherheit:
    Die DIN 14096 erlaubt Löschversuche nur dann, wenn die eigene Sicherheit gewährleistet ist und das Feuer überschaubar bleibt. Der Aushang gibt einfache Hinweise, wie ein Feuerlöscher zu verwenden ist, jedoch wird betont, dass die Selbstrettung immer Vorrang hat.

 

Gestaltung und Platzierung gemäß DIN 14096

Die DIN 14096 schreibt vor, dass die Brandschutzordnung Teil A an strategischen, stark frequentierten Stellen wie Eingängen und Fluren angebracht werden muss und für alle Personen sofort sichtbar sein sollte. Häufig wird der Aushang farblich auffällig gestaltet, damit er im Notfall schnell ins Auge fällt. Die DIN-Norm legt zudem fest, dass der Aushang aus widerstandsfähigem Material bestehen sollte, damit er im Laufe der Zeit gut lesbar bleibt.

 

Überprüfung und Anpassung

Die DIN 14096 verlangt, dass die Brandschutzordnung regelmäßig überprüft und an die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Gebäudes oder Betriebes angepasst wird. Insbesondere bei baulichen Veränderungen, Änderungen der Nutzung oder neuen Brandschutzvorschriften ist eine Aktualisierung notwendig.

 

Zusammenfassung

Die Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 bietet eine einfache und schnelle Orientierung für alle Personen im Gebäude und stellt sicher, dass im Brandfall keine Zeit verloren geht. Sie enthält klare, prägnante Handlungsanweisungen für die Alarmierung, Warnung, Evakuierung und, wenn sicher möglich, die Brandbekämpfung. Durch die klare Struktur und die regelmäßige Überprüfung gemäß DIN 14096 ist gewährleistet, dass alle im Gebäude Anwesenden im Ernstfall angemessen reagieren können, was entscheidend zur allgemeinen Sicherheit beiträgt. Gern übernehmen wir die Erstellung der Brandschutzordnung Teil A für Sie.

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Was ist die Brandschutzordnung Teil B?

Die Brandschutzordnung Teil B gemäß DIN 14096 richtet sich an alle Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, insbesondere Mitarbeitende. Sie enthält umfassende Anweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall und baut damit auf den allgemeinen Anweisungen von Teil A auf. Während Teil A die grundlegendsten Informationen für alle vermittelt, geht Teil B gezielt auf spezifische Verhaltensweisen ein, die für Personen mit regelmäßiger Anwesenheit von Bedeutung sind, und gibt detaillierte Anleitungen zur Vorbeugung und Reaktion im Notfall.

 

Ziel und Zweck der Brandschutzordnung Teil B

Der Zweck von Teil B besteht darin, Personen, die das Gebäude gut kennen und sich oft darin aufhalten, mit umfassendem Wissen und detaillierten Anweisungen auszustatten, um Brände zu vermeiden und im Ernstfall optimal reagieren zu können. So sollen Risiken frühzeitig erkannt, Brände verhindert und im Ernstfall strukturierte Maßnahmen ergriffen werden können.

 

Inhalte und Struktur gemäß DIN 14096

Die DIN 14096 legt fest, dass die Brandschutzordnung Teil B auf die spezifischen Gegebenheiten und Gefahren des Gebäudes zugeschnitten ist und detaillierte Anweisungen zu folgenden Bereichen enthält:

  1. Brandverhütungsmaßnahmen:

    • Teil B enthält klare Anweisungen, wie Brände vermieden werden können. Dazu gehören Richtlinien zum Umgang mit feuergefährlichen Stoffen, zur Nutzung elektrischer Geräte und zur regelmäßigen Wartung und Kontrolle von Brandschutzanlagen.
    • Mitarbeitende werden darauf hingewiesen, potenzielle Brandgefahren im Arbeitsalltag zu erkennen und aktiv zu vermeiden, etwa durch die richtige Lagerung von brennbaren Materialien und die Einhaltung von Sicherheitsabständen.
  2. Verhalten im Brandfall:

    • Die Brandschutzordnung Teil B beschreibt genau, wie sich Mitarbeitende im Brandfall verhalten sollen, von der sofortigen Alarmierung über die Evakuierung bis hin zur Unterstützung anderer Personen.
    • Besondere Anweisungen werden für die Nutzung der Flucht- und Rettungswege gegeben, inklusive der Information, dass Aufzüge nicht benutzt werden dürfen.
    • Mitarbeitende erfahren auch, wo sich die Sammelstellen befinden und wie die Evakuierung am besten zu organisieren ist, um Panik zu vermeiden und eine geordnete Flucht zu gewährleisten.
  3. Anwendung und Nutzung von Brandschutzeinrichtungen:

    • Teil B schult die Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern, Wandhydranten und Rauchmeldern. Die Bedienung dieser Geräte wird ausführlich beschrieben, sodass Mitarbeitende im Ernstfall wissen, wie sie sich und andere schützen können.
    • Die Brandschutzordnung enthält Hinweise zur „PASS“-Methode (Pull, Aim, Squeeze, Sweep) bei der Nutzung eines Feuerlöschers und gibt an, unter welchen Umständen Mitarbeitende einen Löschversuch unternehmen dürfen.
  4. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten:

    • In Teil B werden Verantwortlichkeiten festgelegt, damit klar ist, wer im Notfall welche Aufgaben übernimmt. Brandschutzverantwortliche oder benannte Personen werden so geschult, dass sie bei der Koordination der Evakuierung oder bei der Unterstützung der Feuerwehr helfen können.
    • Es wird festgelegt, dass bestimmte Personen, wie Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragte, zusätzliche Aufgaben haben, wie die Überprüfung von Fluchtwegen oder die Einweisung der Feuerwehr.
 

Regelmäßige Brandschutzunterweisung und Anpassung nach DIN 14096

Die DIN 14096 fordert, dass die Mitarbeitenden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, in den Inhalten von Teil B geschult werden. Neue Mitarbeitende müssen bei Eintritt in das Unternehmen unterwiesen werden. Die Inhalte müssen an die aktuellen baulichen Gegebenheiten und betrieblichen Abläufe angepasst und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall effektiv sind.

 

Gestaltung und Bereitstellung

Die Brandschutzordnung Teil B ist in einer verständlichen Sprache und anschaulich zu gestalten, um eine hohe Akzeptanz und ein gutes Verständnis sicherzustellen. Sie wird entweder als Aushang in Bereichen für Mitarbeitende oder als Dokument zur Verfügung gestellt, das Mitarbeitende jederzeit einsehen können.

 

Zusammenfassung

Die Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 ist ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und zielt darauf ab, die Sicherheit im Gebäude durch detaillierte Verhaltensregeln und Brandverhütungsmaßnahmen zu maximieren. Sie gibt regelmäßigen Nutzern des Gebäudes das Wissen und die Handlungssicherheit, die sie benötigen, um im Ernstfall strukturiert und sicher zu reagieren. Durch die regelmäßige Schulung und Überprüfung dieser Inhalte wird die Reaktionsfähigkeit der Mitarbeitenden gestärkt und das Brandrisiko aktiv verringert.

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Was ist die Brandschutzordnung Teil C?

Die Brandschutzordnung Teil C gemäß DIN 14096 richtet sich an Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben innerhalb eines Unternehmens oder Gebäudes, wie Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsverantwortliche und bestimmte Mitarbeitende, die im Brandfall eine aktive Rolle übernehmen. Teil C enthält detaillierte Anweisungen zur Organisation des Brandschutzes, zur Durchführung spezifischer Maßnahmen im Brandfall sowie zur Koordination der Abläufe und Verantwortlichkeiten. Sie ist der umfassendste Teil der Brandschutzordnung und bildet das organisatorische Rückgrat des Brandschutzkonzepts eines Unternehmens.

 

Ziel und Zweck der Brandschutzordnung Teil C

Der Hauptzweck von Teil C besteht darin, spezifisch geschulte Personen mit erweiterten Aufgaben im Brandschutz auszustatten und klare, detaillierte Vorgaben für das Management und die Ausführung von Brandschutzmaßnahmen bereitzustellen. Diese Anweisungen unterstützen dabei, im Notfall professionell und strukturiert zu handeln, die Evakuierung zu koordinieren und den Schaden zu minimieren.

 

Inhaltliche Struktur gemäß DIN 14096

Die DIN 14096 fordert, dass die Brandschutzordnung Teil C detaillierte und spezifische Anweisungen für die gesamte Brandschutzorganisation und das Verhalten im Notfall enthält. Zu den Inhalten gehören:

  1. Spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

    • Teil C definiert klar, wer im Brandfall welche Rolle übernimmt und welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten einzelne Personen haben.
    • Hierzu zählen die Aufgaben der Brandschutzbeauftragten, Evakuierungshelfer, Ersthelfer sowie weiterer Schlüsselpersonen, die bei der Alarmierung, Rettung und Unterstützung der Feuerwehr aktiv beteiligt sind.
    • Diese klare Aufgabenverteilung hilft, eine strukturierte und schnelle Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten und Verwirrung im Ernstfall zu vermeiden.
  2. Brandschutzorganisation und interne Abläufe:

    • Die Struktur der Brandschutzorganisation, einschließlich regelmäßiger Brandschutzbegehungen und Kontrollen von Brandschutzeinrichtungen, wird genau beschrieben.
    • Teil C enthält Vorgaben zur Überwachung und Dokumentation von Wartungs- und Prüfterminen sowie zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzvorgaben.
    • Außerdem legt er fest, wie die Kommunikation und Alarmierung im Brandfall zu erfolgen hat, damit alle Verantwortlichen schnell und effektiv handeln können.
  3. Handlungsanweisungen für den Ernstfall:

    • Teil C gibt detaillierte Schritt-für-Schritt-Anweisungen für den Fall eines Brandes und beschreibt genau, wie die Evakuierung zu organisieren ist, wie der Notruf abgesetzt wird und wie im Brandfall der Kontakt zur Feuerwehr abläuft.
    • Insbesondere wird geregelt, wie Brandschutzbeauftragte und andere verantwortliche Personen mit der Feuerwehr zusammenarbeiten, um sie über Fluchtwege, Zugänge und besondere Gefahrenstellen im Gebäude zu informieren.
  4. Schulung und Übung der Brandschutzverantwortlichen:

    • Die DIN 14096 fordert, dass alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben regelmäßig geschult und in ihren Aufgaben trainiert werden, damit sie im Notfall sicher und routiniert reagieren können.
    • Brandschutzübungen und Evakuierungstrainings sind verpflichtender Bestandteil der Brandschutzordnung Teil C und müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
  5. Dokumentation und Nachweisführung:

    • Teil C legt fest, dass alle Maßnahmen im Brandschutz dokumentiert werden müssen, um im Ernstfall und für die interne wie externe Kontrolle die Nachweise über regelmäßige Schulungen, Wartungen und Begehungen vorlegen zu können.
    • Diese Dokumentation wird nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen geführt, sondern dient auch als Orientierung und Schulungsgrundlage für zukünftige Anpassungen und Verbesserungen im Brandschutzkonzept.
 

Anpassung und regelmäßige Überprüfung

Die DIN 14096 fordert, dass die Inhalte der Brandschutzordnung Teil C an die speziellen Bedingungen und Brandrisiken des jeweiligen Betriebs angepasst und regelmäßig aktualisiert werden. Bei baulichen Veränderungen, neuen betrieblichen Anforderungen oder Änderungen in der Brandschutzorganisation sind die Inhalte anzupassen, um die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

 

Gestaltung und Bereitstellung

Teil C wird typischerweise als umfassendes, schriftliches Dokument bereitgestellt, das allen Brandschutzverantwortlichen zugänglich gemacht wird. Es sollte so gestaltet sein, dass alle Anweisungen und Abläufe klar und nachvollziehbar sind. Häufig wird es in den internen Schulungsunterlagen oder im digitalen Intranet-System des Unternehmens hinterlegt, sodass es jederzeit eingesehen und bei Bedarf aktualisiert werden kann.

 

Zusammenfassung

Die Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 bildet die Grundlage für die professionelle Organisation und Durchführung von Brandschutzmaßnahmen in Unternehmen. Sie gibt allen Brandschutzverantwortlichen klare Aufgaben, detaillierte Anweisungen für den Notfall und definiert die Struktur und Zuständigkeiten im gesamten Brandschutzprozess. Teil C stellt damit sicher, dass alle Vorgaben im Brandschutz konsequent umgesetzt werden und Verantwortliche im Brandfall mit klaren Handlungsanweisungen ausgestattet sind, um die Sicherheit aller Personen im Gebäude zu gewährleisten und den Schaden so gering wie möglich zu halten.

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Wer benötigt eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist für Gebäude und Betriebe erforderlich, in denen ein erhöhtes Risiko für Brände besteht oder in denen eine hohe Anzahl an Menschen regelmäßig zusammenkommt. Die DIN 14096 regelt die Anforderungen an die Brandschutzordnung und legt fest, dass bestimmte Einrichtungen und Unternehmen eine Brandschutzordnung benötigen, um die Sicherheit der Personen im Gebäude zu gewährleisten und klare Handlungsanweisungen im Brandfall bereitzustellen.

 

Wer braucht eine Brandschutzordnung?

  1. Öffentliche Einrichtungen:
    Gebäude mit Publikumsverkehr wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Einkaufszentren, Veranstaltungsorte, Kinos und Theater benötigen eine Brandschutzordnung. Hier ist eine klare Regelung erforderlich, um bei einem Notfall eine sichere und geordnete Evakuierung zu gewährleisten.

  2. Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko:
    Industriebetriebe, Lagerhallen, Produktionsstätten und Werkstätten mit feuergefährlichen Stoffen oder Maschinen sind besonders brandgefährdet. Eine Brandschutzordnung ist hier wichtig, um Mitarbeitende zu schützen und klare Verhaltensregeln zur Brandverhütung zu etablieren.

  3. Hochhäuser und größere Wohnkomplexe:
    In Hochhäusern und großen Wohnanlagen ist eine Brandschutzordnung sinnvoll, um Bewohnern klare Informationen zum Verhalten im Brandfall zu geben und die Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen.

  4. Hotels und Beherbergungsstätten:
    Hotels, Hostels und andere Unterkünfte müssen sicherstellen, dass Gäste im Notfall richtig reagieren. Teil A der Brandschutzordnung wird in der Regel in jedem Zimmer oder gut sichtbar auf den Fluren angebracht.

  5. Bürogebäude und Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitenden:
    Unternehmen mit vielen Angestellten oder Besuchern benötigen eine Brandschutzordnung, um die Evakuierung und das Verhalten im Brandfall zu regeln und die Sicherheit zu gewährleisten.

  6. Bauprojekte und temporäre Arbeitsplätze:
    Auf Baustellen oder in anderen temporären Arbeitsumgebungen, in denen erhöhte Brandgefahr herrscht (z.B. durch Schweißarbeiten oder feuergefährliche Materialien), ist ebenfalls eine Brandschutzordnung erforderlich, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

 

Rechtliche Verpflichtung und Verantwortung

In vielen Fällen ist die Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung durch gesetzliche Vorgaben oder behördliche Auflagen verpflichtend. Die Verantwortung für die Erstellung liegt beim Gebäudebetreiber oder Arbeitgeber, der dafür Sorge tragen muss, dass die Brandschutzordnung den Vorgaben der DIN 14096 entspricht und regelmäßig aktualisiert wird.

 

Fazit

Zusammengefasst benötigen alle Gebäude und Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko, Publikumsverkehr oder einer großen Anzahl von Personen eine Brandschutzordnung. Sie gewährleistet, dass alle Anwesenden im Ernstfall wissen, wie sie sich richtig verhalten, und hilft, Brände zu verhindern und die Sicherheit im Notfall zu verbessern.

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Wer erstellt die Brandschutzordnung?

Die Erstellung einer Brandschutzordnung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Gebäudebetreibers oder Eigentümers und muss fachkundig durchgeführt werden. Meist wird diese Aufgabe von einem Brandschutzbeauftragten oder einer speziell ausgebildeten Fachkraft wie z.B. einem Fachplaner übernommen. Diese Personen verfügen über das notwendige Wissen über gesetzliche Brandschutzvorgaben sowie die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes. In Unternehmen, die einen internen Brandschutzbeauftragten haben, wird die Brandschutzordnung oft von dieser Person erstellt, da sie mit den betrieblichen Abläufen und Brandrisiken vertraut ist und die Ordnung gezielt auf diese Anforderungen abstimmen kann.

Ist jedoch kein interner Brandschutzbeauftragter vorhanden oder wird eine unabhängige Prüfung gewünscht, kann ein externer Brandschutzbeauftragter beauftragt werden. Diese Experten bringen umfassende Kenntnisse mit, um die Brandschutzordnung nach den Vorgaben der DIN 14096 und passend zu den betrieblichen Gegebenheiten zu entwickeln. Für komplexe oder große Gebäude, wie etwa Krankenhäuser, Industrieanlagen oder Hochhäuser, wird häufig ein spezialisiertes Ingenieurbüro oder ein Fachplaner für Brandschutz hinzugezogen. Solche Fachkräfte entwickeln oft umfassende Brandschutzkonzepte und stimmen die Brandschutzordnung auf die speziellen Anforderungen und Risiken der Gebäudestruktur ab.

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Wie oft muss eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Eine Brandschutzordnung sollte mindestens alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Bei baulichen Veränderungen, neuen gesetzlichen Vorgaben oder einer geänderten Nutzung des Gebäudes ist eine Anpassung erforderlich.

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Muss die Brandschutzordnung in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen?

Ja, in Betrieben mit internationalem Personal oder vielen Besuchern ist es sinnvoll, die Brandschutzordnung in den gängigen Sprachen des Personals oder der Besucher anzubieten, um sicherzustellen, dass alle sie verstehen.

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Wie unterscheidet sich die Brandschutzordnung von einem Evakuierungsplan?

Die Brandschutzordnung regelt umfassend den Umgang mit Brandschutz, Brandverhütung und Verhalten im Brandfall, während der Evakuierungsplan primär eine grafische Darstellung von Flucht- und Rettungswegen bietet.

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Gibt es Strafen bei Verstößen gegen Brandschutzauflagen?

Ja, bei Verstößen gegen gesetzliche Brandschutzvorgaben können Bußgelder und zusätzliche behördliche Auflagen verhängt werden. Im Brandfall kann dies auch zu Haftungsproblemen führen.

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Wie kann ich sicherstellen, dass meine Brandschutzordnung vollständig und korrekt ist?

Die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten aus unserem Haus, der die Brandschutzordnung fachkundig erstellt und an die DIN 14096 anpasst, gewährleistet eine vollständige und korrekte Umsetzung. Gern übernehmen wir die Erstellung der Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen.