Die DGUV V3 Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV v3 Pruefung

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist in Deutschland seit 1979 ein Grundpfeiler der elektrischen Sicherheitsprüfung. Seit ihrer Einführung konnte die Anzahl der Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Strom deutlich gesenkt werden. Wie wir in unserem Blogbeitrag Feuerlöscher Brandklassen bereits ausgeführt haben, gehört Elektrizität mit 31 % auch zu den häufigsten Brandunfällen in Deutschland. Gewichtige Gründe, um sich mit der Elektroprüfung nach DGUV V3 näher auseinanderzusetzen.


Was ist eine DGUV V3 Prüfung?

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheit für jeden Betrieb, der mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu tun hat. Diese verpflichtende Prüfung, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgeschrieben wird, gewährleistet die Sicherheit aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen.

Die DGUV V3 fungiert als übergeordnete Richtlinie und verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Sie legt fest, dass Sicherheit keine Option, sondern eine Pflicht ist.   Die DIN VDE 0105-100 ergänzt diese Vorgaben mit detaillierten technischen Spezifikationen. Sie beschreibt präzise die Durchführung von Prüfungen, definiert Qualifikationsanforderungen für das Fachpersonal und gibt konkrete Sicherheitsmaßnahmen vor.  

In welchen Gesetzen wird die Vorschrift DGUV 3 geregelt?

Die Elektroprüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 stützt sich auf ein komplexes Fundament gesetzlicher Regelungen. Im Zentrum steht das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), speziell § 3 Abs. 1, der die grundlegende Prüfpflicht des Arbeitgebers festlegt. Diese wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) weiter präzisiert.

DGUV V3 Pruefer und Anbieter

Strafrechtliche Dimensionen bei Nichteinhaltung der Prüfplicht

Die Nichteinhaltung der Prüfpflicht ist keine Bagatelle. Sie wird als Straftat eingestuft. Seit ihrer Einführung 1979 hat die DGUV Vorschrift 3 maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Reduzierung von Arbeitsunfällen in Zusammenhang mit Strom beigetragen.


Entwicklung der Stromunfälle 2023: Aktuelle Zahlen der BG ETEM

Laut den aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zur Statistik für Stromunfälle im Jahr 2023 mit 4.492 gemeldeten Stromunfällen wurde ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (3.622) verzeichnet. Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle stieg von 515 auf 563. Drei Menschen verloren ihr Leben durch Stromeinwirkung, einer mehr als 2022. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsunterweisungen im elektrischen Bereich.


Die Bedeutung der DGUV V3 Prüfung im Arbeitsschutz, Strafrecht und Versicherungsrecht

Die Vorschrift DGUV V3 entfaltet ihre Wirkung in mehrere Richtungen: Zum einen verpflichtet sie Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes, zum anderen begründet sie eine unfallversicherungsrechtliche Pflicht gegenüber den Berufsgenossenschaften.

Besonders relevant wird dies im Schadensfall: Versicherungsleistungen werden nur gewährt, wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Prüfungen durch qualifizierte Fachkräfte nachweisen kann.

Die dreifache rechtliche Verankerung – im 1. Arbeitsschutz, 2. Strafrecht und 3. Versicherungsrecht – unterstreicht die zentrale Bedeutung der DGUV Vorschrift 3 für die betriebliche Sicherheit.


Wer darf eine Prüfung nach DGUV V3 durchführen?

Nur qualifizierte Elektrofachkräfte dürfen die Elektroprüfung nach DGUV V3 durchführen. Die fachlichen Anforderungen der Elektrofachkraftv (DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100) erfordern:

    • Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)

    • Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld

    • Kenntnisse der einschlägigen Normen

    • Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten

    • Erkennen von Gefahren

(Quelle: Elektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100) — bgetem.de – BG ETEM)


Erst analysieren, dann prüfen: Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der DGUV V3 Prüfung

Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament für alle DGUV V3 Prüfungen und muss vor der eigentlichen Elektroprüfung durchgeführt werden. Sie bestimmt maßgeblich, wie häufig elektrische Anlagen und Betriebsmittel kontrolliert werden müssen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)  verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese muss systematisch alle Gefahren durch Arbeitsmittel aufdecken, mögliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arbeitsmitteln berücksichtigen und passende Schutzmaßnahmen festlegen:

    1. Vollständige Erfassung aller elektrischen Betriebsmittel
    2. Sinnvolle Gruppierung dieser Betriebsmittel
    3. Bewertung möglicher Gefährdungen nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111
    4. Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen
    5. Bestimmung der konkreten Prüffristen

Für einen rechtssicheren Betrieb müssen Unternehmen beide Aspekte berücksichtigen: Die konkreten Vorgaben der DGUV V3 und die individuelle Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung. Nur so lässt sich ein umfassendes Sicherheitskonzept für Ihre elektrische Anlagen und Betriebsmittel erstellen.


Wie läuft eine Prüfung nach DGUV V3 ab?

Um den einwandfreien Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu ermitteln,  ist eine Reihe von spezifischen Messungen und Test notwendig. Der Prüfprozess wird in drei wesentlichen Schritten durchgeführt und beginnt mit einer gründlichen Sichtprüfung. Dabei handelt es sich um eine Inspektion aller sichtbaren Teile der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (wie Kabel, Steckdosen, Anschlüsse, Schaltanlagen u. ä.): Gibt es sichtbare Beschädigung oder Abnützungen? Sind alle Komponenten ordnungsgemäß beschriftet und gekennzeichnet?

Anschließend werden alle Sicherheitsfunktionen getestet und abschließend präzise Messungen durchgeführt, um die Einhaltung aller Grenzwerte sicherzustellen.


Das Prüfprotokoll nach DGUV V3

Als Arbeitgeber sind Sie gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung auch dafür verantwortlich, dass die Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung ordnungsgemäß dokumentiert werden. Damit Ihr Prüfprotokoll rechtssicher ist muss es folgende Mindestangaben enthalten:

    • Art der Prüfung

    • Prüfumfang

    • Ergebnis der Prüfung

Die Technische Regel TRBS 1201 präzisiert die eher allgemein gehaltenen Punkte der Betriebssicherheitsverordnung mit weiteren Angaben, wie:

    • Datum der Prüfung nach DGUV V3

    • Was wurde im Einzelnen geprüft?

    • Bertwertung der festgestellten Mängel

    • Aussagen zum Weiterbetrieb

    • Name des Prüfers

Bei der Prüfung von ortsveränderlichen Arbeitsmitteln empfiehlt es sich, den Gegenstand näher zu identifizieren (z. B. durch Inventar-Nummer, Hersteller, Typ) und den Einsatzort im Prüfprotokoll festzuhalten.

Da das Prüfprotokoll im Schadensfall ein wichtiges Beweisdokument für Versicherungen darstellt, sollten Sie es sicher bis zur nächsten Elektroprüfung aufbewahren.

Nach der Prüfung erhalten elektrische Anlagen und Arbeitsmittel üblicherweise eine Prüfplakette, die das Prüfdatum und den Termin der nächsten Prüfung für alle Nutzer sichtbar macht.


Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Grundsätzlich müssen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:

    • Vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln

    • Nach Änderungen oder Reparaturen von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln

    • In regelmäßigen Zeitabständen

Die Prüfintervalle in regelmäßigen Zeitabständen richten sich dabei nach Art und Einsatzort der Geräte. Grundsätzlich gilt:

    • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Maschinen und Bürogeräte (dazu gehören auch die Kaffeemaschine und der Wasserkocher) haben einen zweijährigen Prüfrhythmus.

    • Ortsfeste (schwere) Werkstattgeräte in Hallen wie beispielsweise Standbohrmaschinen müssen alle vier Jahre überprüft werden.

Je nach Gefährdungspotenzial können die Prüfintervalle beispielsweise bei medizinischen Geräten in Krankenhäusern, auf Baustellen oder bei gewissen Produktionsanlagen wesentlich kürzer (3 oder 6 Monate) ausfallen.

Die Festlegung der Prüfintervalle muss jedoch zwingend im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Hier werden die individuellen Prüffristen für elektrische Arbeitsmittel festgelegt, angepasst an die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens.

Unsere Empfehlung: Eine regelmäßig Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 3 sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter über ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen Bescheid wissen, wodurch sich Störungen und Risiken weiters minimieren lassen.


Fazit: Elektrische Sicherheit: Ihr Prüfpflichten als Unternehmer nach DGUV Vorschrift 3

Sie müssen gewährleisten, dass die elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen ausschließlich in einwandfreiem Zustand betrieben werden. Dies umfasst sowohl ortsfeste Installationen als auch mobile Geräte.

Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Auf Anforderung der Berufsgenossenschaft muss ein Prüfbuch mit entsprechenden Eintragungen vorgelegt werden können. Diese Dokumentation ist auch im Schadensfall für den Versicherungsschutz relevant. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3 ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern dient vor allem der Prävention von Unfällen und der Sicherheit Ihrer  Mitarbeiter und Ihres Unternehmens.


Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kennen wir die Bedeutung regelmäßiger DGUV V3 Prüfungen. Unser Team unterstützt Sie deutschlandweit bei der fachgerechten Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen DGUV V3.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Jetzt kostenloses Beratungsgespräch einholen