Sicherheitstechnische Betreuung
Als Unternehmer und Arbeitgeber wissen Sie sicher, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb zu sorgen. Doch wie stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und Ihre Mitarbeiter optimal geschützt sind? Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung, deutschlandweit und zu wirtschaftlichen Konditionen.
Wir unterstützen Sie unkompliziert dabei, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, Risiken in Ihrem Betrieb frühzeitig zu erkennen und praxiserprobte Maßnahmen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz umzusetzen.
Bei Arbeitssicherheit-Deutschland profitieren Sie von klar kalkulierbaren Festpreisen und schaffen so eine sichere Basis für Ihre Budgetplanung. Verlassen Sie sich auf unsere branchenübergreifenden Fachkenntnisse und kontaktieren Sie uns jetzt.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit








Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen oder hohe Ausfallzeiten stellen eine Belastung für jedes Unternehmen dar und können die Betriebsabläufe beeinträchtigen. Auch Probleme mit Aufsichtsbehörden wie der Berufsgenossenschaft (BG) können schnell zur Herausforderung werden. Sie möchten solche Risiken vermeiden?
Mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz optimal aufgestellt ist.
Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung bieten Ihnen sowohl eine gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung als auch eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, betriebsspezifische Betreuung. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und schaffen langfristig nicht nur ein sicheres, sondern auch ein motivierendes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter.
Bereitstellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beratung in allen Anliegen des Arbeitsschutzes
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Erstellung der Betriebsanweisung
Sicherheitsunterweisung durchführen
Regelmäßige Standortbegehungen
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen
Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen
Unsere Vorgehensweise bei der
sicherheitstechnischen Betreuung
Analyse der betrieblichen Gefährdungen
Im ersten Schritt verschafft sich unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit einen umfassenden Überblick über die spezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Betrieb. Dabei werden sowohl bestehende Arbeitsbedingungen als auch aktuelle betriebliche Veränderungen berücksichtigt. Diese Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

Planung und Umsetzung von Maßnahmen
Basierend auf der Gefährdungsanalyse erstellen wir u. a. Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 ArbSchG) sowie Betriebsanweisungen und führen Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz durch. Darüber hinaus unternehmen wir weitere Schritte zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung von Arbeitsabläufen, die Einführung neuer Schutzmaßnahmen oder die Optimierung bestehender Prozesse.

Dokumentation und Nachverfolgung
Nach der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen sorgen wir für eine lückenlose Dokumentation aller sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dies umfasst die Erstellung von Protokollen, Berichten und Nachweisen, die für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Dokumentationspflichten notwendig sind. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit den Überblick behalten und bei Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften bestens vorbereitet sind.

Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland für Sie da
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt genau dorthin, wo sie gebraucht wird: direkt in Ihr Unternehmen. Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen für uns im Mittelpunkt. Egal, ob Sie in einer Metropole wie Berlin oder in einer ländlichen Region ansässig sind: Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz. Mit unserem breiten Leistungsspektrum betreuen wir täglich Unternehmen, Behörden und Organisationen aus allen Branchen und Größenordnungen.
Setzen auch Sie auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit von Arbeitssicherheit-Deutschland und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.



Ihre Experten für die sicherheitstechnische Betreuung
Bei der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stimmen die Betreuung individuell auf Ihren Betrieb ab. Sie begleiten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, beraten zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und unterstützen bei betrieblichen Veränderungen.
Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten sowie der Zuordnung Ihres Betriebs zu einer Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ.
Ob Beratung oder eine Begehung im Unternehmen vor Ort: Wir bieten keine Standardlösungen an, sondern bieten Ihnen eine sicherheitstechnische Betreuung, die sich ganz an Ihren betrieblichen Gegebenheiten orientiert. Wenn neue Anforderungen entstehen, wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder die Anpassung von Abläufen, erhalten Sie von uns praxisnahe Unterstützung und alle notwendigen Unterlagen für eine rechtssichere Dokumentation. So bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand und erfüllen Ihre Pflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden, sodass Sie auch einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft gelassen entgegensehen können.
Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Kosten sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung ab*
€49 / monatlich
- Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten.
- Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Standortbegehung
- Dokumentation aller Vorgänge
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Sicherheitsunterweisung (online & in präsenz)
- Beratung zur Arbeitssicherheit
Weitere Dienstleistungen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Explosionsschutzdokument erstellen
- Betriebsanweisung erstellen
- Sicherheitsunterweisung durchführen
- Regalprüfung
- externer Brandschutzbeauftragter
- externer Gefahrgutbeauftragter

Sie benötigen ein Angebot?
Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.
FAQ
Sicherheitstechnische Betreuung
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Welches Betreuungsmodell ist das richtige für meinen Betrieb?
Die DGUV Vorschrift 2 sieht vier verschiedene Modelle für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vor. Welches Modell für Ihren Betrieb passt, hängt vor allem von der Anzahl Ihrer Beschäftigten und der Organisation Ihres Unternehmens ab. Hier ein Überblick:
1. Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
Kleine Betriebe nutzen die sogenannte Regelbetreuung. Sie müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und sich bei bestimmten Anlässen (z. B. bei neuen Arbeitsmitteln, Unfällen oder besonderen Gefährdungen) von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt beraten lassen. Die sicherheitstechnische Betreuung ist anlassbezogen und flexibel, d. h. es gibt keine festen Einsatzzeiten. Sie orientiert sich immer an den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb.
2. Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Ab 21 Beschäftigten gilt für Unternehmen die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, die aus zwei Bausteinen besteht: der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung umfasst regelmäßige Aufgaben wie die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung zu sicheren Arbeitsplätzen und die Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs, die anhand des Wirtschaftszweigs (WZ-Codes) festgelegt wird.
Der betriebsspezifische Teil wird individuell nach den besonderen Gefährdungen und Veränderungen in Ihrem Unternehmen bestimmt.
Ein wichtiger Bestandteil der Regelbetreuung ist außerdem die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA), der in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden muss.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen teil und bringen dort ihre Expertise ein. Im Arbeitsschutzausschuss werden Themen wie Unfallanalysen, Gefährdungsbeurteilungen, Präventionsmaßnahmen und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen gemeinsam mit Arbeitgeber, Betriebsarzt, Betriebsrat und weiteren Beteiligten besprochen und koordiniert.
3. Alternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (Unternehmermodell)
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es das alternative Betreuungsmodell. Hier übernimmt der Unternehmer nach einer speziellen Schulung viele Aufgaben selbst und lässt sich nur bei besonderen Anlässen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch beraten. Bei Bedarf, zum Beispiel bei neuen Gefährdungen oder Arbeitsunfällen, wird eine Sicherheitsfachkraft oder ein Betriebsarzt hinzugezogen.
4. Kompetenzzentrenmodell (KPZ) für Betriebe bis 20 Beschäftigte
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung auch durch das Kompetenzzentrum (KPZ) einiger Berufsgenossenschaften sicherheitstechnisch betreuen lassen. Dieses Modell war früher nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich, wurde aber ausgeweitet.
Voraussetzung ist die Teilnahme an speziellen Schulungen und digitalen Lernmodulen des Kompetenzzentrums. Nach Abschluss der Qualifizierung übernimmt das KPZ die sicherheitstechnische Betreuung, unterstützt bei Fragen zum Arbeitsschutz und stellt praxisnahe Materialien sowie individuelle Beratung bereit.
Diese Form der sicherheitstechnischen Betreuung bietet kleinen Unternehmen eine flexible Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz effizient nachzukommen.
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Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Grundbetreuung?
Im Rahmen der Grundbetreuung übernimmt die Sicherheitskraft verschiedene Aufgaben, die in jedem Unternehmen unabhängig von speziellen betrieblichen Gegebenheiten anfallen. Zu den wichtigsten Aufgabenfeldern gehören:
- Unterstützung bei der Erstellung unterschiedlicher Gefährdungsbeurteilungen, wie beispielsweise die psychische Gefährdungsbeurteilung oder eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen.
- Beratung zu grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung: Dazu zählt die Unterstützung bei der ergonomischen und sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsmitteln und Betriebsanlagen. Hierzu gehören sowohl technische und organisatorische Maßnahmen als auch die Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens.
- Organisation und Integration in die Führungstätigkeit: Die Sicherheitskraft hilft beim Aufbau und der Weiterentwicklung einer effektiven Arbeitsschutzorganisation und deren Verankerung in der Unternehmensführung.
- Untersuchung nach Ereignissen: Nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen analysiert die Sicherheitskraft die Ursachen und unterstützt bei der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen.
- Allgemeine Beratung: Sie steht Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten als Ansprechpartnerin in allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung.
- Dokumentation und Meldepflichten: Die Sicherheitskraft sorgt für die ordnungsgemäße Erstellung und Pflege der notwendigen Dokumentationen und unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten.
- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen: Sie nimmt an Besprechungen wie dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) teil und bringt dort ihr Fachwissen ein.
Diese Aufgaben sind in der DGUV Vorschrift 2 sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) geregelt und bilden die Basis für einen wirksamen und gesetzeskonformen Arbeitsschutz im Unternehmen.
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Welche Aufgaben übernimmt die Sicherheitsfachkraft in der betriebsspezifischen Betreuung?
Bei der betriebsspezifischen Betreuung geht es um individuell auf den Betrieb zugeschnittene Aufgaben, die über die allgemeine Grundbetreuung hinausgehen. Ziel dabei ist es, auf besondere Gefährdungen, betriebliche Veränderungen und spezifische Anforderungen Ihres Unternehmens flexibel zu reagieren.
- Analyse und Bewertung besonderer Gefährdungen: Ermittlung von Unfall- und Gesundheitsrisiken, die sich aus speziellen Arbeitsbedingungen, Maschinen, Arbeitsstoffen oder Tätigkeiten ergeben.
- Begleitung betrieblicher Veränderungen: Beratung und Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien, Umbaumaßnahmen oder organisatorischen Änderungen.
- Anpassung der Gefährdungsbeurteilung: Kontinuierliche Aktualisierung bei veränderten Arbeitsbedingungen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Vorsorgeuntersuchungen (den ehemaligen G Untersuchungen) und Gesundheitsmaßnahmen.
- Beratung zu Schutzmaßnahmen: Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur Risikominderung, etwa bei Lärm, Gefahrstoffen oder psychischen Belastungen.
- Dokumentation: Alle Maßnahmen und Schulungen werden dokumentiert und dienen als Nachweis gegenüber Behörden.
Die betriebsspezifische Betreuung ist flexibel und ergänzt die Grundbetreuung. Damit stellt sie sicher, dass der Arbeitsschutz auch bei Veränderungen im Unternehmen eine zuverlässige Konstante bleibt.
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Ist die sicherheitstechnische Betreuung auch online oder telefonisch möglich?
Ja, die sicherheitstechnische Betreuung kann auch online oder telefonisch erfolgen. Laut § 6 DGUV Vorschrift 2 ist die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zulässig, wenn die betrieblichen Verhältnisse nach einer persönlichen Erstbegehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit bekannt sind.
Bis zu einem Drittel der sicherheitstechnischen Betreuung darf auf diese Weise erbracht werden, sofern keine betrieblichen Gründe zwingend eine Betreuung vor Ort erfordern. Alle online oder telefonisch erbrachten Leistungen müssen entsprechend dokumentiert werden.
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Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?
Die Kosten für die sicherheitstechnische Betreuung beginnen bei Arbeitssicherheit-Deutschland ab 49 Euro pro Monat für die Grundbetreuung. In diesem Preis sind alle Fahrt- und Spesenkosten bereits enthalten. Sie erhalten die Bereitstellung einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für Ihr Unternehmen u. a. Betriebsbegehungen und Unterweisungen durchführt oder den Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit für Sie erstellt. Zahlreiche unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen zudem über einen Ingenieurabschluss, sodass bei uns nicht nur von klar kalkulierbaren Kosten, sondern auch von top ausgebildeten Experten profitieren.
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Wie bestelle ich eine sicherheitstechnische Betreuung?
Um eine sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen zu beauftragen, genügt ein Anruf oder eine E-Mail an uns. Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Von der Angebotserstellung über die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bis zur Abstimmung aller Details: Wir kümmern uns um die komplette Organisation Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung.