Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist im §12 ArbSchG vorgeschrieben. Minderjährige Mitarbeiter müssen sogar eine halbjährlich Arbeitsschutz Unterweisung erhalten.
Unsere Spezialisten übernehmen die Durchführung der Unterweisung für Sie, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass die Mitarbeiterunterweisung korrekt durchgeführt wird. Wir bieten Ihnen hierbei neben der Online Unterweisung auch die Unterweisung vor Ort.
Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit
Unterweisung Arbeitsschutz durch uns
Alle Mitarbeiter im Unternehmen müssen mindestens eine jährliche Unterweisung zum Arbeitsschutz erhalten. Alle Beschäftigten unter 18 Jahren sogar alle 6 Monate. Zudem muss mit neuen Mitarbeitern oder Mitarbeitern die den Arbeitsplatz wechseln vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden. Die korrekte Dokumentation der Unterweisung ist entscheidend, da diese später als Unterweisungsnachweis dient. Wir übernehmen die Durchführung der Unterweisung gerne für Sie.
Unterweisungsinhalte ermitteln
Erstellung der Vorlage zur Sicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung online oder vor Ort
Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung
Erstellung der Dokumentation
Aushändigung der Unterweisungsnachweise
Durchführung der
Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter
Vorbereitung der Unterweisung
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt im ersten Schritt die nötigen Unterweisungsinhalte. Die Sicherheitsunterweisung ist von Betrieb zu Betrieb verschieden und muss individuell angepasst werden. Anschließend wird die Vorlage der Sicherheitsunterweisung erstellt.
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Die Durchführung der Sicherheitsunterweisung erfolgt online oder vor Ort bei Ihnen im Unternehmen. Bei der Arbeitsschutz Unterweisung werden alle relevanten Themen angesprochen. Während der Unterweisung können alle Teilnehmer Zwischenfragen stellen. Die Länge der Unterweisung hängt von den Inhalten der Sicherheitsunterweisung ab und variiert.
Unterweisungsnachweis
Nachdem die Durchführung der Sicherheitsunterweisung erfolgreich abgeschlossen ist, sorgt unsere Sicherheitsfachkraft für eine lückenlose Dokumentation der Unterweisung. Dies ist besonders wichtig, um alle Dokumentationspflichten zu erfüllen. Die Unterweisungsnachweise werden anschließend allen Teilnehmern ausgehängt und müssen auch unterschrieben werden. Fertig, Ihre Mitarbeiter sind nun alle aktuell und rechtssicher unterwiesen.
Unsere Vorteile
Attraktive Pauschalpreise
Erfahrenes Expertenteam
Deutschlandweites Ingenieurbüro
Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
Breites Leistungsspektrum
In ganz Deutschland vertreten
Vor Ort
Ihre neue Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt genau dorthin, wo Sie sie wirklich brauchen: Zu Ihnen ins Unternehmen.
Vertreten in ganz Deutschland
Mit unserem breiten Leistungsspektrum sind wir in ganz Deutschland flächendeckend vertreten. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen aller Branchen und Größen vertrauen täglich auf die Arbeit von Arbeitssicherheit Deutschland. Gerne übernehmen wir in Zukunft auch die Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb. Ein Anruf genügt.
Ihre Experten für Arbeitsschutz Unterweisungen
Bei der Sicherheitsunterweisung werden den Beschäftigten wichtige Arbeitsschutzbelange genau erläutert. Unsere Experten sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter an der Arbeitsschutz Unterweisung teilnehmen, die Inhalte verständlich erläutert und die Unterweisungsnachweise korrekt erstellt werden. Ob online Unterweisung, vor Ort im Betrieb oder auf der Baustelle, wir haben die perfekte Lösung für Ihr Business.
Wenn Sie kurzfristig neue Mitarbeiter einstellen, oder einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz zuweisen, erhalten Sie von uns Vorlagen für die Durchführung der Sicherheitsunterweisung, damit Sie die Person unkompliziert vor Arbeitsbeginn selbst unterweisen können. Nur so bleiben Sie auf der sicheren Seite und sind optimal geschützt.
Das sagen unsere Kunden
Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Super erster Kontakt mit Herrn Duell und eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Vor-Ort Termin. Seit Tag 1 ein zufriedener Kunde. Grüße!
Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Sehr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Schnelle Reaktionszeit und durchgängig sehr freundlicher & hilfsbereiter Kontakt.
Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service durchweg zufrieden und freuen uns, einen zuverlässigen Partner für die Gewährleistung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die Flexibilität des Unternehmens ist unüblich entspricht genau unseren Anforderungen.
Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Unser Unternehmen ist schnell gewachsen, unsere Arbeitssicherheit leider nicht. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen. Binnen kürzester Zeit wurde all das was in der Vergangenheit versäumt wurde aufgearbeitet. Heute leben wir gemeinsam eine tolle Sicherheitskultur im Betrieb.
Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Wir haben nun endlich eine kompetente externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gefunden die passt. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und alle Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und sauber geführt. Ein ganz großes Danke an das gesamte Team!
Kosten
Sicherheitsunterweisung
Unterweisung ab*
€15 / Mitarbeiter
- Ermittlung der Unterweisungsinhalte
- Durchführung der Unterweisung
- Vort Ort oder digital (online)
- Bereitstellung von Vorlagen
- Dokumentation der Unterweisung
- Erstellung der Unterweisungsnachweise
Weitere Unterweisungen im Arbeitsschutz
- Brandschutzunterweisung
- Strahlenschutzunterweisung
- Arbeitssicherheitunterweisung
- UVV Unterweisung
- Regalprüfung
- Unterweisung Gefahrstoffe
Sie benötigen ein Angebot?
Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.
FAQ
Sicherheitsunterweisung
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Was kostet die Unterweisung im Arbeitsschutz?
Die Unterweisungskosten starten bereits ab 15€/ Mitarbeiter. Die preise richten sich nach den Unterweisungsinhalten, der Anzahl der Teilnehmer und wie die Unterweisung stattfindet (Präsenz oder online).
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Ist die Unterweisung im Arbeitsschutz Pflicht?
Ja, die Unterweisung im Arbeitsschutz ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Arbeitgeber sind gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen.
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Wann und wie oft Mitarbeiter unterweisen?
Die Sicherheitsunterweisung muss mindestens alle 12 Monate mit allen Mitarbeitern durchgeführt werden. Minderjährige Mitarbeiter müssen bereits alle 6 Monate an einer Arbeitsschutzunterweisung teilnehmen. Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen, genau so wie Mitarbeiter die den Arbeitsplatz wechseln.
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Welche Sicherheitsunterweisungen gibt es?
Erstunterweisung
- Zielgruppe: Neue Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeiter und alle Personen, die erstmals in den Betrieb eintreten oder eine neue Tätigkeit aufnehmen.
- Zeitpunkt: Vor Beginn der Tätigkeit.
- Inhalt: Grundlegende Sicherheitsregeln des Unternehmens, spezifische Gefahren des Arbeitsplatzes und richtige Verhaltensweisen im Notfall.
Wiederholungsunterweisung
- Zielgruppe: Alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Position oder Arbeitszeit.
- Zeitpunkt: Mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate).
- Inhalt: Auffrischung der Themen der Erstunterweisung sowie aktuelle Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie dient der Erinnerung und Verankerung sicherheitsrelevanter Informationen und stellt sicher, dass das Wissen auf dem neuesten Stand bleibt.
Anlassbezogene Unterweisung
- Zielgruppe: Mitarbeiter, die von einem bestimmten Ereignis oder einer Veränderung betroffen sind.
- Zeitpunkt: Nach spezifischen Ereignissen oder bei Änderungen, wie z. B.:
- Einführung neuer Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitsverfahren.
- Veränderungen in der Arbeitsumgebung (Umbauten, Umstrukturierungen)
- Einführung neuer Gefahrstoffe oder Arbeitsmittel.
- Nach einem Arbeitsunfall oder sicherheitsrelevanten Vorfällen, um die Ursachen zu besprechen und künftig zu vermeiden.
- Versetzung der Mitarbeiter in neue Aufgabenbereiche, die zusätzliche Risiken mit sich bringen könnten.
- Inhalt: Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an neue Gegebenheiten und Erhöhung des Bewusstseins für neue Risiken.
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Sind online Sicherheitsunterweisungen erlaubt?
Ja, Online-Unterweisungen sind grundsätzlich erlaubt und gelten als genauso rechtssicher wie analoge (persönlich durchgeführte) Unterweisungen. Dies ergibt sich daraus, dass die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes nicht explizit vorschreiben, dass Unterweisungen vor Ort durchgeführt werden müssen, solange bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
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Wer darf die Unterweisung Arbeitsschutz durchführen?
Die Sicherheitsunterweisung kann vom Arbeitgeber selbst oder von verantwortlichen Personen im Betrieb durchgeführt werden. Bei speziellen Themen können Fachleute, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt, hinzugezogen werden, um sicherzustellen, dass die Inhalte fachlich fundiert und verständlich vermittelt werden.
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Was sind klassische Beispiele für Sicherheitsunterweisungen?
Klassische Beispiele für Sicherheitsunterweisungen umfassen:
Brandschutzunterweisung: Verhalten im Brandfall, Nutzung von Feuerlöschern und Fluchtwege.
Erste-Hilfe-Unterweisung: Grundlagen der Ersten Hilfe, Notfallnummern und Standort von Erste-Hilfe-Kästen.
Gefahrstoffunterweisung: Sicherer Umgang mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen, Verständnis der Sicherheitsdatenblätter.
Maschinen- und Gerätesicherheit: Bedienung von Maschinen und Werkzeugen, Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen.
Arbeiten in der Höhe: Nutzung von Leitern, Gerüsten oder anderen Hilfsmitteln, Sicherung gegen Absturz.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Richtiges Anlegen und Nutzen von Schutzkleidung, Helmen, Handschuhen und Schutzbrillen.
Ladungssicherung und Transport: Sicheres Verladen und Befestigen von Materialien oder Geräten, Sicherheitsmaßnahmen bei der Bedienung von Gabelstaplern.
Ergonomie am Arbeitsplatz: Richtige Körperhaltung, ergonomische Arbeitsmittel und Pausen, insbesondere bei Bürotätigkeiten.
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Wozu braucht man Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz?
Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz sind notwendig, um sicherheits- und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und das Bewusstsein der Mitarbeiter für Risiken und Gefahren zu stärken. Sie dienen dazu:
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Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden: Durch das Wissen über spezifische Gefährdungen und sichere Verhaltensweisen lassen sich Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen reduzieren.
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Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufzuklären: Sicherheitsunterweisungen informieren über gesetzliche Vorschriften und betriebliche Regelungen, die einzuhalten sind.
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Verhaltenssicherheit zu fördern: Mitarbeiter werden motiviert, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, indem sie die Risiken und notwendigen Schutzmaßnahmen verstehen.
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Gesetzliche Vorgaben zu erfüllen: Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, regelmäßig Unterweisungen durchzuführen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten und die Pflichten des Arbeitgebers zu erfüllen.
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Kontinuität und Prävention sicherzustellen: Wiederkehrende Unterweisungen halten das Wissen der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand und verhindern sicherheitswidriges Verhalten, indem sie es frühzeitig korrigieren.
Insgesamt tragen Sicherheitsunterweisungen dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten und eine sicherheitsbewusste Unternehmenskultur zu fördern.
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Was passiert, wenn ich meine Mitarbeiter nicht unterweise?
Wenn Mitarbeiter nicht unterwiesen werden, kann das erhebliche Konsequenzen für das Unternehmen und die Beschäftigten haben. Ohne Sicherheitsunterweisungen kennen Mitarbeiter oft nicht die korrekten Verhaltensweisen oder Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, was das Risiko für Arbeitsunfälle und Verletzungen erheblich erhöht. Für den Arbeitgeber hat das rechtliche Konsequenzen: Die gesetzliche Pflicht zur Unterweisung ist klar geregelt, und Verstöße können zu hohen Bußgeldern von 2.500 bis 10.000 Euro führen. Zudem besteht das Risiko von Haftung und Schadensersatzforderungen, wenn Unfälle aufgrund fehlender Unterweisungen auftreten – das kann auch höhere Versicherungsprämien nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wie Geld- oder Freiheitsstrafen.
Ununterwiesene Mitarbeiter fühlen sich häufig unsicher und schlecht unterstützt, was die Arbeitsmoral und Zufriedenheit beeinträchtigen kann. Außerdem besteht das Risiko eines eingeschränkten Versicherungsschutzes, denn bei Unfällen könnte die Versicherung die Leistungen einschränken, wenn die Unterweisungspflicht vernachlässigt wurde, was zusätzliche Kosten für das Unternehmen bedeuten kann. Schließlich kann ein Unternehmen, das den Arbeitsschutz vernachlässigt, seinen Ruf schädigen, was sich negativ auf die Bindung von Kunden und Mitarbeitern auswirken kann. Zusammengefasst führt das Unterlassen von Sicherheitsunterweisungen nicht nur zu einem erhöhten Unfallrisiko, sondern auch zu erheblichen rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen für das Unternehmen.
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Wer ist für die Durchführung der Sicherheitsunterweisung verantwortlich?
Für die Durchführung der Sicherheitsunterweisung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Er kann diese Aufgabe jedoch an Führungskräfte delegieren, die die Unterweisung direkt mit den Mitarbeitern durchführen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber auch bei Delegation die Gesamtverantwortung behält.
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Müssen alle Mitarbeiter an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen?
Ja, alle Mitarbeiter müssen an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen. Dies betrifft sowohl neue Mitarbeiter, die eine Erstunterweisung erhalten, als auch alle bestehenden Mitarbeiter, die regelmäßig in Form von Wiederholungsunterweisungen geschult werden. Die Unterweisungen sind verpflichtend und decken unterschiedliche Arbeitsbereiche und Gefährdungen ab, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten im Unternehmen zu gewährleisten.
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Wie dokumentiert man eine Sicherheitsunterweisung korrekt?
Der Unterweisungsnachweis muss unterschrieben mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Eine Sicherheitsunterweisung wird korrekt dokumentiert, indem die folgenden Elemente festgehalten werden:
- Datum und Dauer der Unterweisung: Der Zeitpunkt und die Dauer der Schulung müssen exakt notiert werden.
- Inhalte und Themen der Unterweisung: Die behandelten Themen, Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen müssen beschrieben werden, um später nachvollziehen zu können, was vermittelt wurde.
- Teilnehmerliste: Eine Liste der anwesenden Mitarbeiter wird erstellt, auf der jeder Teilnehmer durch seine Unterschrift bestätigt, dass er an der Unterweisung teilgenommen hat.
- Unterschrift des Unterweisenden: Auch die Person, die die Unterweisung durchgeführt hat, bestätigt die Schulung durch ihre Unterschrift.
- Verwendete Materialien: Falls besondere Schulungsmaterialien, Medien oder Arbeitsmittel genutzt wurden, sollten diese ebenfalls kurz vermerkt werden.