
Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ regelt verbindlich, wie Arbeitgeber Flucht- und Rettungswege in Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben haben. Im Rahmen unserer Brandschutzbegehungen erleben wir oft verstellte Notausgänge, mit Kartonagen und Leergut zugestellte Flure, Aktenschränke vor Türen in Treppenräumen. Auch die Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer zählen





