Wussten Sie, dass Elektrizität (31 %) und menschliches Fehlverhalten (19 %) zu den häufigsten Brandursachen in Deutschland gehören? Besonders für Unternehmen können Brände existenzbedrohend sein. Trotzdem investieren viele Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Betriebe nur das Minimum in den Brandschutz.
In diesem Beitrag erfahren Sie welche Brandkassen es in Deutschland gibt, welche Löschmittel für welche Brandklassen geeignet sind und wie viele Feuerlöscher Sie in Ihrem Unternehmen bereitstellen sollten.
Feuerlöscher und Brandklassen
Als Arbeitgeber sind Sie gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet, präventive Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen zu etablieren.
Neben der Brandschutzordnung, gehört zu Ihren weiteren Pflichten, dass Sie die, je nach ermittelten Brandklassen, geeigneten Feuerlöscher bereitstellen müssen. Und zwar so, dass sie für jeden gut sichtbar und leicht erreichbar sind.
Was sind Brandklassen?
Brandklassen teilen Brände nach der Art der brennenden Materialien ein. Bei der effektiven Brandbekämpfung kommt es auf die Auswahl des richtigen Löschmittels an, denn nicht immer ist das klassische Löschmittel Wasser die erste Wahl.
Die Brandklassen nach DIN EN 2
Die Europäische Norm EN 2 definiert fünf unterschiedliche Brandklassen: A, B, C, D und F. Diese klare Strukturierung ermöglicht es Feuerwehren und Ersthelfern, im Ernstfall schnell und sicher das geeignete Löschmittel zu wählen. Denn die falsche Wahl des Löschmittels kann nicht nur die Brandbekämpfung ineffektiv machen, sondern sogar zu einer gefährlichen Verschlimmerung der Brandsituation führen.
Warum fehlt die Brandklasse E?
Die Brandklasse E war für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen und wurde im Jahr 1978 abgeschafft. Diese separate Klassifizierung war notwendig, da ältere Feuerlöscher nicht standardmäßig für das Löschen von Elektrobränden ausgelegt waren. Moderne Feuerlöscher sind heute grundsätzlich für das Löschen von elektrischen Anlagen bis 1000 Volt geeignet. Die einzige Voraussetzung ist die Einhaltung des auf dem Feuerlöscher angegebenen Sicherheitsabstands. Dieser Mindestabstand – meist zwischen einem und drei Metern – schützt die löschende Person vor einem möglichen Stromschlag.
Die Brandklasse A
Die Brandklasse A umfasst feste, hauptsächlich organische Stoffe. Diese Brandklasse ist besonders häufig, da sie viele Materialien enthält, von denen wir täglich, privat und beruflich, umgeben sind.
Ein wesentliches Merkmal der Brandklasse A ist die Kombination aus Flammen- und Glutbildung während des Verbrennungsprozesses. Dies erfordert Löschmittel, die nicht nur die Flammen bekämpfen, sondern auch die Glutnester effektiv ablöschen können, was Wasser zum häufigsten Löschmittel in der Brandklasse A macht.
Brennbare Feststoffe der Brandklasse A: | Löschmittel für die Brandklasse A |
Textilien aller Art Holz und Holzprodukte Kohle und Kohleprodukte Nichtschmelzende Kunststoffe Naturfasern wie Heu oder Stroh | ABC-PulverfeuerlöscherSchaumfeuerlöscherGase |
Die Brandklasse B
Die Brandklasse B umfasst flüssige oder flüssig werdende Stoffe, die sich durch eine besondere Charakteristik auszeichnen: Sie verbrennen ausschließlich unter Flammenbildung, ohne dabei Glut zu entwickeln. Diese Eigenschaft macht sie besonders gefährlich, da sich brennende Flüssigkeiten rasch ausbreiten können und somit das Risiko einer schnellen Brandausweitung besteht. Die Brandbekämpfung erfolgt primär durch Ersticken der Flammen.
Brennbare flüssige oder flüssig werdende Stoffe der Brandklasse B | Löschmittel für die Brandklasse B |
Benzin und Kraftstoffe Öle und Fette (die nicht in die Brandklasse F fallen, sondern vorwiegend in der Industrie eingesetzt werden) Lacke und Farben Harze, Wachse, Paraffin Alkohol und Lösungsmittel Schmelzende Kunststoffe | ABC- und BC-Löschpulver Löschschaum CO2-Feuerlöscher |
Wichtig: Brände der Klasse B dürfen unter keinen Umständen mit Wasser gelöscht werden. Der Einsatz von Wasser kann zu einer gefährlichen Brandausweitung führen und die Situation dramatisch verschlimmern.
Die Brandklasse C
Die Brandklasse C umfasst ausschließlich brennbare Gase und erfordert besonders hohe Vorsicht bei der Brandbekämpfung. Gasbrände breiten sich nicht nur schnell aus, sondern bergen auch ein erhebliches Explosionsrisiko in sich.
Da die brennbaren Gase oft unsichtbar und geruchlos sein können, wird die Gefahr häufig erst erkannt, wenn bereits eine kritische Situation entstanden ist. Im Brandfall hat die sofortige Evakuierung des gefährdeten Bereichs oberste Priorität.
Brennbare Gase der Brandklasse C | Löschmittel der Brandklasse C |
Propan Methan Erdgas Butan Ethin (Acetylen) Wasserstoff | PulverlöschmittelABC-PulverBC-Pulver |
Wichtig: Die Brandbekämpfung darf erst erfolgen, wenn die Gaszufuhr sicher unterbrochen wurde, da sonst das austretende Gas weiter nachströmt und die Gefährdung bestehen bleibt.
Die Brandklasse D
Die Brandklasse D umfasst ausschließlich Metallbrände und stellt ebenfalls hohe Anforderungen an die Brandbekämpfung: Metallbrände können Temperaturen von über 2000 °C erreichen und benötigen spezielle Löschmethoden. Bei falscher Brandbekämpfung kann es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen.
Brennbare Metalle der Brandklasse D | Löschmittel für die Brandklasse D |
Aluminium und Aluminiumlegierungen Magnesium und Magnesiumlegierungen Lithium Natrium Kalium Calcium Zirkonium Metallspäne und -stäube | ausschließlich spezielles Metallbrandlöschpulver (D-Pulver) |
Wichtig: Der Einsatz von Wasser ist bei Metallbränden strikt verboten, da dies zu einer Knallgasexplosion führen kann.
Die Brandklasse F
Die Brandklasse F umfasst ausschließlich Brände von Speiseölen und Frittierfetten. Diese Brandklasse wurde erst 2005 in die Europäische Norm EN 2 aufgenommen, da von Fettbränden eine große Gefahr ausgeht. Speiseöle und Frittierfette verbrennen bei Temperaturen von mehreren hundert Grad Celsius, verbunden mit der Gefahr einer explosionsartigen Ausbreitung.
Die Brandklasse F umfasst: | Löschmittel für die Brandklasse F |
Speiseöle pflanzlichen Ursprungs Speiseöle tierischen Ursprungs Frittierfette Speisefette in Töpfen und Pfannen | ausschließlich spezielle Fettbrandlöschmittel |
Brandklassen und Feuerlöscher
Nicht jeder Feuerlöscher ist für jeden Brand geeignet. Um im Notfall richtig zu handeln, werden Feuerlöscher mit den entsprechenden Brandklassen gekennzeichnet, für die sie zugelassen sind. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie im Detail, welche Feuerlöschgeräte für welche Brände geeignet sind.
Feuer-löscher Bild | Feuer- löscher Bild | Feuer- löscher Bild | Feuer-löscher Bild | Feuer-löscher Bild | Feuer-löscher Bild | |
Bezeich- nung | Wasser- löscher | Schaum- löscher | ABC-Pulver- Löscher | Metall- brand- löscher | Fettbrand- löscher | CO2- Feuer- Löscher |
Lösch- mittel | Wasser | Lösch- schaum | ABC- Lösch- pulver | Metall- brandlösch-pulver | Spez. Lösch- mittel für Fette | CO2 (Kohlen- stoffdioxid) |
Brand-klassen | A | A, B | A,B,C | D | A, B, F | B |
Brandmeldeeinrichtungen und Feuerlöscher gemäß ASR A2.2
Die Technische Regel ASR A2.2 gibt praktische Tipps, um die Arbeitsstättenverordnung im Bereich „Ausstattung von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen“ umzusetzen. Neben dem Einrichten und Betreiben von Feuerlöscheinrichtungen finden Sie in der ASR-A2.2 weitere Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung und Brandbekämpfung.
Für alle Arbeitsstätten ist gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung eine Grundausstattung verpflichtend. In Unternehmen mit einer normalen Brandgefährdung ist die vorgeschriebene Grundausstattung ausreichend.
Je nach Art und Umfang der brennbaren Stoffe, der Grundfläche Ihres Betriebes und der Brandgefährdung, müssen Sie als Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl bereitstellen.
Die erforderliche Anzahl Feuerlöscher sowie die geeigneten Löschmittel kann bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ermittelt werden. Hier ist beispielsweise ein externer Brandschutzbeauftragter hilfreich, der auch die verpflichtende Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter durchführt.
Wenn in Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung festgestellt wird, benötigen Sie neben der Grundausstattung auch entsprechende Brandmeldeanlagen.
PFAS-Verbot: Neue Regeln für alle Feuerlöscher ab Mitte 2025
Die EU macht Ernst beim Umweltschutz: Ab Juli 2025 dürfen Feuerlöscher und Löschmittel keine per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) mehr enthalten. Diese Regelung gilt ausnahmslos – von der großen Industrieanlage bis zum kleinen Handfeuerlöscher im Büro. Nachdem bereits erste PFAS-haltige Löschmittel verboten wurden, läuft nun die Übergangsfrist für alle verbliebenen fluorhaltigen Schaumlöschmittel zum 4. Juli 2025 aus. Betriebe müssen jetzt handeln und ihre Brandschutzausrüstung auf den neuesten Stand bringen.
Wie viele Feuerlöscher benötige ich in meinem Unternehmen?
Im gewerblichen Bereich müssen Feuerlöscher mindestens 6 Löschmitteleinheiten aufweisen und die Brandklassen A und B abdecken. Pro Geschoss muss mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein.
Die erforderliche Anzahl an tragbaren und/oder fahrbaren Feuerlöschern errechnet sich über die sogenannte Löschmitteleinheit (LE). Je größer die Grundfläche eines Betriebs ist, desto mehr Löschmitteleinheiten für die ermittelten Brandklassen sind notwendig.
Bei normaler Brandgefährdung folgt die Berechnung der erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) einer klaren Staffelung. Diese beginnt bei kleinen Flächen mit 6 LE für bis zu 50 Quadratmeter und steigt progressiv an. Für Flächen bis 100 Quadratmeter sind bereits 9 LE erforderlich, bis 200 Quadratmeter benötigt man 12 LE.
Löschmitteleinheiten berechnen lassen
Im PDF zur Technischen Regel „Maßnahmen gegen Brände“ finden Sie in der Tabelle 3 (auf Seite 6) die genaue Anzahl der LE, basierend auf der Grundfläche des Betriebes.
Optional können Sie Ihre benötigten Löschmitteleinheiten auch im Berechnungsmodul Feuerlöscher der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) ausrechnen lassen.
Feuerlöscher Pflicht für Unternehmen
Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist nicht nur dazu verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten, sondern auch dazu, die Feuerlöscher regelmäßig warten zu lassen. Regelmäßig bedeutet konkret, dass Sie mindestens alle zwei Jahre eine sachkundige Prüfung Ihrer Feuerlöschgeräte beauftragen müssen.
Brandschutzzeichen und Rettungszeichen
Die Verwendung von Brandschutzzeichen und Rettungszeichen ist ebenfalls verpflichtend, denn schließlich geht es im Falle eines Brandes oft um Leben oder Tod. Ihre Mitarbeiter müssen also nicht nur wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Sie müssen auch wissen, in welche Richtung sie laufen sollen, um den Notausgang oder Fluchtweg zu finden. Mehr über die Bedeutung von Rettungs- und Brandschutzzeichen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Sicherheitszeichen.
Betrieblichen Brandschutz erfolgreich umsetzen
Obwohl es dem Gesetzgeber vorrangig um den Personenschutz geht: Als Unternehmensinhaber ist es auch in Ihrem eigenen Interesse an einen ausreichenden Brandschutz zu denken. Denn in der Entstehungsphase lassen sich die meisten Brände mit einem Feuerlöscher aus der richtigen Brandklasse löschen, bevor große Sachschäden entstehen.
Professionelle Unterstützung durch zertifizierte Sicherheitsingenieure
Ob die Ermittlung von Brandklassen, die Auswahl der richtigen Feuerlöscher oder eine Brandschutzbegehung vor Ort: Viele unserer Sicherheitsingenieure sind selbst bei der Feuerwehr aktiv. Bei uns profitieren Sie sowohl von fundiertem Fachwissen als auch von unserer langjährigen praktischen Erfahrung in der Brandbekämpfung.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bundesweit bei Ihren spezifischen Herausforderungen im betrieblichen Brandschutz.