Betriebliche Brandschutzhelfer leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag in der Vorbeugung von Entstehungsbränden, sondern können im Ernstfall entscheidend in der Brandbekämpfung mitwirken. Ihr Einsatz erhöht ganz allgemein das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen. Im Falle eines Brandes können sie durch schnelle Evakuierung und zielgerichtetes Handeln die Sicherheit der Anwesenden erhöhen.
Kurz um, Brandschutzhelfer können durch richtiges Verhalten im Brandfall zu einer Schadenminimierung beitragen, indem sie bei der Evakuierung und Brandbekämpfung im Betrieb unterstützen.
Dieser Blogbeitrag liefert Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema betrieblicher Brandschutzhelfer, die gesetzlichen Grundlagen, die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sowie die möglichen Aufgaben des Brandschutzhelfers im Unternehmen.
Betriebliche Brandschutzhelfer-Ausbildung in Deutschland
Die Bestimmungen über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wurden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der DGUV Information 205-023 festgehalten. Im Anschluss an den absolvierten Lehrgang müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter schließlich offiziell zum Brandschutzhelfer benennen. Bevor Mitarbeiter schließlich zu Brandschutzhelfern bestellt werden können, müssen sie sich jedoch erst einmal einen Überblick über die Anforderungen an das Arbeitsumfeld Ihres Betriebs verschaffen.
Rechtliche Grundlage zur Bestellung betrieblicher Brandschutzhelfer
Die Verpflichtung zur Ausbildung und Bestellung von Mitarbeitern des Betriebs zu Brandschutzhelfern ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ geregelt. Ebenfalls bilden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) eine verpflichtende Grundlage zur Gewährleistung des Brandschutzes in Unternehmen.
Gemäß § 22 Abs. 2 Vorschrift 1 der DGUV sind Arbeitgeber verpflichtet, genügend Mitarbeiter in der Handhabung sogenannter Feuerlöscheinrichtungen zu schulen. Darunter fallen sämtliche Systeme, die im Ernstfall bei der Bekämpfung eines Brandes Verwendung finden. Hinzu zählen neben Feuerlöschern auch Wandhydranten und weitere handbetriebene Systeme.
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) legt fest, dass Arbeitgeber Mitarbeiter als Brandschutzhelfer benennen müssen. Demzufolge sollen Brandschutzhelfer im Notfall bei der Brandbekämpfung und dem Ablauf der Evakuierung unterstützen.
Nach Paragraf 10 im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) haben Sie als Unternehmer außerdem die Pflicht, für die Einrichtung von Maßnahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung Sorge zu tragen. Diese Maßnahmen sollten nach der Anzahl der Arbeitnehmer, der zu verrichtenden Tätigkeiten und der Art des Betriebs ausgerichtet sein. Weiterhin berücksichtigt werden muss die Anwesenheit von Personen, die nicht zum Betrieb gehören, wie beispielsweise Kunden oder Lieferanten.
Welche Anzahl an Brandschutzhelfern ist für ein Unternehmen notwendig?
Nach § 10 Absatz 2 ArbSchG müssen die „benannten Beschäftigten […] in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen“.
Laut ASR A2.2 sollten bei normaler Brandgefährdung, also beispielsweise im Bürobetrieb, 5 % der Mitarbeiter Ihres Unternehmens die Aufgaben des Brandschutzhelfers übernehmen. Die konkrete Anzahl an Mitarbeitern kann im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.
Die DGUV Information 205-023 weist außerdem darauf hin, dass sich die benötigte Anzahl an Brandschutzhelfern im Betrieb nach der Gefährdungsbeurteilung richtet.
Berücksichtigt werden nach DGUV 205-023 mehrere Kategorien:
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- die Art und Ausrichtung des Unternehmens (z.B. räumliche Gegebenheiten)
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- das jeweilige Brandrisiko
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- die wirtschaftliche Bedeutung der vorhandenen Ausstattung und gelagerten Produkte
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- die Zahl der anwesenden Mitarbeiter, externe Personen, Besucher sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität
Hinweis: Für Betriebe in Saisonbetrieb oder mit hoher Personalfluktuation wie beispielsweise Gaststätten, Kinos und Hotels können andere Anforderungen an die notwendige Anzahl gelten. Eine weitere Ausnahme bilden Baustellen, dort ist der Einsatz von Brandschutzhelfern nur für Werkstätten, Unterkünfte und Baubüros verpflichtend.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer setzt sich zusammen aus zwei Teilen. Im ersten Teil durchlaufen Mitarbeiter einer theoretischen Unterweisung. Anschließend wird im zweiten Teil an die theoretischen Kenntnisse mit einer praktischen Übung angeknüpft, indem jeder Mitarbeiter gezielt die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen trainiert.
Die Inhalte der Grundausbildung für betriebliche Brandschutzhelfer
Die Regelungen für die inhaltlichen Anforderungen an die Ausbildung zum Brandschutzhelfer finden Sie in der DGUV Information 205-023:
Grundzüge des Brandschutzes | Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim LöschenHäufige Brandursachen/ Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren StoffenBetriebsspezifische Brandgefahren/ Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe |
Betriebliche Brandschutzorganisation | Brandschutzordnung des Betriebs nach DIN 14096:2014-05Alarmierungswege und -mittelBetriebsspezifische BrandschutzeinrichtungenSicherstellung des eigenen FluchtwegesSicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 |
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen | Brandklassen A, B, C, D und FWirkungsweise und Eignung von LöschmittelnGeeignete FeuerlöscheinrichtungenAufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen FeuerlöscheinrichtungenEinsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten |
Gefahren durch Brände | Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)Thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)Mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)Besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten) |
Verhalten im Brandfall | AlarmierungBedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne EigengefährdungSicherstellung der selbstständigen Flucht der BeschäftigtenGgf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)Löschen von brennenden Personen |
Quelle: DGUV Information 205-023, Kapitel 2.1
Im praktischen Teil liegt der Fokus auf dem simulierten Üben der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes. Neben der Handhabung von Löscheinrichtungen wird auch auf Löschtaktiken und das Abschätzen der situativen Gefährdung der eigenen Person eingegangen. Im Praxisteil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird das Gelernte auf die Besonderheiten Ihres Betriebs angewendet.
Dauer und Kosten der Ausbildung für Brandschutzhelfer
Damit alle relevanten Inhalte im Rahmen der Brandschutzhelferausbildung abgedeckt werden können, ist für den theoretischen Teil eine Dauer von mindestens 90 Minuten vorgeschrieben. Der praktische Teil soll jedem Teilnehmer ermöglichen, das Bekämpfen eines Entstehungsbrandes zu üben. Pro Teilnehmer werden hierfür zwischen 5 und 10 Minuten angesetzt. Insgesamt umfasst die Dauer der Ausbildung zum Brandschutzelfer in der Regel mindestens 3 Stunden.
Je nach Anbieter und Umfang der Ausbildung variieren die Kosten für den Lehrgang. Im Durchschnitt fallen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Teilnahmepreise von rund 100 Euro pro Mitarbeiter an. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung von Brandschutzhelfern, übernehmen in den meisten Fällen Arbeitgeber die Kosten.
Fortbildungsintervalle für Brandschutzhelfer
Bei normaler Brandgefährdung innerhalb Ihres Betriebs wird ASR A2.2 zufolge empfohlen, alle 2 bis 5 Jahre eine Wiederholung der theoretischen und praktischen Schulung für Brandschutzhelfer durchzuführen.
Was darf ein Brandschutzhelfer nicht?
Zwar sind Brandschutzhelfer ein elementarer Bestandteil Ihres Unternehmens, sie ersetzen jedoch keinesfalls den Einsatz der Feuerwehr. So ist beim Löschen eines Entstehungsbrandes stets zu berücksichtigen, dass eine ungefährliche Annäherung zum Brandherd möglich sein muss. Das Löschen eines Großbrandes gehört beispielsweise nicht zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers.
Ist ein Brandschutzbeauftragter das gleiche wie ein Brandschutzhelfer?
Die Rolle des Brandschutzhelfers ist abzugrenzen von der des Brandschutzbeauftragen. Nach ASR A2.2 sind Brandschutzbeauftragte „Personen, die vom Arbeitgeber bestellt werden und ihn zu Themen des betrieblichen Brandschutzes beraten und unterstützen“.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist mit 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten aufwändiger als die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Am Ende der circa achttägigen Ausbildung erfolgen eine mündliche und eine schriftliche Prüfung.
Während Brandschutzhelfer zum überwiegenden Teil im Falle eines Brandes aktiv werden müssen, sind Brandschutzbeauftragte hauptsächlich für die Organisation, Planung und Kontrolle des betrieblichen Brandschutzes verantwortlich. Die Unterstützung durch einen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen kann beispielsweise bei erhöhter Brandgefährdung empfehlenswert sein.
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