Wenn Sie ein Unternehmen führen, übernehmen Sie als Arbeitgeber eine weitreichende Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Bezüglich der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Pflichten und Aufgaben damit genau gemeint sind. Grundsätzlich ist es so, dass Sie sich als Arbeitgeber selbst, also proaktiv, über Ihre Fürsorgepflichten informieren müssen.

Diese Pflicht zur Selbstinformation bedeutet aber nicht, dass Sie auf sich allein gestellt sind. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften unterstützen Sie durch vielfältige Angebote. Sie stellen umfassende Informationen bereit, bieten Beratungen an und führen Schulungen durch. Zusätzlich soll Ihnen auch dieser Beitrag von Arbeitssicherheit-Deutschland dabei helfen, einen Überblick über die wichtigsten Arbeitgeber-Fürsorgepflichten zu erhalten.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Fürsorgepflichten und Unternehmerpflichten?

Häufig werden die Begriffe der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber und der allgemeinen Unternehmerpflichten vermischt, obwohl es feine Unterschiede gibt. Die Unternehmerpflichten bilden den gesamten Rahmen Ihrer Aufgaben als Arbeitgeber, zu denen beispielsweise die pünktliche Entgeltzahlung oder die allgemeine Verwaltung gehört. Im Gegensatz dazu konzentriert sich Ihre Fürsorgepflicht gezielt auf den Schutz von Leben, Gesundheit und der Persönlichkeitsrechte Ihrer Belegschaft. Sie müssen die Fürsorgepflicht als den sozialen Kern Ihrer Tätigkeit verstehen, bei dem die menschliche Unversehrtheit im Mittelpunkt steht.

 

Was beinhaltet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkret?

Entgegen der häufigen Annahme handelt es sich bei der Fürsorgepflicht nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine strikte gesetzliche Vorgabe, um Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz und Rücksichtnahme im Unternehmen zu gewährleisten.

Diese Verpflichtung zur Rücksichtnahme ist unter anderem in § 618 BGB („Pflicht zu Schutzmaßnahmen“) verankert:

„Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“

Das heißt nichts anderes, als dass Sie als Arbeitgeber für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und Gefahren für Leib und Seele aktiv abwenden müssen. Da die rechtliche Basis auf verschiedenen Gesetzen und dem „Grundsatz von Treu und Glauben“ beruht, schulden Sie Ihren Mitarbeitern ein Verhalten, das unter normalen Umständen von verantwortungsbewussten Menschen erwartet werden kann. In diesem Sinne bildet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers das Gegenstück zur Treuepflicht der Arbeitnehmer.

 

Schutz der Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Beschäftigten

Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber müssen Sie die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter sowie deren Recht auf Privatsphäre wahren (§ 241 BGB „Pflichten aus dem Schuldverhältnis“). Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Ihre Mitarbeiter nicht ständig überwachen dürfen oder Regeln aufstellen, die für Ihren eigentlichen Geschäftsbereich nicht relevant sind.

Die Fürsorgepflicht inkludiert außerdem, dass Sie Ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung, Einschüchterung, Beleidigung und Mobbing schützen. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass dieser Schutz unabhängig davon gilt, ob Diskriminierungen und dergleichen von Führungskräften, Kollegen oder Geschäftspartnern ausgehen. Als fürsorgepflichtiger Arbeitgeber müssen Sie bei zwischenmenschlichen Konflikten angemessen reagieren und eine faire sowie ehrliche Beurteilung Ihrer Angestellten gewährleisten.

 

Gesetze zur Umsetzung Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber

Da die Fürsorgepflicht in viele Bereiche fällt, ist sie in ebenso vielen Gesetzen verankert, aber eben nicht erschöpfend. Das bedeutet, es ist nicht ganz eindeutig festgelegt, was alles unter die Fürsorgepflichten von Arbeitgebern fällt.

Neben dem schon zitierten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem konkretisierenden Arbeitsschutzgesetz (u. a. in § 12 ArbSchG „Unterweisung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten“)  als Basis, wird die Umsetzung der Fürsorgepflichten in weiteren Gesetzen behandelt. Wir haben die wichtigsten Gesetze rund um die Fürsorgepflicht hier für Sie aufgelistet:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (wie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Das Arbeitsschutzgesetz regelt u. a. Ihre Aufgaben zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“).

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient der Vermeidung von Überlastung durch die Festlegung von Pausenzeiten. Wie Pausen gesetzlich geregelt sind, können Sie in unserem Blogbeitrag Gesetzliche Pausenzeiten nachlesen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Sie dazu, Mitarbeiter vor Belästigung und Mobbing zu schützen. Spezielle Vorschriften wie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichern die Rechte besonderer Personengruppen sowie den Schutz persönlicher Daten.

Eine Unternehmenskultur, die auf Information und Transparenz basiert, ermöglicht die erfolgreiche Umsetzung dieser Vorgaben.

 

Wie setzen Arbeitgeber die Fürsorgepflicht am besten in der Praxis um?

Um die Fürsorgepflicht Arbeitgeber wirksam zu etablieren, müssen Sie Bedingungen schaffen, die über rein technische Standards hinausgehen. Das Fundament bilden sichere Arbeitsbedingungen wie etwa durch ergonomische Ausstattung sowie funktionierende Schutzmaßnahmen.

In diesem Kontext sollten Sie darauf achten, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen regelmäßig durchzuführen, um Ihre Beschäftigten über Risiken und Präventionsmaßnahmen aufzuklären.

Ein zentraler Teil der Fürsorgepflicht für Arbeitgeber liegt im Schutz der psychischen Gesundheit. Dabei müssen Sie auf die Arbeitsbelastung achten und bei Bedarf Unterstützung bzw. Verbesserung anbieten. Weiterführende Informationen zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz finden Sie in unserem Beitrag zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, bei der Sie unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne unterstützen.

 

Ergänzende Maßnahmen zur Fürsorgepflicht Arbeitgeber

  • Sie müssen Schutzkleidung sowie sichere Geräte und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Zudem müssen Sie regelmäßige technische Prüfungen veranlassen, wie etwa die DGUV V3 Prüfung für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel oder die Regalprüfung nach DIN EN 15635. Darüber hinaus müssen Sie auch die Verkehrssicherungspflicht auf Ihren Parkplätzen sowie in den Pausenbereichen sicherstellen.
  • Bei Hinweisen auf Belastungen sollten Sie zeitnah das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern suchen und ihnen den Zugang zu Betriebsärzten oder externen Hilfsangeboten ermöglichen. Zudem müssen Sie die Erreichbarkeit nach Feierabend durch klar definierte Regeln begrenzen.
  • Bei Verdacht auf Fehlverhalten sollten Sie unverzüglich ermitteln und die Vorfälle dokumentieren. Falls nötig, müssen Sie Mediatoren einsetzen, Schutzmaßnahmen wie Versetzungen veranlassen und aktiv gegen unangebrachtes Verhalten am Arbeitsplatz vorgehen.
  • Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass der Datenschutz eingehalten wird sowie Informationen über Krankheiten oder Schwangerschaften streng vertraulich bleiben und auf jede Form der heimlichen Überwachung verzichten.
  • Sie müssen Ihre Mitarbeiter bei der Entwicklung von Schutzkonzepten beteiligen. Dabei sollten Sie auch eine fachliche Beratung durch Arbeitspsychologen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte nutzen.

 

Was passiert, wenn Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht erfüllen?

Wie überall können auch Verstöße gegen die Fürsorgepflicht Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Verletzung Ihrer unternehmerischen Fürsorgepflicht kann beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld auslösen.

Zudem haben Arbeitnehmende bei schweren Verstößen das Recht, das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. In solchen Fällen können gemäß § 626 BGB („Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“) und § 628 BGB („Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung“) Abfindungszahlungen auf Sie zukommen.

 

Rechtssicherheit und Vertrauen durch Erfüllung der Fürsorgepflicht

Die Erfüllung der Fürsorgepflicht durch Sie als Arbeitgeber bildet die Grundlage für ein sicheres und wertschätzendes Arbeitsumfeld. Darüber hinaus schützt dies Ihr Unternehmen vor weitreichenden rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen. Wenn Sie die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft in den Mittelpunkt stellen, fördern Sie eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen basiert. Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen, zeigen eine höhere Bindung an Ihr Unternehmen.

Wenn Sie Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Fürsorgepflicht Arbeitgeber benötigen, stehen Ihnen die Experten von Arbeitssicherheit-Deutschland bundesweit zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.