G25 Untersuchung: Pflicht, Inhalte & Hausarzt-Regelung

G25 Untersuchung

Wer Maschinen bedient, Fahrzeuge lenkt oder Anlagen überwacht, trägt nicht nur Verantwortung für sich, sondern auch für andere. Damit solche Tätigkeiten sicher ausgeführt werden können, ist ein stabiler Gesundheitszustand eine Grundvoraussetzung in der Arbeitssicherheit.

Die G25 Untersuchung zeigt, ob eine Person körperlich und psychisch in der Lage ist, Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial sicher auszuführen. Dazu zählen zum Beispiel das Bedienen von Maschinen, das Steuern von Flurförderzeugen oder auch allgemeine Tätigkeiten im Straßenverkehr. Arbeitgeber sind laut § 3 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wie die G25 Untersuchung wird dann erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Belastung aufzeigt.

Wie Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen, erfahren Sie in unserem anderen Beitrag.

Was ist die G25, wann ist sie Pflicht, was wird untersucht und was passiert, wenn Sie nicht geeignet sind? All das erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.

 

 

Was ist die G25 Untersuchung?

Die G25 Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, welche gemäß § 2 und § 4 der ArbMedVV Pflicht ist. Durch sie prüft der Betriebsarzt, ob Mitarbeiter für Tätigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial gesundheitlich geeignet sind. 

Der Begriff „G25“ stammt aus dem alten Regelwerk der Berufsgenossenschaften. Obwohl er offiziell nicht mehr geführt wird, ist er weiterhin üblich insbesondere bei Betriebsärzten und in der Kommunikation mit Unfallversicherungsträgern. Auch bei jeder ASA-Sitzung fällt mindestens einmal der Begriff „G Untersuchung“. Aus diesem Grund sprechen auch wir immer wieder von der G25 Untersuchung.

Welche Untersuchungen im Einzelnen erforderlich sind, hängt natürlich von der Tätigkeit (also dem jeweiligen Arbeitssystem) sowie den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. Laut DGUV gehören zu den typischen Bestandteilen der G25 Untersuchung:

    • Allgemeine ärztliche Untersuchung

    • Prüfung der körperlichen Belastbarkeit

    • Blutdruck- und Urinuntersuchung

    • Sehtest (Ferne, Nähe, Gesichtsfeld, Dämmerung, Farben)

    • Hörtest (Flüstersprache, Umgangssprache)

    • Bei Bedarf: Gleichgewichtssinn, Feingefühl, Körpergewicht

Quelle: DGUV Grundsätze zur arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung.

 

 

Inhalte und Ablauf der G25-Untersuchung

Die G25 Untersuchung besteht aus mehreren medizinischen Gesundheitsprüfungen. Was genau untersucht wird, hängt von der Tätigkeit am Arbeitsplatz und den damit verbundenen individuellen Risiken ab. Entscheidend ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, welche die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/ Fasi), der Betriebsarzt und die Geschäftsführung gemeinsam individuell ausarbeiten.

 

G25 Untersuchung Inhalt

Inhalt G25 Untersuchung Ziel der Prüfung Dauer
Allgemeine ärztliche Untersuchung Feststellung von möglichen gesundheitlichen Einschränkungen ca. 10-15 Minuten
Blutdruckmessung Prüfung auf Bluthochdruck, der ein Risiko für andere gesundheitliche Probleme darstellen kann ca. 5 Minuten
Urinuntersuchung Überprüfung auf Anomalien (z. B. Eiweiß, Glukose, Infektionen) ca. 5 Minuten
Sehvermögen (Ferne, Nähe, Gesichtsfeld, Dämmerung, Farben) Sicherstellung, dass der Mitarbeiter keine visuellen Einschränkungen hat, die die Sicherheit gefährden können ca. 10 Minuten
Hörvermögen (Flüster- und Umgangssprache) Überprüfung, ob der Mitarbeiter alle wichtigen akustischen Signale wahrnehmen kann ca. 5-10 Minuten  
Herz-Kreislauf-System Kontrolle auf mögliche gesundheitliche Einschränkungen (z. B. durch Belastungs-EKG) ca. 10-20 Minuten
Gleichgewicht und Feingefühl (bei Bedarf) Prüfung auf neurologische Einschränkungen, die die Bewegungskoordination beeinflussen könnten ca. 10 Minuten
Body Mass Index (BMI) Überprüfung des Körpergewichts im Verhältnis zur Größe, um Übergewicht zu identifizieren ca. 5 Minuten

Die gesamte G25 Untersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Alle Bestandteile müssen von einem Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde durchgeführt werden. Die Vorgaben dazu finden sich in § 7 ArbMedVV.

Quelle: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV); DGUV Grundsätze zur arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung.

 

 

Kann die G25 Untersuchung auch beim Hausarzt gemacht werden?

Ein Hausarzt darf die G25 Untersuchung durchführen, wenn er über eine arbeitsmedizinische Qualifikation nach § 7 ArbMedVV verfügt. In der Praxis übernehmen diese Aufgabe deshalb fast immer sogenannte Betriebsärzte.

Betriebsärzte kennen die konkreten Abläufe im Betrieb. Meist betreuen Sie das Unternehmen ohnehin durch die Arbeitsmedizinische Betreuung und übernehmen nicht nur die Angebots- und Pflichtvorsorgen. Der Arbeitsmediziner richtet die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen immer an den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes aus und steht in direktem Kontakt mit dem Unternehmen. Das ermöglicht eine genaue Beurteilung und Eignungsprüfung.

Hausärzte mit Zusatzqualifikation dürfen die G25 Untersuchung ebenfalls vornehmen. Ihnen fehlt jedoch häufig der direkte Bezug zum Arbeitsplatz. Dadurch können risikorelevante Faktoren schnell übersehen werden.

Quelle: DGUV Information 250-010, S. 10. (ArbMedVV); DGUV Grundsätze zur arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung.

 

 

Was passiert, wenn man die G25-Untersuchung nicht besteht?

G25 Untersuchung nicht bestanden und jetzt? Wer bei der G25 Untersuchung durchfällt, darf bestimmte Tätigkeiten im Betrieb nicht mehr ausüben. Dazu gehören zum Beispiel das Fahren von Fahrzeugen oder das Bedienen von Maschinen. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber nur mit, ob jemand geeignet oder nicht geeignet ist. Befunde und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB, § 6 ArbMedVV).

Das Ergebnis ist allerdings kein generelles Arbeitsverbot, verpflichtet den Arbeitgeber aber zum Handeln. Laut § 3 Arbeitsschutzgesetz muss der Betrieb Maßnahmen treffen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu schützen.

Mögliche Schritte:

    • Medizinische Behandlung oder Therapie des betroffenen Mitarbeiters, um die Eignung wiederherzustellen.

    • Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, z. B. mit geringerer Belastung.

    • Einschränkung bestimmter Aufgaben, z. B. keie Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten mehr.

    • Umschulung, falls die ursprüngliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr möglich ist.

Das Ziel ist es, Arbeitsunfällen zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Quelle: DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“, S. 17ff.

 

 

Ist die G25 Untersuchung Pflicht oder freiwillig?

Ob die G25 Untersuchung verpflichtend ist, hängt von der Tätigkeit ab und davon, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Grundsätzlich gilt:

Wenn Mitarbeiter Maschinen bedienen, Fahrzeuge steuern oder sicherheitsrelevante Aufgaben übernehmen, muss laut § 3 Arbeitsschutzgesetz geprüft werden, ob gesundheitliche Risiken bestehen. Zeigt die Gefährdungsbeurteilung besondere körperliche oder psychische Belastungen, ist die G25 Untersuchung Pflicht.

Auch psychische Belastungen spielen eine Rolle. Hier hilft die Psychische Gefährdungsbeurteilung, um Stressfaktoren frühzeitig zu erkennen und ein gezieltes Gegensteuern zu ermöglichen.

Freiwillig ist die G25 Untersuchung nur dann, wenn:

    • die Tätigkeit nicht sicherheitsrelevant ist.

    • bei der Gefährdungsbeurteilung keine besonderen Risiken festgestellt wurden.

    • die Untersuchung von den Mitarbeitern gewünscht wird.

Der Arbeitgeber muss die G25 Untersuchung gemäß § 4 Abs.1,2 ArbMedVV anbieten, egal ob sie verpflichtend ist oder empfohlen wird. Pflichtvorsorgen sind für alle Beteiligten verpflichtend. Angebotsvorsorgen darf der Arbeitnehmer ablehnen, angeboten werden müssen sie vom Arbeitgeber aber trotzdem bei Neueinstellung sowie anschließend mindestens alle 3 jahre. Sowohl das Angebot durch den Arbeitgeber, als auch die potenzielle Ablehnung des Arbeitnehmers müssen schriftlich erfolgen.

Quelle: DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“, S. 8.

 

 

FAQ zur G25 Untersuchung

Ist die G25 Pflicht für Gabelstaplerfahrer?

Ja. Wer ein Flurförderzeug wie einen Gabelstapler fährt, braucht eine gültige G25 Untersuchung. Ohne Eignungsnachweis darf keine Tätigkeit mit erhöhter Gefährdung ausgeführt werden.

 

Wird bei der G25 ein Drogentest gemacht?

Nur, wenn der Betriebsarzt einen konkreten Verdacht oder medizinischen Anlass sieht. Ein allgemeiner Drogentest ist kein fester Bestandteil der G25 Untersuchung.

 

Wer übernimmt die Kosten der G25 Untersuchung?

Die Kosten für die G25 Untersuchung trägt der Arbeitgeber. Das gilt auch für Nachuntersuchungen und bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens. Die G25 Untersuchung ist somit für den Arbeitnehmer immer kostenlos.

 

 

Ist eine G25 Untersuchung auch online möglich?

Nein. Die G25 Untersuchung ist eine ärztliche Vorsorge und muss persönlich durch einen aArbeitsmediziner/ Betriebsarzt erfolgen.

Quellen: DGUV 250-010 (S. 10-18), DGUV Grundsatz 308-001, ArbMedVV §§ 3 Abs. 1, 7

 

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