KI im Arbeitsschutz: Was Unternehmen 2026 wissen müssen

Arbeitsschutz wird mit der KI unterstützt

KI-basierte Anwendungen kommen nicht nur in der Industrie zur Anwendung, wo humanoide Roboter bereits Aufgaben übernehmen, die für Menschen besonders gefährlich sind, wie das Schweißen bei großer Hitze, das Bewegen schwerer Werkstücke oder das Arbeiten mit Schadstoffen. Auch im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz gewinnt Künstliche Intelligenz zunehmend an Bedeutung. Laut einer Bitkom-Umfrage vom April 2026 sehen 68 % der deutschen Industrieunternehmen in humanoiden Robotern ein Instrument zur Reduzierung von Arbeitsunfällen, eingesetzt werden sie bisher aber erst in 6 % der Betriebe. Die Diskrepanz zwischen erwartetem Nutzen und tatsächlicher Nutzung zeigt, wo KI im Arbeitsschutz 2026 steht: Die Technologien sind verfügbar und auch deren Einführung läuft bereits an.

Dieser Beitrag von Arbeitssicherheit-Deutschland erläutert u. a. die wichtigsten Einsatzfelder von KI im Arbeitsschutz und zeigt, was Unternehmen bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz beachten müssen.

Sicherheitsbeauftragter

Unsere Empfehlung

Fordern Sie jetzt ein Angebot für den Arbeitsschutz aus unserem Haus an.

Wo KI im Arbeitsschutz heute eingesetzt wird

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gliedert die Einsatzfelder in fünf Bereiche, in denen Künstliche Intelligenz ein sicheres und gesundes Arbeiten unterstützen kann:

  • Gesundheitsförderung
  • Unfallvermeidung
  • Unterweisung
  • Zusammenarbeit mit Maschinen
  • Gefährdungsbeurteilung

Diese Einteilung dient uns im Folgenden als Leitfaden, um den aktuellen Stand der KI im Arbeitsschutz einmal genauer zu betrachten.

 

KI bei der Unfallvermeidung durch Sensorik und Bildanalyse

Künstliche Intelligenz ist kein Phänomen, das erst 2026 in den Arbeitsschutz vorgedrungen ist. Bereits 2019 beschrieb die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) in ihrem KANBrief 4/19 sensorbasierte Überwachungssysteme als einen der konkretesten Einsatzfälle von KI, vor allem dann, wenn sie Gefährdungen in Echtzeit erkennen und die Steuerung von Maschinen direkt beeinflussen können. Was damals noch Pionierarbeit war, ist heute vielfach Praxis:

  • KI-basierte Kamerasysteme erkennen in Echtzeit, wenn Beschäftigte ohne vorgeschriebene Schutzausrüstung arbeiten.

  • Smarte Schutzkleidung kann Vitalwerte messen und bei drohenden Kollisionen warnen.

  • Systeme zur Müdigkeits- und Stresserkennung können frühzeitig Warnsignale ausgeben.


Auf Baustellen kommt sensorbasiertes Arbeitsschutzmonitoring ebenfalls verstärkt zum Einsatz, etwa zur Erkennung von Absturzgefährdungen oder zur Ortung von Beschäftigten in Gefahrenbereichen (Quelle: BG BAU, Bauportal „Künstliche Intelligenz und sensorbasiertes Arbeitsschutzmonitoring auf Baustellen“).

Einen Schritt weiter geht die sogenannte Predictive Safety (vorhersagende Sicherheit): Auf der CES 2026 (Technikmesse „Consumer Electronics Show“, 6. bis 9. Januar in Las Vegas, USA) wurde unter anderem ein vorausschauendes Sicherheitssystem vorgestellt, das mittels Künstlicher Intelligenz und Millimeterwellen-Radar die Bewegungen und Absichten von Beschäftigten vorhersagt, bevor eine Gefahrensituation entsteht.

 

Kollaborierende Roboter in der Produktion

Hier arbeiten Roboter ohne trennende Schutzeinrichtung direkt mit Beschäftigten zusammen (sog. Cobots). Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) definiert dafür klare technische Schutzmaßnahmen. Wichtig dabei sind sichere Steuerungen, die bei zu hoher Geschwindigkeit oder unerlaubter Position sofort stoppen. Zusätzlich wird der Arbeitsraum über Sensorik erfasst. Zudem gelten biomechanische Grenzwerte, die die maximale Kollisionskraft für verschiedene Körperregionen exakt festlegen. Um diese Werte in der betrieblichen Praxis zu überprüfen, hat das IFA das Kraft-Druck-Messgerät KDMG-KOLROBOT entwickelt.

 

Predictive Maintenance und digitale Zwillinge

Bei der vorausschauenden Wartung erkennt eine KI-gestützte Zustandsüberwachung Maschinenausfälle, bevor sie eintreten. Für den Arbeitsschutz ist das vor allem dort relevant, wo die Wartung und Instandsetzung selbst ein Risiko darstellt, wie etwa in Kraftwerken, an Hochspannungsanlagen, in explosionsgefährdeten Bereichen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Dabei erfassen Sensoren kontinuierlich Messdaten wie Vibrationen oder Temperaturen. Aus diesen Werten erkennen Algorithmen spezifische Muster, die typischerweise auf einen bevorstehenden Maschinenausfall hindeuten. Sogenannte digitale Zwillinge ergänzen diesen Ansatz sinnvoll: Sie simulieren Robotereinsätze vorab im virtuellen Raum, wodurch sich potenzielle Gefahrenszenarien gefahrlos identifizieren lassen.

 

KI-gestützte Arbeitsschutzdokumente

Zahlreiche Softwareanbieter integrieren zunehmend KI-Funktionen in ihre Arbeitsschutz-Lösungen. Typische Anwendungen sind die automatisierte Erstellung von Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, die Datenauswertung früherer Vorfälle, die Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen sowie die Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen und bei der Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern.

 

KI-gestützte Unterweisungen und VR-Simulationstraining

Virtuelle Simulationstrainings (VR) verändern die Art, wie Beschäftigte auf den Ernstfall vorbereitet werden. Statt trockener Theorie im Schulungsraum ermöglichen sie realitätsnahe Notfallübungen, wie etwa das Löschen eines Entstehungsbrandes, das Navigieren in engen Räumen oder das Erkennen von lebensgefährlichen Sicherheitsmängeln an Gerüsten. Das geschieht völlig ohne reales Risiko, sorgt aber durch das hautnahe Erlebnis dafür, dass sich die lebensrettenden Handgriffe viel tiefer im Gedächtnis verankern.

Darüber hinaus spielt Künstliche Intelligenz in der Arbeitssicherheit bei der Überwindung von Sprachbarrieren eine zentrale Rolle. Auf Baustellen oder in der Logistik arbeiten häufig Menschen unterschiedlichster Nationalitäten zusammen. KI-gestützte Systeme liefern rechtssichere Unterweisungen vollautomatisch in mehreren Sprachen oder übersetzen komplexe Sachverhalte in leicht verständliche, einfache Sprache.

Gleichzeitig gestaltet Künstliche Intelligenz das Lernen adaptiv: Die Algorithmen werten die Ergebnisse einer vorherigen Wissensprüfung in Echtzeit aus und passen die nachfolgenden Lerninhalte individuell an den Nutzer an. Hat ein Mitarbeiter beispielsweise noch Lücken beim Thema Gefahrstoffe, vertieft die KI gezielt diesen Bereich und überspringt dafür Themen, die der Beschäftigte bereits fehlerfrei beherrscht. Das erhöht die tatsächliche Wirksamkeit der Unterweisung und spart gleichzeitig wertvolle Arbeitszeit.

 

Wo die Risiken von KI im Arbeitsschutz liegen

Neue Belastungen für Beschäftigte

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist darauf hin, dass der Einsatz von KI neue oder verstärkte Belastungen für Beschäftigte auslösen kann: steigende Arbeitsintensität, mehr repetitive Arbeit, Disqualifizierung durch den Wegfall anspruchsvoller Tätigkeiten, geringere Transparenz technischer Systeme, wachsende Technikabhängigkeit und die Gefahr sozialer Isolation (Quelle: BAuA, Themenseite „KI in der Arbeitswelt“).

 

Künstliche Intelligenz als Assistenzsystem

Das Forschungsprojekt F 2536 der BAuA untersuchte, wie Künstliche Intelligenz, speziell Große Sprachmodelle (LLMs), Fachkräfte bei der Gefährdungsbeurteilung entlasten kann. In einer Studie mit 28 Experten wurde ein Prototyp getestet, der über eine spezielle Datenbank zielgenau Vorschläge aus gesicherten Quellen wie dem Arbeitsschutzgesetz oder den Technischen Regeln generiert.

Das Ergebnis: KI eignet sich gut als digitaler Sparringspartner. Sie verlagert den Arbeitsalltag von der zeitraubenden Texterstellung hin zur effizienten Prüfung von Maßnahmenvorschlägen. Damit der Einsatz sinnvoll und sicher bleibt, muss die Technik jedoch transparent gestaltet sein. Der Mensch darf nicht zum reinen Bediener eines intransparenten Systems werden, sondern muss die Entscheidungshoheit behalten.

 

Ungeklärte Haftungsfragen bei KI-Unfällen

Ein weiterer Risikobereich betrifft die Haftung. Verursacht ein KI-gesteuertes System einen Arbeitsunfall, sind mehrere Parteien beteiligt: Hersteller, Integrator, Betreiber und Instandhalter. Das Produkthaftungsrecht greift beim Hersteller, wenn ein Konstruktionsfehler vorliegt. Der Betreiber trägt jedoch unabhängig davon die Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht und die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Ohne vertragliche Regelungen zu Haftungsumfang, Wartungsintervallen und Beweissicherung können in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten entstehen.

 

Was sich 2026 rechtlich ändert

Drei Entwicklungen sind für Arbeitgeber besonders relevant:

  • Ab August 2026 gelten die Hauptverpflichtungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) für hochriskante KI-Systeme am Arbeitsplatz. Dazu zählen unter anderem Systeme zur Überwachung von Mitarbeiterleistungen sowie Systeme, die sicherheitskritische Maschinen wie schwere Industrieroboter oder hydraulische Pressen steuern. Für diese Anwendungen gelten verbindliche Anforderungen an Transparenz, Risikobewertung und Dokumentation.

  • Des Weiteren wurden die Normen ISO 10218-1 und ISO 10218-2 für Industrieroboter zum Jahresanfang 2026 überarbeitet. Sicherheit wird darin nicht mehr über die Hardware eines einzelnen Roboters definiert, sondern über die gesamte kollaborative Anwendung, also das System aus Roboter, Greifer, Werkstück und Umgebung.
    Die bloße Risikobewertung des Maschinenherstellers reicht rechtlich nicht mehr aus. Wer ein Robotersystem im Betrieb aufbaut, muss die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG aktualisieren und dabei durch echte Messungen am laufenden System nachweisen, welche Kräfte und Drücke bei einer möglichen Kollision tatsächlich wirken.
    Setzen Sie hingegen reine KI-Softwaresysteme ein, müssen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung Aspekte wie den Datenschutz, die Nachvollziehbarkeit der KI-Entscheidungen sowie klare Verantwortlichkeiten bei einem Systemausfall neu bewerten.

  • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) plant Pilotleitlinien für digitalen Arbeitsschutz und arbeitet daran, die rechtliche Grauzone bei KI-Tools zu schließen. Erste Leitlinien werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Im Fokus stehen dabei klare Rahmenbedingungen für KI-gestützte Gefährdungsbeurteilungen, die automatisierte Dokumentation sowie die verbindliche Anerkennung von digitalen Lernformaten wie VR-Unterweisungen. Ein zentraler Leitsatz des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) lautet sinngemäß: „KI darf Muster erkennen und Maßnahmen vorschlagen. Die finale Bewertung der Risiken und die Verantwortung bleiben aber nach wie vor bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit.“

 

Unsere Sicht als Dienstleister für Arbeitssicherheit

Wie dieser Beitrag zeigt, bieten KI und Robotik zahlreiche Möglichkeiten, um physische Gefahren an Maschinen, bei Wartungsarbeiten oder auf Baustellen zu minimieren. Wenn es jedoch um unseren eigenen fachlichen Schwerpunkt geht, die ganzheitliche Arbeitsschutzbetreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beobachten wir von Arbeitssicherheit-Deutschland die Entwicklung durchaus zwiespältig.

Auf der einen Seite erleichtern KI-gestützte Werkzeuge auch unsere eigene Arbeit: Standardisierte Auswertungen, Vorlagen und die Analyse großer Dokumentenmengen gehen heute deutlich schneller von der Hand. Auch einfache rechtliche Fachfragen kann ein KI-Assistent in Sekunden beantworten.

Auf der anderen Seite treten vermehrt Anbieter in den Markt, die den komplexen Arbeitsschutz fast ausschließlich digital und automatisiert über Software abwickeln wollen, oft zu deutlich niedrigeren Preisen. Für Unternehmen, die auf den ersten Blick nur das Budget vergleichen, wirkt das im ersten Moment attraktiv.

Eine KI-Lösung kann jedoch keine Arbeitsmittel haptisch prüfen. Sie geht nicht physisch durch Ihren Betrieb, erkennt keine psychischen Belastungen und bemerkt nicht den ungesicherten Stolperstein, der einer erfahrenen Sicherheitsfachkraft während einer Begehung auffällt. Genau diese menschlichen und situativen Kleinigkeiten machen in der Praxis oft den Unterschied zwischen einer formal erfüllten und einer wirksam schützenden Gefährdungsbeurteilung aus.

Aus unserer Perspektive bleibt eine fundierte Arbeitsschutzbetreuung vorwiegend eine Vor-Ort-Dienstleistung. Dieser Ansatz wird auch in der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2, konkret in § 6 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) so geregelt: Die sicherheitstechnische Betreuung darf nicht vollständig in den virtuellen Raum verlagert werden. Als Richtwert gilt hier, dass je nach zuständiger Berufsgenossenschaft (BG) in der Regel etwa zwei Drittel der Einsatzzeiten physisch vor Ort im Betrieb erbracht werden müssen; das verbleibende Drittel darf digital erfolgen.

Unsere Empfehlung lautet deshalb: Nutzen Sie KI im Arbeitsschutz gezielt dort, wo sie wertvolle Zeit spart und die Dokumentationsqualität erhöht. Verlassen Sie sich aber nicht blind auf digitale Lösungen, wenn es um die Beurteilung der realen Sicherheit Ihrer Beschäftigten geht. Die Verantwortung bleibt nach § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) bei Ihnen als Unternehmer. In unserem Blogbeitrag „Das Einmaleins im Arbeitsschutz“ finden Sie weitere Informationen, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten.

 

Sicherheitsbeauftragter

Unsere Empfehlung

Fordern Sie jetzt ein Angebot für den Arbeitsschutz aus unserem Haus an.