Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU Psyche oder GB Psych genannt) geht es – entgegen vielfacher Annahme – nicht um die Beurteilung der psychischen Gesundheit einzelner Mitarbeiter. Vielmehr geht es darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist für jedes Unternehmen eine wertvolle Chance, ein ehrliches Feedback und umfassendes Stimmungsbild zu erhalten. Zufriedene Mitarbeitende sind schließlich nicht nur gesünder, sondern auch motivierter und damit ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung beherzigen sollten und wie Sie sie mit unserer Checkliste durchführen.
Ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung Pflicht?
Die Aufgabe der GBU Psyche ist es, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen, zu beurteilen und präventive Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die mentale Gesundheit in einem Betrieb ganzheitlich und langfristig zu stärken.
Seit 2013 ist endlich auch im Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) verankert, dass Arbeitgeber nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen:
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“
(Quelle: § 4 ArbSchG – Allgemeine Grundsätze zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten)
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Handeln statt ignorieren
Viele Unternehmen vernachlässigen ihre gesetzliche Pflicht, sich mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung auseinanderzusetzen. Dabei steigen psychische Erkrankungen durch berufliche Belastungen immer mehr an und werden zu einer der häufigsten Ursachen für Fehlzeiten und Krankmeldungen in deutschen Unternehmen. Eine bewusste Auseinandersetzung mit diesem Thema sollte immer ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements sein.
Obwohl die betriebliche Gesundheitsförderung keine gesetzliche Verpflichtung ist, steht sie bei vielen Betrieben ganz oben auf der Agenda: Körperlich und psychische gesunde Mitarbeiter sind nicht nur produktiver und belastbarer, sondern motivierter, innovativer und weniger häufig krank.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz ernst nehmen
Im Gegensatz zu sinkenden Zahlen bei Arbeitsunfällen, zeigen Statistiken steigende Fehltage und Ausfallszeiten aufgrund psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz. In einer Befragung zur Gefährdung durch Stress bei der Arbeit gaben 14 % der Arbeitnehmer an, dass Zeitdruck und Arbeitsüberlastung am häufigsten für psychische Belastungen verantwortlich sind. Der Umgang mit schwierigen Kunden wurde mit 5 % als zweithäufigster Grund angeführt. Fehlende Kommunikation oder Zusammenarbeit ist ein weiterer Grund, warum sich Erwerbstätige am Arbeitsplatz unwohl fühlen. (Quelle: Gefährdung durch Stress am Arbeitsplatz – Statistisches Bundesamt)
Wie wird die psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Da die GB Psych im Gegensatz zur Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft keine anlass- oder personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist, kann sie im Rahmen einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Wie Sie als Arbeitgeber sicher wissen, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bereits ab einem Mitarbeiter für alle Unternehmen verpflichtend vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie wiederum im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen und § 6 ArbSchG „Dokumentation“).
Was Sie bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen
Der Sinn der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass mentale Belastungen erkannt und langfristig reduziert werden können. Dabei gilt es, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die sich unmittelbar auf die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken, wie:
Arbeitsintensität: Balance zwischen Über- und Unterforderung
Eine unangemessene Arbeitsintensität kann sowohl durch Überforderung als auch durch Unterforderung entstehen. Zu hohe Anforderungen, wie Zeitdruck oder eine übermäßige Arbeitsmenge, führen häufig zu Stress und Erschöpfung. Gleichzeitig kann eine Unterforderung durch monotone oder wenig anspruchsvolle Aufgaben die Motivation und das Wohlbefinden der Beschäftigten beeinträchtigen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Maß an Anforderungen zu schaffen, das die Mitarbeitenden fordert, aber nicht überlastet.
Arbeitsorganisation: Struktur und Kommunikation
Die Organisation der Arbeit spielt eine entscheidende Rolle für die psychische Gesundheit. Hierbei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Arbeitszeitgestaltung: Schichtwechsel, unregelmäßige Arbeitszeiten oder das Nichteinhalten der gesetzlichen Pausenzeiten können die Erholung beeinträchtigen. Eine klare Planung und Vorhersehbarkeit der Arbeitszeiten sind wichtig für das psychische Wohl Ihrer Mitarbeiter.
- Kommunikation und Zusammenarbeit: Ein offenes Kommunikationsklima sowie klare Abstimmungsprozesse fördern das Miteinander und reduzieren Konflikte.
- Arbeitsabläufe: Häufige Unterbrechungen oder schlecht strukturierte Prozesse erschweren konzentriertes Arbeiten und erhöhen den Stress.
Soziale Beziehungen: Unterstützung und Wertschätzung
Ein gutes soziales Miteinander am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schutzfaktor gegen psychische Belastungen. Konflikte im Team, mangelnde Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte sowie fehlende Anerkennung können die Beanspruchung erheblich steigern. Führungskräfte sollten daher eine wertschätzende Feedbackkultur etablieren und als Ansprechpartner für ihre Mitarbeitenden präsent sein.
Umgebungsfaktoren: Lärm, Klima und Beleuchtung
Die physische Arbeitsumgebung hat einen direkten Einfluss auf die psychische Belastung. Faktoren wie Lärm, schlechte Beleuchtung oder unangenehmes Raumklima können Stress verursachen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Es ist wichtig, diese Bedingungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Führungsverhalten: Einfluss auf die psychische Gesundheit
Das Verhalten von Führungskräften hat einen großen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden. Ein autoritärer Führungsstil beispielsweise kann Unsicherheit und Stress auslösen. Stattdessen sollten Führungskräfte klar kommunizieren, unterstützend handeln und Konflikte konstruktiv lösen. Ihre Vorbildfunktion in Bezug auf Work-Life-Balance trägt ebenfalls zur Entlastung der Mitarbeitenden bei.
Gestaltung der Arbeitsprozesse: Vermeidung von Störungen
Arbeitsprozesse sollten so gestaltet sein, dass Mitarbeitende möglichst ungestört arbeiten können. Häufige Unterbrechungen oder widersprüchliche Anforderungen erschweren nicht nur die Erledigung von Aufgaben, sondern erhöhen auch das Stresslevel. Klare Abläufe und realistische Zielsetzungen sind hier entscheidend.
Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Unsere Checkliste fasst die wichtigsten Arbeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen zusammen, bei denen Gefährdungen durch psychische Belastung auftreten können. Sie dient Ihnen als Orientierung für die Durchführung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Bereich | Gefährdungsfaktoren |
Arbeitsinhalte/-aufgaben | Monotone oder unvollständige Tätigkeiten (z. B. nur vorbereitende, ausführende oder kontrollierende Aufgaben) |
Multitasking oder einseitige Anforderungen | |
Eingeschränkter Handlungsspielraum (z. B. keine Einflussmöglichkeiten auf Inhalte, Abläufe, Tempo) | |
Fehlende, unzureichende oder überfordernde Informationen | |
Emotionale Belastung durch Konflikte, Kundenkontakt oder traumatische Ereignisse | |
Arbeitsorganisation | Hohe Arbeitsintensität (z. B. Zeitdruck, Überforderung) |
Häufige Unterbrechungen und Störungen | |
Unklare Zuständigkeiten oder widersprüchliche Anforderungen | |
Fehlende Möglichkeiten zur Abstimmung und Zusammenarbeit | |
Arbeitszeit | Überlange Arbeitszeiten (z. B. mehr als 8 Stunden täglich) |
Ungünstige Schichtarbeit (z. B. Nachtarbeit) | |
Unzureichende Pausenregelungen oder mangelnde Planbarkeit der Arbeitszeit | |
Soziale Beziehungen | Konflikte, Aggressionen oder destruktives Verhalten im Team |
Fehlende soziale Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte | |
Keine Rückmeldung oder Wertschätzung durch Führungskräfte | |
Arbeitsmittel | Ungeeignete oder schwer bedienbare Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Software) |
Belastungen durch persönliche Schutzausrüstung (PSA) | |
Arbeitsumgebung | Lärm, ungünstiges Klima oder schlechte Beleuchtung |
Räumliche Enge oder ergonomisch ungünstige Gestaltung von Arbeitsplätzen |
Nicht alle potenziellen Gefährdungen durch psychische Belastung sind bei jeder Tätigkeit gleichermaßen relevant. Welche Faktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden sollten, hängt von den spezifischen Tätigkeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen ab.
Sofort umsetzbare und langfristige Maßnahmen kombinieren
Eine effektive Herangehensweise zur Umsetzung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung besteht darin, zwischen leicht umsetzbaren, kurzfristigen Maßnahmen und langfristigen Projekten zu unterscheiden.
Beispielsweise kann die Anschaffung von Kopfhörern als Gehörschutz zur Reduzierung von Umgebungslärm schnell realisiert werden. Langfristige Maßnahmen, wie etwa Schulungen für Führungskräfte im gesundheitsgerechten Führungsverhalten, erfordern hingegen mehr Planung, tragen aber nachhaltig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.
Priorisierung der größten Belastungsfaktoren
Es ist sinnvoll, die Maßnahmenentwicklung auf die Faktoren zu konzentrieren, die das größte Risiko für die psychische Gesundheit darstellen oder besonders viele Mitarbeitende betreffen. Wenn beispielsweise das Betriebsklima in einer gewissen Abteilung von einer Mehrheit der Beschäftigten als belastend empfunden wird, sollte dieser Bereich prioritär angegangen werden.
Mitarbeitende aktiv einbeziehen
Die Einbindung der Mitarbeitenden ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Denn sie kennen ihre Arbeitsbedingungen am besten und können wirkungsvolle Vorschläge zur Reduzierung psychischer Belastungen einbringen.
Kleine Schritte mit großer Wirkung für das psychische Wohlempfinden
Auch kleine Veränderungen können eine große Wirkung entfalten. Wichtig ist jedoch eine systematische Umsetzung der Maßnahmen sowie deren regelmäßige Überprüfung auf Wirksamkeit. So wird gewährleistet, dass die Gefährdungsbeurteilung Psyche nicht nur formal erfüllt wird, sondern tatsächlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beiträgt.
Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation der GBU Psyche
Die Wirksamkeitskontrolle ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbSchG). Nach der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen muss überprüft werden, ob diese ihre Wirkung entfalten.
Beispielsweise sollte nach Maßnahmen zur Verringerung von Arbeitsunterbrechungen kontrolliert werden, ob die Anzahl der Störungen tatsächlich zurückgegangen ist. Dies kann durch mündliche Rückmeldungen, schriftliche Kurzbefragungen oder Workshops erfolgen. Zeigen sich keine Verbesserungen, müssen weitere oder alternative Maßnahmen entwickelt werden.
Die Dokumentation (§ 6 ArbSchG) dient als Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie sollte folgende Punkte enthalten:
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- Festgelegte Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Zeitplänen
- Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle
- Datum der Erstellung und Aktualisierung
Die Dokumentation kann in Papierform oder elektronisch erfolgen und muss übersichtlich gestaltet sein. Sie bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung bei geänderten Arbeitsbedingungen oder neuen Erkenntnissen. Eine sorgfältige Kontrolle und Dokumentation gewährleisten nicht nur Rechtssicherheit, sondern fördern auch die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Wer kontrolliert, ob eine Gefährdungsbeurteilung Psyche vorliegt?
Die Kontrolle, ob die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes umgesetzt wurden und somit auch eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, erfolgt durch staatliche Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger.
Die staatlichen Aufsichtsbehörden, wie Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Arbeitsschutz, überwachen gemäß § 21 ArbSchG die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Bei Verstößen können sie Maßnahmen wie Anordnungen oder Sanktionen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Zusätzlich können Unfallversicherungsträger auf Grundlage der DGUV Vorschrift 1 (§ 3) prüfen, ob Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchführen.
Wie wir psychische Gefährdungsbeurteilungen effektiv umsetzen
Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit wissen wir, dass viele Arbeitgeber von sich aus bereit wären, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten zu verbessern, wenn sie ein ehrliches und aussagekräftiges Feedback von ihren Mitarbeitenden erhalten würden.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung bietet genau hierfür ein wertvolles Instrument: Sie ermöglicht es, die Perspektiven der Mitarbeitenden zu erfassen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung abzuleiten.
Anonyme Befragungen für ehrliches Feedback
Im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung setzen wir auf schriftliche Mitarbeiterbefragungen. Dazu verteilen wir umfassende Fragebögen, die nicht nur in der jeweiligen Muttersprache der Beschäftigten verfasst sind, sondern gegebenenfalls auch betriebsspezifisch angepasst werden. So stellen wir sich, dass alle Fragen für jeden klar verständlich und alle Arbeitssysteme sowie Arbeitsbedingungen erfasst sind. Dabei ist die Anonymität der Befragung ist garantiert, sodass sich niemand Sorgen machen muss, negative Konsequenzen durch ehrliche Antworten zu erfahren.
Trotz dieser Anonymität zeigt die Praxis, dass oft nur 30 bis 50 % der Mitarbeitenden an solchen Erhebungen teilnehmen. Hier sind Sie als Arbeitgeber gefragt: Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiter, sich an Befragungen zu psychischen Belastungen zu beteiligen. Denn je höher die Teilnahmequote und je ehrlicher die Antworten, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse und desto gezielter können Verbesserungen im Betrieb umgesetzt werden.
Auswertung und Maßnahmenplanung
Nach Abschluss der Befragung analysieren wir die eingegangenen Antworten statistisch: Wie zufrieden sind die Mitarbeitenden? Welche Belastungen treten am häufigsten auf? Auf Basis dieser Ergebnisse führen wir Gespräche mit den Verantwortlichen im Unternehmen, um konkrete Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen zu entwickeln.
Psychische Gesundheit durch Gefährdungsbeurteilung fördern
Die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung erfordert Zeit und sorgfältige Planung. Sie ist kein Prozess, der schnell „nebenbei“ erledigt werden kann. Besonders in Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden oder verschiedenen Standorten, wo die direkte Kommunikation oft erschwert ist, zeigt sich die Bedeutung eines strukturierten Vorgehens.
Häufig wissen beispielsweise Mitarbeitende im Einkauf nicht, welche Werkzeuge oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Produktion tatsächlich benötigt werden. Dies führt dazu, dass Beschäftigte mit unzureichendem Material arbeiten müssen, was nicht nur Frustration verursacht, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Eine gründliche psychische Gefährdungsbeurteilung schafft hier Abhilfe: Sie ermöglicht es, solche Missstände systematisch zu identifizieren und gezielte Maßnahmen einzuleiten. Wenn Mitarbeitende mit den richtigen Ressourcen ausgestattet werden und sich gehört fühlen, steigert dies nicht nur ihre Zufriedenheit, sondern auch die Effizienz des gesamten Unternehmens. Eine umfassend erstellte psychische Gefährdungsbeurteilung zahlt sich somit langfristig aus: für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den Erfolg Ihres Unternehmens gleichermaßen.
Sie haben noch Fragen zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung oder anderen Themen im Bereich Arbeitssicherheit? Als zertifizierte Sicherheitsfachkräfte unterstützen wir Unternehmen aller Branchen deutschlandweit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Umsetzung einer rechtskonformen Arbeitssicherheit.