Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob ein Sicherheitsbeauftragter und eine Sicherheitsfachkraft eigentlich das Gleiche machen? Damit sind Sie nicht allein! Viele Menschen verwechseln diese beiden Begriffe, da beide in Sachen Arbeitssicherheit tätig sind.
Während der Sicherheitsbeauftragte quasi der „Alltagsheld“ vor Ort ist, der seine Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen unterstützt und ein Bewusstsein für ein sicheres Arbeitsumfeld schafft, agiert die Sicherheitsfachkraft – auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt – als „Arbeitsschutzprofi“, der den Arbeitgeber strategisch berät. Klingt verwirrend? Keine Sorge! In diesem Beitrag klären wir die Unterschiede auf verständliche Weise. Denn eines ist sicher: Beide Rollen sind im ganzheitlichen Arbeitsschutz nicht wegzudenken.
Zwei ähnliche Begriffe mit großen Unterschieden
Die Begriffe Sicherheitsbeauftragter (Sibe) und Sicherheitsfachkraft (Sifa) bezeichnen zwei unterschiedliche Rollen im Arbeitsschutz. Diese unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf ihre Ausbildung und Aufgaben, sondern auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen deutlich voneinander.
Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsfachkraft: Wie unterscheidet sich die Ausbildung?
Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen einem Sibe und einer Sifa liegt im Ausbildungsweg:
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- Ein Sicherheitsbeauftragter arbeitet immer intern und ehrenamtlich im Unternehmen und übernimmt diese Rolle zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben. Er wird aus den Reihen der Mitarbeitenden bestellt und benötigt keine spezielle Ausbildung. Die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten umfasst üblicherweise eine Grundlagen- sowie eine Aufbauschulung, die durch regelmäßige Fortbildungsseminare zu unterschiedlichen Themen ergänzt wird. Angeboten werden diese u. a. von Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträgern.
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- Im Gegensatz dazu ist die Sicherheitsfachkraft hauptberuflich tätig und bringt eine fundierte Ausbildung mit, beispielsweise als Ingenieur, Sicherheitsingenieur oder Techniker. Durch spezifische Weiterbildungen wie etwa eine Zusatzqualifikation als externer Brandschutzbeauftragter wird die berufliche Ausbildung von Sicherheitsfachkräften laufend erweitert. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sowohl intern als auch extern bestellt werden.
Während der Sicherheitsbeauftragte vor allem auf Gefahren hinweist und die Kollegen unterstützt, liegt die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung umfassender Sicherheitskonzepte bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wann benötigen Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft und/oder einen Sicherheitsbeauftragten?
Beide, sowohl Sicherheitsbeauftragter als auch Sicherheitsfachkraft, sind ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten für Unternehmen verpflichtend:
Gemäß § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 muss eine Sicherheitsfachkraft bereits ab dem ersten Mitarbeiter bestellt werden.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden sind zusätzlich verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu bestellen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das im Sozialgesetzbuch VII (SGB 7 § 22):
Zitat:
„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.“
Die gesetzliche Regelung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen und hat das Ziel, Risiken durch Prävention zu minimieren.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Unternehmen?
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten, die in einem Unternehmen bestellt werden müssen, hängt von mehreren Kriterien ab. Laut der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ spielen dabei vor allem die vorhandenen Unfall- und Gesundheitsgefahren eine wichtige Rolle.
Außerdem ist es entscheidend, dass die Sicherheitsbeauftragten den Beschäftigten räumlich und zeitlich nahe sind, damit sie diese schnell und effektiv unterstützen können.
Auch die fachliche Nähe ist wichtig. Das heißt, die Sicherheitsbeauftragten sollten die Arbeitsprozesse und Tätigkeiten ihrer Kolleginnen und Kollegen gut kennen. Die in der DGUV V1 geforderte räumliche, fachliche und zeitliche Nähe ist der Grund, warum ein Sicherheitsbeauftragter – im Gegensatz zu einer Sicherheitsfachkraft – niemals extern bestellt werden kann.
Schließlich beeinflusst auch die Größe des Unternehmens, also die Anzahl der Beschäftigten, wie viele Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind.
Gemäß der DGUV Regel 100-001, die die DGUV Vorschrift 1 näher erläutert, wird beispielsweise in bestimmten Branchen der Chemischen Industrie bereits ab 51 Mitarbeitern ein zweiter Sicherheitsbeauftragter empfohlen. In weniger gefährlichen Unternehmen, wie etwa in Architektur- und Ingenieurbüros sollte ab 101 Mitarbeitern eine zweite Person als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
(Quelle: Tabelle_Sicherheitsbeauftragte.pdf)
Wie unterscheiden sich die Aufgaben bei Sibe und Sifa?
Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den Arbeitgeber und die Kollegen zu unterstützen und sie für Gefahren zu sensibilisieren. In diesem Rahmen weisen sie auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hin oder achten darauf, dass Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt genutzt werden.
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine direkte Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen. Der Schwerpunkt eines Sicherheitsbeauftragten liegt vielmehr in der Beobachtung und Beratung im unmittelbaren Arbeitsumfeld. |
Im Gegensatz dazu beraten Sicherheitsfachkräfte als speziell ausgebildete Experten, Arbeitgeber umfassend in allen gesetzlichen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Zu den Aufgaben von Sicherheitsfachkräften zählen unter anderem die Entwicklung präventiver Maßnahmen, die Durchführung der Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz sowie die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben ebenfalls keine Weisungsbefugnis. Im Gegensatz zu Sicherheitsbeauftragten haben sie jedoch ein Vorspracherecht bei der Geschäftsführung. Sie haften nur bei tatsächlich nachweisbarer Falschberatung (beispielsweise, wenn diese in schriftlicher Form vorliegt). Bei nachweislich grober Falschberatung – etwa im Fall eines schweren Arbeitsunfalls – tragen sie gegebenenfalls eine Teilschuld. |
Darüber hinaus sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit häufig erste Ansprechpartner für Unternehmen, die ein Explosionsschutzdokument oder eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen oder eine Brandschutzbegehung vor Ort durchführen möchten.
Die Unterschiede zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Sicherheitsfachkraft auf einen Blick:
Merkmal | Sicherheitsbeauftragter (Sibe) | Sicherheitsfachkraft (Sifa) |
Rechtsgrundlage | § 22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1 |
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), DGUV Vorschrift 2 |
Aufgaben | Unterstützung des Arbeitgebers bei der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten im eigenen Arbeitsbereich, jedoch ohne direkte Verantwortung für Maßnahmen | Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie Entwicklung und Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Sicherheitskonzepten |
Qualifikation | Keine formale Ausbildung notwendig; meist genügen interne oder externe Schulungen sowie regelmäßige Fortbildungsseminare | Umfassende Ausbildung, z. B. als Sicherheitsingenieur oder Techniker sowie spezielle Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit |
Verantwortung | Ehrenamtliche Tätigkeit neben der beruflichen Tätigkeit ohne Weisungsbefugnis oder direkte Haftung | Fachliche Verantwortung für die Qualität der Arbeitssicherheit; haftbar bei nachweisbaren Beratungsfehlern |
Position im Unternehmen | Interner Mitarbeiter mit Zusatzaufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz | Externe oder interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
Bestellung |
Pflicht ab 20 Beschäftigten gemäß Sozialgesetzbuch VII und DGUV V1 |
Pflicht ab 1 Beschäftigten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV V2 |
Fazit: Sicherheitsbeauftragter vs. Sicherheitsfachkraft – Zwei Rollen, ein Ziel
Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten beide einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Unternehmen. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen unterscheiden sich jedoch erheblich.
Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich und unterstützend ab 20 Mitarbeitern im Unternehmen tätig. Sie sollten nicht nur ausreichend Erfahrung zum Arbeitsalltag im Betrieb mitbringen, sondern auch den Willen, Verantwortung für andere zu übernehmen.
Interne oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bereits ab 1 Mitarbeiter schriftlich zu bestellen. Sie übernehmen eine strategische Rolle mit umfassender Verantwortung, einschließlich der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Trotz unterschiedlicher Aufgaben und Schwerpunkte verfolgen sowohl Sibe als auch Sifa das gemeinsame Ziel eines sicheren Arbeitsumfelds und sollten daher eng im Unternehmen zusammenarbeiten.
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