Feuerlöschspray im Unternehmen richtig einsetzen

Feuerlöschsprays

Feuerlöschsprays sind klein, handlich und lassen sich so einfach bedienen wie eine gewöhnliche Spraydose. Gerade in Betrieben mit normaler Brandgefährdung, wie beispielsweise in Büros oder Verwaltungsbereichen bieten sie die Möglichkeit, Entstehungsbrände schnell zu bekämpfen. Ihr einfaches Handling macht aufwendige Schulungen meist überflüssig, weshalb Feuerlöschsprays eine praktische Ergänzung zur klassischen Brandschutzausstattung darstellen können.

Feuerlöschsprays ersetzen nicht in allen Bereichen die vorgeschriebenen Feuerlöscher, sondern sind vor allem dort geeignet, wo das Brandrisiko überschaubar ist. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, idealerweise gemeinsam mit einem Brandschutzbeauftragten, ob Feuerlöschsprays für ihre Arbeitsbereiche geeignet sind und wie sie sinnvoll in das Brandschutzkonzept integriert werden können.
Informieren Sie sich jetzt, unter welchen Bedingungen Feuerlöschsprays im Unternehmen eingesetzt werden dürfen, und finden Sie heraus, welche Lösung am besten zu Ihrem Betrieb passt.


Grundlegende Verordnung und Vorgaben für Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten

Ein wirksamer Brandschutz ist für jeden Betrieb in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Damit Unternehmen ihre Beschäftigten und Sachwerte zuverlässig schützen, müssen sie eine Vielzahl von Regelwerken beachten, die die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen detailliert regeln. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, technischen Regeln und Normen, die für den betrieblichen Brandschutz relevant sind.

1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

  • § 4 ArbStättV „Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren“: Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Brände zu verhindern und Beschäftigte zu schützen.
  • Anhang, Nummer 2.2 ArbStättV „Brandschutz“: Hier wird konkret gefordert, dass Arbeitsstätten mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein müssen.

2. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Die ASR A2.2 konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und gibt praxisnahe Empfehlungen für die Auswahl, Anzahl, Platzierung und Wartung von Feuerlöschern.
Sie legt unter anderem fest, wie viele Löschmitteleinheiten (LE) pro Fläche vorzuhalten sind und wie die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb erfolgen sollte.

3. DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“

Die DGUV Information 205-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet umfassende und praxisnahe Empfehlungen und gilt als zentrales Regelwerk für den betrieblichen Brandschutz.
Sie gibt Hinweise zur Organisation, Auswahl und Wartung von Feuerlöscheinrichtungen sowie zur Brandschutzunterweisung der Beschäftigten im Umgang mit diesen Geräten.

4. DIN-Normen

  • DIN EN 3-7: Diese Norm regelt die Anforderungen an tragbare Feuerlöscher, beispielsweise hinsichtlich Bauart, Funktionsweise und Kennzeichnung.
  • DIN 14406-4: Prüfung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
  • DIN EN 1866: Sie gilt für fahrbare Feuerlöscher.

Obwohl DIN-Normen keine Gesetze sind, werden sie durch die ASR A2.2 und die DGUV-Information als Stand der Technik anerkannt und sind damit maßgeblich für die praktische Umsetzung im Betrieb.


Was ist ein Feuerlöschspray?

Ein Löschspray ist ein Kleinlöschgerät mit einem maximalen Inhaltsvolumen von einem Liter und einer maximalen Löschmittelmenge von 0,7 Litern. Es wird nach der aktuell gültigen DIN EN 16856 „Feuerlöschsprays“ hergestellt, in der die technischen Anforderungen und die Gebrauchsdauer festgelegt sind.

Löschspraydosen sind für den schnellen Einsatz bei Entstehungsbränden gedacht. Die Bedienungsanleitung für das Feuerlöschspray muss sich auf der Innenseite der Schranktür befinden.

Ob Löschsprays für einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine Arbeitsstätte geeignet sind, entscheidet der Unternehmer oder die Unternehmerin auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und unter Beachtung der ASR A2.2.

Feuerlöschsprays sind weder prüfbar noch nachfüllbar. Sie müssen nach Gebrauch oder spätestens nach Ablauf der Gebrauchsdauer ausgetauscht und sachgemäß entsorgt werden.

(Quelle: DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“, Abschnitt 8.4.8, S. 46)


Bedingungen für den Einsatz von Feuerlöschsprays in Arbeitsstätten

Mit der Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA-Empfehlung Löschspraydosen) aus dem Jahr 2022 wurde erstmals der gezielte Einsatz von Feuerlöschsprays als Teil der Grundausstattung in Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung ermöglicht. Diese Empfehlung richtet sich an Unternehmen, die abweichend von der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der bisherigen Norm DIN EN 16856, die Feuerlöschsprays nur für den häuslichen Bereich vorsah, auch im betrieblichen Umfeld auf diese handlichen Löschgeräte zurückgreifen möchten.

Die ASTA-Empfehlung von 2022 betont, dass Feuerlöschsprays nur dann für die Grundausstattung angerechnet werden dürfen, wenn sie mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklasse A aufweisen und der DIN EN 16856 entsprechen.   „Unter Beachtung der ASR A2.2 hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob Feuerlöschsprays bei normaler Brandgefährdung für die Arbeitsstätte oder einzelne Teilbereiche der Arbeitsstätte anteilig für die Grundausstattung geeignet sind. Bei erhöhter Brandgefährdung gehören Feuerlöschsprays nicht zur Grundausstattung.“    

Besonders wichtig ist, dass die Entscheidung für den Einsatz von Löschsprays im Rahmen einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung getroffen wird. Dabei sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Feuerlöschsprays dürfen nicht in Räumen mit besonderen Gefährdungen durch elektrische Anlagen (wie Schalt- oder Energieverteilungsanlagen) eingesetzt werden.
  • Die Beschäftigten müssen in der sicheren Handhabung der Löschsprays und im richtigen Vorgehen bei der Brandbekämpfung unterwiesen werden.
  • Feuerlöschsprays müssen jederzeit zugänglich und gut sichtbar, beispielsweise an Fluchtwegen oder Ausgängen, bereitgestellt werden. Missbräuchliche Nutzung oder Diebstahl, etwa durch Kinder, ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
  • Die Geräte sind regelmäßig auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und das Ablaufdatum zu kontrollieren. Nach DIN EN 16856 beträgt die maximale Gebrauchsdauer 39 Monate ab Herstellungsdatum.
  • Je angefangene 400 Quadratmeter Grundfläche muss mindestens ein klassischer Feuerlöscher mit 6 LE auf kurzem Weg (maximal 20 Meter Laufweglänge) erreichbar sein. Die übrigen erforderlichen Löschmitteleinheiten können durch Feuerlöschsprays mit mindestens 2 LE, gleichmäßig verteilt, abgedeckt werden.
  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass keine Verwechslungsgefahr mit anderen Spraydosen besteht, die im Betrieb verwendet werden.

Mehr zu Löschmitteln können Sie auch in unserem Beitrag Brandklassen und Feuerlöscher nachlesen.


Vorteile von Löschspraydosen

Feuerlöschsprays überzeugen durch ihre einfache und intuitive Bedienung. Sie funktionieren wie eine ganz normale Spraydose und sind deshalb auch für Laien problemlos einsetzbar.

Durch ihre kompakte Größe sind Feuerlöschsprays besonders handlich und lassen sich bequem überall verstauen und sind schnell griffbereit. Ein weiterer Pluspunkt ist die Sauberkeit nach dem Einsatz: Im Vergleich zu Wasser-, Schaum- oder CO₂-Feuerlöschern sind die Rückstände meist deutlich leichter zu beseitigen. Zudem entfällt bei Feuerlöschsprays die regelmäßige Wartung, wie sie bei klassischen Feuerlöschern vorgeschrieben ist.


Nachteile von Löschsprays

Trotz ihrer einfachen Handhabung bringen Feuerlöschsprays überwiegend Nachteile mit sich, die bei der Auswahl des passenden Löschmittels sorgfältig abgewogen werden sollten. Ihre Löschleistung ist auf kleinere Entstehungsbrände begrenzt und die Reichweite liegt meist nur zwischen zwei und vier Metern. Bei größeren Bränden stoßen sie daher schnell an ihre Grenzen.

Zudem sind Löschsprays in der Regel Einwegprodukte: Nach einem Einsatz müssen sie entsorgt und ersetzt werden, was weder nachhaltig noch besonders umweltfreundlich ist.

Ein weiterer Nachteil ist, dass Löschsprays nur für bestimmte Brandklassen geeignet sind, in der Regel für die Klassen A, B und F. Sie dürfen jedoch nicht bei Bränden der Klassen C, D und E eingesetzt werden. Da die Spraydosen unter Druck stehen, besteht zudem die Gefahr, dass sie bei großer Hitze explodieren können. Die Haltbarkeit ist ebenfalls begrenzt: Feuerlöschsprays sind meist nur rund drei Jahre einsatzbereit.

Auch wirtschaftlich schneiden Löschsprays im Vergleich zu klassischen tragbaren Feuerlöschern schlechter ab. Bezogen auf die Löschmitteleinheiten (LE) sind herkömmliche Feuerlöscher deutlich günstiger. Während ein tragbarer Feuerlöscher bis zu 25 Jahre genutzt und regelmäßig gewartet sowie nachgefüllt werden kann, ist ein Löschspray nach maximal 39 Monaten auszutauschen und kann weder geprüft noch befüllt werden.

Die geringere Löschleistung hat zudem praktische Auswirkungen: Der Abstand der installierten Löschgeräte muss von 20 auf 10 Meter reduziert werden, um einen ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten.

Auch die Kennzeichnung ist ein Thema: Während tragbare Feuerlöscher nach DIN EN ISO 7010 eindeutig mit dem Symbol F001 gekennzeichnet werden, gibt es für Löschsprays keine spezielle Kennzeichnungspflicht. Als Alternative bieten sich leichte Feuerlöscher mit drei Litern Fassungsvermögen an, die ebenfalls einfach zu handhaben sind und mit 6 LE auf die Grundausstattung angerechnet werden können.

Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass Entstehungsbrände sehr schnell ausufern können. Auch mehrere gleichzeitig eingesetzte Löschsprays bieten nicht die gleiche Sicherheit und Effizienz wie ein leistungsstarker Feuerlöscher. Wer sich für ein Löschspray entscheidet, sollte diese Einschränkungen kennen und das Produkt gezielt als Ergänzung zum bestehenden betrieblichen Brandschutz einsetzen.


Besondere Anforderungen beim Einsatz von Feuerlöschsprays im Betrieb auf einen Blick

Abweichend von der Grundausstattung mit Feuerlöschern mit mindestens 6 LE können bei normaler Brandgefährdung wie erwähnt auch Feuerlöschsprays mit mindestens 2 LE berücksichtigt werden, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:

Bedingung   Beschreibung  
Vereinfachte Bedienung   Mindestens 25 % Gewichtsersparnis pro Feuerlöscher im Vergleich zu herkömmlichen Geräten  
Verbesserte Zugriffszeit   Maximale Entfernung zum nächsten Feuerlöschspray wird von 20 auf 10 Meter halbiert  
Mehr Brandschutzhelfer   Die Anzahl der Brandschutzhelfer im Betrieb muss verdoppelt werden  

In mehrgeschossigen Gebäuden bleibt die Vorgabe bestehen, dass pro Etage mindestens 6 Löschmitteleinheiten bereitgestellt werden müssen. Unternehmen, die Feuerlöschsprays als Teil der Grundausstattung einsetzen möchten, müssen also diese besonderen Anforderungen beachten, um einen wirksamen und rechtssicheren Brandschutz sicherzustellen.

(Quelle: BAuA – Regelwerk – ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)


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