Als Ersthelfer im Betrieb eignen sich besonders Mitarbeiter, die auch in schwierigen Situationen ruhig bleiben können und über gute Kommunikationsfähigkeiten verfügen. Wichtig sind auch Entschlossenheit in Notfallsituationen sowie Teamfähigkeit und Empathie im Umgang mit Verletzten. Neben diesen persönlichen Eigenschaften ist eine anerkannte Ersthelfer-Ausbildung mit regelmäßigen Auffrischungskursen erforderlich, um die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erwerben und zu erhalten.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie Wissenswertes zur Ersthelfer-Ausbildung und den gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der benötigten Ersthelfer in Unternehmen und beleuchten die vielfältigen Aufgaben eines Ersthelfers im betrieblichen Alltag.
Erste-Hilfe-Ausbildung für Ersthelfer in Deutschland
„In der Bundesrepublik werden jährlich ca. 3 Millionen Personen in Erster Hilfe ausgebildet. Davon werden ca. 2 Million durch die Unfallversicherungsträger ausgebildet“, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer DGUV-Information 204-030. Diese Ausbildungszahlen umfassen sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Privatpersonen, die siebeispielsweise für den Führerschein benötigen.
Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern in Unternehmen
Im betrieblichen Bereich verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmer Beschäftigten dazu, einen Ersthelfer zu ernennen, der bei Notfällen wie einem Arbeitsunfall zur Stelle ist und die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreift. (§ 10 ArbSchG „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“).
Konkret sagt der Paragraf 10 im Arbeitsschutzgesetz, dass Sie als Arbeitgeber Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung einrichten müssen, die zur Art Ihrer Arbeitsstätte, den ausgeführten Tätigkeiten und der Anzahl Ihrer Beschäftigten passen. Dabei müssen auch anwesende Personen berücksichtigen, die nicht zu Ihren Mitarbeitern zählen. Darüber hinaus müssen Sie auch sicherstellen, dass im Notfall alle notwendigen Verbindungen zu externen Hilfsdiensten wie Rettungsdienst, ärztlichem Notdienst, Bergungsteams und Feuerwehr funktionieren.
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) finden sich weitere Regelungen für betriebliche Ersthelfer. Diese enthalten insbesondere Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume sowie die erforderlichen Mittel und Einrichtungen.
Auch nach dem § 21 Abs. 1 SGB VII sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen und eine wirksame Erste Hilfe zu gewährleisten.
Konkretisiert werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung
Die Basis zum Aufbau einer betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation ist Ihre Gefährdungsbeurteilung: Hier werden alle Erste-Hilfe-Maßnahmen der Reihenfolge nach dem TOP-Prinzip festgelegt.
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- Technische Maßnahmen – Es müssen immer ausreichend Erste-Hilfe-Materialien und Verbandschränke vorhanden sein, die gut zugänglich und ausgeschildert sind.
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- Organisatorische Maßnahmen – Arbeitgeber müssen je nach Anzahl ihrer Mitarbeiter einen bestimmten Teil davon als Ersthelfer ausbilden und alle zwei Jahre fortbilden lassen.
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- Persönliche Maßnahmen – Mindestens einmal jährlich muss eine Unterweisung aller Mitarbeiter zur Organisation der Ersten Hilfe stattfinden. Im Rahmen dieser Unterweisung sind sie auch über die Erreichbarkeit der Ersthelfer zu informieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Wie viele Ersthelfer benötigt ein Unternehmen nun konkret?
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass im Betrieb ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen, um im Notfall Erste Hilfe leisten zu können. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 nach der Anzahl der anwesenden Versicherten und der Art des Betriebes:
Anzahl der anwesenden Versicherten | Betriebsart | Erforderliche Anzahl der Ersthelfer |
2 bis 20 | Alle Betriebe | Mind. 1 Ersthelfer |
Mehr als 20 | Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 5 % der anwesenden Versicherten |
Mehr als 20 | Sonstige Betriebe (Handwerks- oder Produktionsbetriebe) | 10 % der anwesenden Versicherten |
Kindertageseinrichtungen | 1 Ersthelfer pro Kindergruppe | |
Hochschulen | 10 % der Versicherten nach § 2, Abs. 1, Nr. 1 SGB VII |
Hinweis: Die Anzahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der spezifischen Gefährdungen im Betrieb angepasst werden.
Wer darf als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden?
Der Unternehmer darf nur Personen als Ersthelfer einsetzen, die eine anerkannte Ausbildung zur Ersten Hilfe bei einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle absolviert haben. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung dieser Ausbildungsstellen sind in der Anlage 3 der DGUV Vorschrift 1 geregelt.
Das können beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder der Malteser Hilfsdienst sein.
Die Ersthelfer Ausbildung
Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst einen Erste-Hilfe-Lehrgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen für Erwachsene und Kinder. Personen, deren Beruf eine Erste-Hilfe-Ausbildung beinhaltet, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer eingesetzt werden, sofern diese Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde.
Die Inhalte der Grundausbildung für betriebliche Ersthelfer
Ersthelfer lernen, wie sie sich in Notfallsituationen verhalten sollen, um nicht nur die verletzte Person, sondern auch sich selbst zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen zur eigenen Sicherheit und zur Absicherung der Unfallstelle. Sie werden auch darin geschult, wie ein Notruf korrekt abgesetzt wird und wie sie Personen aus akuten Gefahrenzonen retten können.
Die Ausbildung umfasst lebensrettende Sofortmaßnahmen wie:
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- stabile Seitenlage
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- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
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- Umgang und Gefahren mit dem Defibrillator (AED) oder
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- Schocklagerung
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ersthelfer-Ausbildung ist die Versorgung von Verletzungen und Wunden. Dabei werden Techniken wie der Druckverband oder die Erstversorgung von Knochenbrüchen, Brandverletzungen oder Verbrühungen vermittelt.
Darüber hinaus erhalten die angehenden Ersthelfer auch Kenntnisse zu verschiedenen Tragegriffen, zur Wasserrettung sowie über den Inhalt und die Verwendung des Erste-Hilfe-Kastens sowie zu Rettungskette, Triage und Einsatzleitung.
Dauer und Kosten der Ausbildung für Ersthelfer
Die Grundausbildung beinhaltet 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, insgesamt also 7,5 Stunden. Die Kosten für diese Ausbildung werden von den gesetzlichen Unfallversicherungen übernommen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Lehrgangspauschale 44,10 € pro Teilnehmer.
Regelmäßige Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer
Um die Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten, müssen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren, die ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst.
Die Fortbildung zur Ersten Hilfe kann auch innerhalb der zweijährigen Frist in mehrere Teile aufgeteilt werden. Wenn die Frist von zwei Jahren überschritten wird, ist eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang erforderlich.
Richtiges Verhalten von Ersthelfern bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen
Bei einem gesundheitlichen Notfall oder Arbeitsunfall setzt der betriebliche Ersthelfer mit Sofortmaßnahmen die Rettungskette unverzüglich in Gang. Welche konkreten Maßnahmen damit gemeint sind, ist in der DGUV Information 204-030 festgelegt:
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- Absichern der Unfallstelle
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- Retten aus der Gefahrenzone
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- Notruf absetzen
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- Herz-Lungen-Wiederbelebung
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- Maßnahmen der Blutstillung
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- Schockbekämpfung
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- Stabile Seitenlage
(Quelle: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/842, S.8)
Weitere Aufgaben von Ersthelfern in Unternehmen
Betriebliche Ersthelfer haben neben der Einleitung von lebensrettenden Maßnahmen im Notfall und der Vorbereitung der ärztlichen Versorgung weitere Aufgaben im Unternehmen, wie etwa:
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- Betreuung und emotionale Unterstützung der Verletzten bis zum Eintreffen des Fachpersonals
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- Transport zum Arzt bzw. Krankenhaus organisieren
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- Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch
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- Regelmäßige Überprüfung der Erste-Hilfe-Kästen auf ausreichende Verbandsmaterialien und deren Haltbarkeit
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- Überprüfung der Meldeeinrichtungen und Rettungsgeräte
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- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt sowie mit dem Personal- oder Betriebsrat
Was darf ein Ersthelfer nicht?
Ersthelfer im Betrieb sind ausschließlich zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe befugt. Das bedeutet, dass sie keine medizinischen Eingriffe im Körper des Verletzten vornehmen dürfen, wie z.B. das Setzen von Spritzen oder die Verabreichung von Medikamenten. Auch prophylaktische Behandlungen, wie die Verwendung einer Beatmungsbeutelhilfe, sind ihnen untersagt.
Diese Aufgaben fallen in den Verantwortungsbereich von Betriebssanitätern, die eine umfassendere Ausbildung als Ersthelfer haben. Betriebssanitäter sind in Unternehmen mit mehr als 1.500 anwesenden Beschäftigten, auf Baustellen ab 100 Beschäftigten erforderlich oder bei mehr als 250 anwesenden Beschäftigten, wenn die Art, Schwere und Anzahl der Unfälle dies erfordern (§ 27 DGUV Vorschrift 1).
Sicherheit und Unterstützung für Ersthelfer im Betrieb
Grundsätzlich ist jeder Mensch gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Jeder kann zumindest einen Notruf absetzen. Die Angst, als betrieblicher Ersthelfer Fehler zu machen, ist unbegründet, da sie nicht strafbar werden, wenn es trotz ihrer Hilfeleistung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommt.
Schadensersatzansprüche gegen Ersthelfer gibt es in der Regel nicht. Wenn Ersthelfer selbst zu Schaden kommen, sind sie gesetzlich versichert. Auch für verschmutzte Kleidung und ähnliche Unannehmlichkeiten wird Ersatz geleistet. Diese gesetzlichen Regelungen und Sicherheiten sollen dazu beitragen, dass jeder Beschäftigte, der sich dafür interessiert und eine anerkannte Ausbildung hat, Ersthelfer werden und ohne Bedenken Erste Hilfe leisten kann.
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