Im Gegensatzung zu einer Begehung als unternehmensinterne Kontrolle ist eine Betriebsprüfung eine externe Betriebskontrolle durch die Berufsgenossenschaft.
Eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft kann bei einigen Unternehmen für Unbehagen sorgen. Doch es besteht kein Grund zur Besorgnis, wenn Sie dem Thema Arbeitssicherheit die gebührende Aufmerksamkeit schenken.
Eine sorgfältige Vorbereitung und ein proaktiver Umgang mit den Anforderungen des Arbeitsschutzes können helfen, potenzielle Risiken und Arbeitsunfälle zu minimieren und die Betriebsbesichtigung erfolgreich zu bestehen.
Erfahren Sie jetzt, warum Berufsgenossenschaften Betriebsbesichtigungen durchführen, wann sie auch unangekündigt vorbeikommen und wie Sie sich auf eine Betriebsprüfung am besten vorbereiten.
Unterschiede zwischen den Begriffen Betriebsbegehung, Betriebsprüfung und Betriebsbesichtigung Betriebsbegehung: Internes Instrument zur Überprüfung und Verbesserung des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Ziel ist die Identifizierung von Gefährdungen und die Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen. Betriebsprüfung: Wird in der Regel durch das Finanzamt durchgeführt, um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften zu überprüfen. Diese Prüfungen sind in der Regel formeller und auf die Vorschriften der Abgabenordnung fokussiert. Betriebsbesichtigung: Dieser Begriff wird offiziell der von der Berufsgenossenschaft (BG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verwendet. Im Sprachgebrauch von Unternehmen hat sich jedoch der Begriff „Betriebsprüfung“ etabliert, weshalb die beiden Begriffe Betriebsprüfung und Betriebsbesichtigung in diesem Beitrag synonym verwendet werden. |
Was sind Berufsgenossenschaften?
Die Berufsgenossenschaften als Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung. Sie haben die Aufgabe, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Rehabilitation nach Unfällen sowie die Entschädigung der Betroffenen. Unternehmen sind in der Regel verpflichtet, Mitglied einer Berufsgenossenschaft zu sein, die sich aus Beiträgen der Unternehmen finanziert.
Was ist das Ziel einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft?
Eine Betriebsbesichtigung ist eng mit Beratung und weiteren Präventionsmaßnahmen verbunden, darunter fallen auch Qualifizierungsmaßnahmen, die den Betrieben bedarfsorientiert angeboten werden.
Das Hauptziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der versicherten Personen zu gewährleisten und die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sicherheitsverpflichtungen zu unterstützen. Während einer Betriebsbesichtigung werden potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes erörtert.
Der gesetzliche Rahmen für eine Betriebsprüfung durch die BG
Betriebsbesichtigungen oder Betriebsprüfungen basieren auf dem gesetzlichen Auftrag im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dieses Gesetz hat es als Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und eine wirksame Erste Hilfe zu gewährleisten (§ 1 SGB VII). Die Betriebsbesichtigung wird als ein besonders geeignetes Mittel betrachtet und gehört zur Präventionsleistung „Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung“ (§ 17 SGB VII).
Neben dem SGB VII basieren Betriebsbesichtigungen auch auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hier verpflichtet insbesondere der Paragraf 21 des Arbeitsschutzgesetzes (§ 21 ArbSchG – „Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung“) Arbeitgeber, Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen und dabei mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Dazu gehört auch die Duldung von Betriebsbesichtigungen durch die Berufsgenossenschaften, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Ankündigung oder Überraschung: Wie kommt die Berufsgenossenschaft?
Die Unfallversicherungsträger führen Betriebsbesichtigungen sowohl mit als auch ohne vorherige Ankündigung durch. Eine sinnvolle Kombination beider Ansätze wird von den Vertretern der Berufsgenossenschaften übrigens als am erfolgreichsten angesehen.
Bei angekündigten Besuchen kann sichergestellt werden, dass wichtige Ansprechpersonen vor Ort sind, um Fragen zur Organisation von Sicherheit und Gesundheit sowie zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu klären.
Die Überwachung und Beratung der Berufsgenossenschaften orientieren sich immer an der Situation vor Ort, um sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. |
Unangekündigte Besuche hingegen können beispielsweise durch Beschwerden ausgelöst werden, etwa von Betriebs- oder Personalräten. Viele dieser unangekündigten Besichtigungen basieren aber auf datenbasierten Risikobetrachtungen, die Unternehmen, Wirtschaftszweige oder spezifische Arbeitsstätten identifizieren, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, wie etwa Baustellen. Sind Betriebe z. B. bei Arbeitsunfällen statistisch auffällig, werden sie gezielter überwacht und beraten.
Wie werden Betriebe für Betriebsbesichtigungen ausgewählt?
Die Auswahl von Betrieben für Betriebsbesichtigungen durch Unfallversicherungsträger erfolgt auf Basis einer Kombination aus statistischen Daten und technischen Analysen. Diese Vernetzung ermöglicht es, verschiedene Bereiche wie Entschädigungsleistungen und das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen zu überwachen. Dadurch können branchen- und betriebsspezifische Gefährdungsschwerpunkte identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) können künftig einzelne Betriebe auf einer größeren Datenbasis und damit verlässlicher identifiziert werden. Diese Technologie ermöglicht eine präzisere und effizientere Auswahl der Betriebe, die einer besonderen Überwachung bedürfen.
Kriterien für die Auswahl von Betrieben bei Betriebsprüfungen im Überblick:
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- Unfallhäufigkeit: Betriebe mit einer höheren Unfallrate werden häufiger überwacht.
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- Branchenspezifische Risiken: Unternehmen in Branchen mit bekannten Gefährdungsschwerpunkten stehen im Fokus.
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- Betriebsgröße und -struktur: Kleinere oder mittelständische Unternehmen können aufgrund ihrer spezifischen Herausforderungen priorisiert werden.
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- Historische Daten: Betriebe mit einer Vorgeschichte von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten werden intensiver überwacht.
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- Beschwerden und Hinweise: Beschwerden von Mitarbeitern oder externen Stellen können ebenfalls zu einer Priorisierung führen.
Ablauf einer Betriebsbesichtigung: Was prüfen die Aufsichtspersonen?
Während einer Betriebsbesichtigung wird überprüft, ob die vom Betrieb ergriffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ausreichend und wirksam sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, sicherzustellen, dass die Erste Hilfe im Betrieb zuverlässig geregelt ist.
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- Der Ablauf einer Betriebsbesichtigung beginnt normalerweise mit einem Einführungsgespräch. Hier werden wichtige Unterlagen wie die Gefährdungsbeurteilung vorgestellt oder die betriebliche Arbeitsschutzorganisation mit den Verantwortlichen besprochen.
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- Anschließend folgt die Besichtigung der Betriebsstätte oder ausgewählter Bereiche des Unternehmens. Während dieser Begehung verschafft sich die Aufsichtsperson einen Überblick über die betriebliche Situation, indem sie Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe stichprobenartig betrachtet und diese im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der dort arbeitenden Menschen bewertet.
Wichtig dabei ist, dass die für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung zuständigen Personen wie ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Sicherheitsbeauftragten (gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1) Ihres Unternehmens an der Besichtigung teilnehmen, da sie bei der Klärung von Fragen und der Identifizierung von Verbesserungspotenzialen ihre fachspezifische Expertise einbringen können.
- Anschließend folgt die Besichtigung der Betriebsstätte oder ausgewählter Bereiche des Unternehmens. Während dieser Begehung verschafft sich die Aufsichtsperson einen Überblick über die betriebliche Situation, indem sie Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe stichprobenartig betrachtet und diese im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der dort arbeitenden Menschen bewertet.
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- Nach der Begehung erstellt der Prüfer einen Bericht, in dem die Ergebnisse der Betriebsbesichtigung festgehalten werden. In diesem Bericht werden Mängel und Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften dokumentiert, und es werden konkrete Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel gefordert. Im Anschluss muss das Unternehmen diese Maßnahmen umsetzen und der Berufsgenossenschaft den Nachweis über die Umsetzung erbringen. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachkontrolle, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Korrekturen tatsächlich durchgeführt wurden.
So bereiten Sie sich auf eine Betriebsbesichtigung durch die BG vor
Um sich bestens gewappnet zu sein, sollten Sie wichtige Unterlagen griffbereit haben. Diese Dokumente sollten unabhängig von einer Betriebsprüfung stets gut geordnet und verfügbar sein. In einem Kleinbetrieb kann ein Ordner „Arbeitsschutz“ ausreichen, der die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Nachweise zu Sicherheitsunterweisungen sowie weitere Unterlagen wie Prüfprotokolle für elektrische Anlagen enthält.
In größeren Betrieben kommen zusätzliche Unterlagen hinzu, wie Dokumente zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, Sitzungsprotokolle des Arbeitsausschusses, Unterlagen zur Bestellung und Ausbildung von Ersthelfern, Brandschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten sowie eine schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Einhaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Häufige Mängel bei Betriebsprüfungen in der Praxis
Bei Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft werden bestimmte Mängel besonders häufig festgestellt, die Sie als Unternehmen jedoch vermeiden können, indem sie kontinuierlich an der Verbesserung Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen arbeiten.
Zu den häufigsten Mängeln gehören:
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- Fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen: Durch eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen können Sie relativ einfach sicherstellen, dass alle potenziellen Gefahren in Ihrem Betrieb erkannt und bewertet werden.
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- Mangelnde Unterweisungen der Mitarbeiter: Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter über die notwendigen Sicherheitskenntnisse verfügen und die Gefahren in ihrem Arbeitsumfeld kennen und Schutzmaßnahmen anwenden können.
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- Unzureichende Wartung und Prüfung von Arbeitsmitteln: Die regelmäßige Wartung und Prüfung von Maschinen und Werkzeugen ist wichtig, um sicherzustellen, dass sie stets sicher und funktionsfähig sind.
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- Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften: Als Unternehmer sollten Sie alle für Ihren Betrieb relevanten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV kennen und dafür sorgen, dass diese eingehalten werden.
Der Nutzen einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft
Eine Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Sicherheits- und Gesundheitsstandards zu optimieren. Nach der Besichtigung wird im Abschlussgespräch gemeinsam besprochen, welche Maßnahmen Sie zur Beseitigung von Mängeln bis wann ergreifen müssen.
Neben der Mängelbeseitigung empfiehlt die Aufsichtsperson oft weitere Unterstützungsleistungen, wie Seminare oder Beratungsangebote, die Sie ebenfalls nutzen können.
Diese Angebote helfen Ihnen auch, um etwa die Integration psychischer Belastung in Ihrer Psychischen Gefährdungsbeurteilung zu verbessern, da diese in der Realität oft nur halbherzig oder gar nicht angegangen wird. Zusätzlich bieten die Unfallversicherungsträger Anreizsysteme an, die besondere Bemühungen um Sicherheit und Gesundheit belohnen.
Als Unternehmer sollten Sie eine Betriebsbesichtigung nicht als Bedrohung sehen, sondern als eine wertvolle Gelegenheit, Ihre Arbeitsprozesse zu verbessern und von den umfassenden Beratungs- und Präventionsangeboten der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zu profitieren.
Haben Sie noch Fragen zur Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen? Als zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen aus allen Branchen deutschlandweit bei der Planung und Umsetzung eines rechtskonformen und ganzheitlichen Arbeitsschutzes.