In modernen Büros lauern Brandgefahren oft im Verborgenen. Dementsprechend wird Brandschutz im Büro oft auf die leichte Schulter genommen. „Bei uns hat es noch nie gebrannt“ oder „In unserem Büro passiert das nicht“, sind häufige Aussagen zu fehlenden Brandschutzkonzepten in Büros.
Doch gerade die zunehmende Technisierung der Arbeitsplätze schafft neue Risikoquellen in Büros und Verwaltungsbetrieben: Überladene Mehrfachsteckdosen, defekte Elektrogeräte oder ein überhitzter Server können schnell zu Brandherden in Büros werden.
Hinzu kommen große Mengen brennbarer Materialien in Büros wie Papier, Kunststoffe und Büromöbel. Diese Kombination schafft ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential. Erfahren Sie jetzt, was Sie als Arbeitgeber tun müssen, um den Brandschutz in Ihrem Betrieb optimal umzusetzen.
Brandschutz im Büro auf einen Blick: Ihre Checkliste für maximale Sicherheit
Ein Brand im Büro gefährdet nicht nur Menschenleben, sondern kann auch existenzbedrohend sein. Mit der richtigen Vorsorge schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern sichern auch den Fortbestand Ihres Unternehmens. Diese Maßnahmen sollten Sie unbedingt umsetzen:
Technische VorsorgeInstallieren Sie Rauchmelder in allen relevanten Räumen und verteilen Sie Feuerlöscher in gut erreichbaren Bereichen. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag „Brandklassen Feuerlöscher“. Achten Sie auf die regelmäßige Wartung Ihrer Löschgeräte. Brandschutztüren und spezielle Verglasungen erhöhen die Sicherheit zusätzlich. Elektronische Geräte sollten mit Zeitschaltuhren ausgestattet sein. |
Organisatorische MaßnahmenBestimmen Sie eine verantwortliche Person als Brandschutzbeauftragten für den Brandschutz in Ihrem Büro. Erstellen Sie eine Brandschutzordnung. Führen Sie ein Brandschutzbuch, in dem Sie alle Maßnahmen dokumentieren. |
Mitarbeiterschulung für den ErnstfallSchulen Sie Ihre Belegschaft jährlich im Rahmen einer Brandschutzunterweisung und üben Sie die Evakuierung im Brandfall. Bringen Sie Sicherheitszeichen (Brandschutzzeichen und Rettungszeichen) an, die die Notausgänge, Brandschutzausrüstung und Fluchtwege in Ihrem Betrieb markieren. Achten Sie darauf, dass die Fluchtwege zu jeder Zeit freigehalten bleiben. Sensibilisieren Sie besonders für die Gefahren durch Drucker, Kaffeemaschinen und andere elektrische Geräte in Ihrem Büro. |
PFAS-freie Feuerlöscher werden 2025 auch für Handfeuerlöscher Pflicht!
Eine im Zusammenhang Brandschutz im Büro wichtige Neuerung tritt Mitte 2025 ein: Am 04.Juli 2025 endet die Übergangsfrist für noch erlaubte fluorhaltige Schaumlöschmittel. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Feuerlöscher und Löschmittel EU-weit PFAS-frei sein. Diese Umstellung betrifft sowohl große Industrieanlagen und Feuerwehren als auch kleine Handfeuerlöscher in Büros. Unternehmer und Arbeitgeber sollten daher ihre Brandschutzausrüstung rechtzeitig anpassen.
Die häufigsten Brandursachen in Verwaltungs- und Bürogebäuden
Technische Mängel
Defekte oder überlastete Elektroinstallationen gehören zu den Hauptverursachern von Bränden in Gewerbe- und Bürobetrieben. Veraltete Kabel, überlastete Steckdosen oder nicht gewartete elektrische Geräte stellen ein erhebliches Risiko dar.
Menschliches Fehlverhalten
Besonders der falsche Umgang mit Arbeitsmitteln und potenziellen Zündquellen kann schnell zu einem Brand führen. Darüber hinaus sorgen auch unbeaufsichtigte Kerzen (vor allem in der Vorweihnachtszeit) sowie Rauchen in nicht erlaubten Bereichen für Brände in Büros.
Brandgefahr Büroküche
Unbeaufsichtigte Elektrogeräte und überhitzte Töpfe auf Herdplatten sind weitere häufige Brandursachen. Timer an allen elektronischen Geräten verhindern, dass diese nach Arbeitsende unbeaufsichtigt weiterlaufen. Eine griffbereit platzierte Löschdecke ermöglicht das schnelle Ersticken kleiner Brände auf dem Herd oder an Kleidung ohne Rückstände, wie es bei Feuerlöschern der Fall ist. Für größere Brände sind jedoch zusätzlich ein oder mehrere Feuerlöscher notwendig.
Wartungsdefizite bei elektronischen Maschinen und Betriebsmitteln
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung erhöhen den Brandschutz in Ihrem Betrieb. Werden elektrische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen fachgerecht geprüft und gewartet, können Brandgefahren erheblich reduziert werden. Mehr zur sog. Elektroprüfung können Sie in unserem Beitrag „DGUV V3 Prüfung: Elektrische Sicherheit für Ihr Unternehmen nachlesen“.
Mangelhafte Schulung der Belegschaft
Eine jährliche Sicherheitsunterweisung ist ein weiterer Schlüssel für einen ideal umgesetzten Brandschutz in Büros und Unternehmen. Nur durch konsequente Prävention lassen sich die häufigsten Brandursachen wirksam bekämpfen.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber: Brandschutzpflichten rechtssicher umsetzen
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10, Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten) liegt die Verantwortung für die die bestmögliche Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Betrieb bei Ihnen.
Diese Verantwortung ist auch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), begleitet von der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgehalten: Im Rahmen des organisatorischen vorbeugenden Brandschutzes müssen Sie für geeignete Löschvorrichtungen in ausreichender Anzahl sorgen.
Bei dieser Aufgabe können Sie sich von einem internen oder externen Brandschutzbeauftragten unterstützen lassen. Das geschieht in der Regel schriftlich sowie im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz im Büro
Als Arbeitgeber müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchführen, die auch Brandgefährdungen berücksichtigt.
Dabei wird u. a. ermittelt, wie viele und welche Löschmittel Sie in ausreichender Menge bereitstellen müssen, welche Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind bzw. welche nachgerüstet werden müssen. Auch, ob es für die Feuerwehr in einem Brandfall freie Angriffswege gibt, wird in der Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz ermittelt und dokumentiert.
Je nach Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, müssen Türen von Notausgängen und sollten Türen im Verlauf von Fluchtwegen in Fluchtrichtung aufschlagen (Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan” (ASR A2.3).
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel „Fluchtwege und Rettungswege nach ASR A2.3“.
Falls es explosionsgefährdete Bereiche in Ihrem Unternehmen geben sollte, sind die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht nur in der Gefährdungsbeurteilung, sondern auch in einem separaten Explosionsschutzdokument (gemäß Gefahrstoffverordnung) festzulegen.
Aus der Gefährdungsbeurteilung für den Brandschutz ergibt sich in weiterer Folge auch die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb. Wenn bei der Durchführung der Beurteilung keine besondere Brandgefährdung ermittelt wird, reichen der Praxis rund 5 % der Beschäftigten aus.
Wann benötigen Sie Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Ihrem Betrieb?
Grundsätzlich kann jedes Büro oder Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten ernennen. Wenn bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt wird, empfiehlt sich im Eigeninteresse ohnehin, einen oder mehrere Brandschutzhelfer zu ernennen. Ab einer Größe von 50 Mitarbeitern müssen Unternehmen Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sind wichtige Ansprechpartner für alle Fragen der Brand- und Explosionsverhütung. Ihre Hauptaufgaben umfassen drei zentrale Bereiche:
• Bekämpfung von Bränden in der Entstehungsphase
• Verhinderung der weiteren Brandausbreitung
• Sicherstellung, dass sich alle Mitarbeiter im Brandfall korrekt verhalten und gefährdete Personen richtig evakuiert werden
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sind regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter vorgeschrieben. Nur durch kontinuierliche Schulungen der gesamten Belegschaft kann in einem Brandfall schnell und richtig gehandelt werden.
Unterstützung für Ihren Brandschutz im Büro
Brandschutz erfordert Fachwissen: von der korrekten Einstufung der Brandklassen bis zur richtigen Auswahl und Platzierung von Feuerlöschern. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit, viele davon aktive Feuerwehrleute, bringen wir nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Erfahrung in der Brandbekämpfung mit.
Als externe Brandschutzbeauftragte begleiten wir Unternehmen deutschlandweit bei allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Wir führen eine Brandschutzbegehung vor Ort in Ihrem Unternehmen durch, erstellen Ihr Brandschutzkonzept und schulen Ihre Mitarbeiter im Brandschutz.
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