Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle – und damit auch das Gefährdungsbeurteilung erstellen. Denn: Die Gefahrenanalyse bildet das Herzstück eines effektiven Arbeitsschutzes im Unternehmen, da sich hiervon alle weiteren Schritte im Arbeitsschutz ableiten. Doch was genau ist eine Gefährdungsbeurteilung, warum ist sie so wichtig, und wie können Sie sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird?
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – von rechtlichen Grundlagen über den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung bis hin zu häufigen Fehlern und der Frage, warum es sinnvoll ist, Experten wie uns von Arbeitssicherheit Deutschland einzuschalten.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Es geht also nicht um die Aktivitäten im Privaten, sondern nur um die Arbeit. Das Gefährdungsbeurteilung Erstellen ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch eine essenzielle Maßnahme, um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle relevanten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten die Ihre Mitarbeiter ausüben auf potenzielle Gefährdungen hin zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Wichtig: Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Pflicht besteht also nur dann, wenn ein Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt und dann aber sofort ab dem ersten Mitarbeiter.
Auch spezielle Vorschriften wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung definieren klare Anforderungen.
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?
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- Rechtskonformität: Ohne Gefährdungsbeurteilung riskieren Sie Bußgelder, rechtliche Konsequenzen und eine persönliche Haftung bei Unfällen. Diese werden dann verhängt, wenn die BG, das Amt für Arbeitsschutz oder eine andere Behörde eine Prüfung durchführen und das Unternehmen keine aktuellen Gefährdungsbeurteilungen vorlegen kann.
- Reduktion von Unfällen: Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungen und Risiken erkannt und bewertet. Anschließend werden Schutzmaßnahmen ermittelt und umgesetzt. So schaffen Sie ein sichereres Arbeitsumfeld.
- Wirtschaftliche Vorteile: Weniger Unfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten und geringere Kosten.
- Mitarbeiterzufriedenheit: Kein Mitarbeiter freut sich, wenn die Geschäftsführung keinen Wert auf dessen Gesundheit legt. Ein sicherer Arbeitsplatz erhöht das Vertrauen und die Motivation Ihrer Belegschaft.
Der Nutzen einer professionellen Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie ist eine Chance, Schwachstellen in Ihrem Betrieb aufzudecken, die Sicherheit zu erhöhen und Ihre Prozesse zu optimieren. Die folgenden Gefährdungen und Belastungen gibt es:
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- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologische Gefährdungen
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Thermische Gefährdung
- Gefährdung durch spezielle physische Einwirkungen
- Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Physische Belastungen/ Arbeitsschwere
- Psychische Faktoren
- Organisatorische Faktoren
- Sonstige Faktoren
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland zwar nicht an eine feste Form gebunden, erfolgt aber dennoch nach einem klaren Ablauf, der sicherstellt, dass alle Risiken systematisch erfasst und behandelt werden:
Schritt 1: Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
Welche Bereiche und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen müssen bewertet werden? Richtig, alle! Vom Büro bis zur Produktionshalle – alles wird individuell betrachtet. Hierzu ist es wichtig, die Bereiche logisch und sinnvoll untereinander abzugrenzen. Experten sprechen hierbei von sogenannten Arbeitssystemen.
Schritt 2: Ermittlung von Gefährdungen
Hierbei geht es darum, Gefährdungen systematisch zu identifizieren. Sie kennen jetzt die Belastungs- und Gefährdungsfaktoren. Schauen Sie, welche auf Ihr Unternehmen zutreffen. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie uns auch ganz einfach kostenlos kontaktieren. Nachfolgend einige Beispiele für Gefährdungen am Arbeitsplatz:
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- Mechanische Gefährdungen: Unzureichend gesicherte Maschinen oder Werkzeuge.
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- Chemische Gefährdungen: Umgang mit Gefahrstoffen oder unzureichende Lagerung.
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- Psychische Belastungen: Zeitdruck, Konflikte oder mangelnde Pausen.
Nehmen Sie sich für die Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen ausreichend Zeit. Es ist essenziell, dass Sie alle Risiken erfassen.
Schritt 3: Bewertung der Risiken
Nun kommen wir zu einem der schwierigsten Punkte der Gefährdungsbeurteilung. Wir müssen die Risiken bewerten. Wie wahrscheinlich ist ein Unfall? Wie schwerwiegend wären die Folgen? Diese Risikobewertung hilft, Prioritäten zu setzen. Auch hier gibt es keine feste Vorgabe. Was sich in der Praxis bewährt hat, die die Risikomatrix nach Nohl. Nachfolgend die Matrix:
Quelle: IFA Instutut für Arbeitsschutz der DGUV
Schritt 4: Festlegen von Schutzmaßnahmen
Auf Basis der Analyse werden Schutzmaßnahmen definiert, z. B. technische Verbesserungen, organisatorische Anpassungen oder Unterweisungen oder persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. PSA). Die Schutzmaßnahmen können allerdings nicht willkürlich festgelegt werden. Bei den Schutzmaßnahmen muss das STOP-Prinzip immer berücksichtigt werden.
Schritt 5: Umsetzung der Maßnahmen
Wir haben gelernt, dass die Schutzmaßnahmen anhand des STOP-Prinzips festzulegen sind. Jetzt werden die festgelegten Maßnahmen implementiert – von der Einführung ergonomischer Möbel bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter. Je nach den Zielen der gesetzten Ziele ist eine gewisse Vorlaufzeit nötig. Wichtig ist, dass die Umsetzung der Schutzmaßnahmen verbindlich zugeteilt werden muss und terminlich zu fixieren ist (also wer und bis wann). Nur so lassen sich Maßnahmen verbindlich umsetzen.
Schritt 6: Wirksamkeitsprüfung
Sind die Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung auch in der Praxis erfolgreich? Nur wenn die Belastungen und Gefährdungen wirklich durch die getroffenen Maßnahmen eingedämmt und kontrolliert werden, sind sie sinnvoll. Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass die Risiken langfristig minimiert bleiben. Im Idealfall werden die Kontrollen in Form einer Standortbegehung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt und protokolliert.
Schritt 7: Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsbedingungen ändern sich ständig. Deshalb muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Aber auch dann, wenn sich in einem Unternehmen nichts verändert hat, muss die Gefährdungsbeurteilung spätestens alle 12 Monate überprüft werden. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist auch darauf zu achten, dass das Dokument nicht überschrieben, sondern fortgeschrieben wird. So können Sie bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft nachweisen, dass Sie wirklich Anstrengungen für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen tätigen. Zudem ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auch im §6 ArbSchG vorgeschrieben.
Häufige Fehler beim Gefährdungsbeurteilung erstellen
Als Anbieter der sicherheitstechnischen Betreuung sichten wir täglich sehr viele Gefährdungsbeurteilungen unserer Kunden. Viele Unternehmen machen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung immer wieder die selben typischen Fehler, die leicht vermieden werden können:
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- Unvollständige Gefahrenanalyse: Manche Bereiche oder Tätigkeiten werden einfach übersehen. Alle Bereiche die übersehen werden, können auch nicht verbessert werden.
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- Fehlende Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt. Außerdem ist die Dokumentation im Arbeitsschutz vorgeschrieben. Eine lückenhafte oder unstrukturierte Dokumentation kann bei Kontrollen teuer werden.
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- Unzureichende Schutzmaßnahmen: Es werden nur oberflächliche Lösungen implementiert, ohne die tatsächlichen Risiken zu minimieren. Außerdem wird nicht geprüft, ob die Schutzmaßnahmen auch umgesetzt werden. Häufig sind die Gefährdungsbeurteilungen auch gar nicht mehr aktuell.
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- Keine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten: Gefährdungsbeurteilungen treten an jedem Arbeitsplatz auf und Schutzmaßnahmen sind oft schnell abgeleitet. Aber wer ist zuständig und bis wann soll das Problem behoben sein? Kommunikation ist wichtig. Bringen Sie Verbindlichkeit rein und weisen Sie Verantwortungen klar zu. Nur so kann Arbeitssicherheit nachhaltig im Unternehmen umgesetzt werden.
Quelle: Arbeitssicherheit-deutschland.de
Durch die Beauftragung unserer Spezialisten können Sie sicherstellen, dass diese Fehler vermieden werden. Fragen Sie jetzt ein Angebot an.
Typische Gefährdungen in der Praxis
Typische Gefährdungen in der Praxis können je nach Arbeitsumfeld variieren. Hier sind einige Beispiele, die in vielen Arbeitsbereichen auftreten:
1. Mechanische Gefährdungen
- Stürze, Stolpern, Ausrutschen (z. B. durch nasse Böden oder schlecht befestigte Teppiche).
- Quetschungen oder Schnitte durch Maschinen oder Werkzeuge.
- Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände.
2. Physikalische Gefährdungen
- Lärmbelastung durch Maschinen oder Werkzeuge.
- Erschütterungen oder Vibrationen durch Arbeitsgeräte.
- Gefährdungen durch extreme Temperaturen (Hitze oder Kälte).
3. Chemische Gefährdungen
- Kontakt mit schädlichen oder reizenden Stoffen (z. B. Reinigungsmittel, Lösungsmittel).
- Einatmen von Dämpfen, Stäuben oder Gasen.
- Hautreizungen oder Allergien durch Chemikalien.
4. Biologische Gefährdungen
- Kontakt mit Krankheitserregern (z. B. in medizinischen oder pflegerischen Berufen).
- Schimmelbefall in Gebäuden.
- Tierbisse oder Insektenstiche in der Forst- oder Landwirtschaft.
5. Ergonomische Gefährdungen
- Fehlhaltungen oder Zwangshaltungen (z. B. bei Bildschirmarbeit oder manuellen Tätigkeiten).
- Belastungen durch schweres Heben oder Tragen.
- Monotone Bewegungen oder Überlastung bestimmter Körperteile.
6. Psychische Gefährdungen
- Stress durch Zeitdruck oder hohe Arbeitsbelastung.
- Mobbing oder Konflikte am Arbeitsplatz.
- Monotone oder unterfordernde Tätigkeiten.
7. Elektrische Gefährdungen
- Kontakt mit nicht ordnungsgemäß isolierten Kabeln oder Geräten.
- Gefährdungen durch unsachgemäßen Umgang mit elektrischen Anlagen.
8. Brand- und Explosionsgefahren
- Ungesicherte oder falsch gelagerte brennbare Stoffe.
- Defekte elektrische Geräte oder überlastete Stromkreise.
- Offene Flammen oder Funkenbildung in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.
- Fehlendes Explosionsschutzdokument
9. Gefährdungen durch Verkehr
- Kollisionen mit Fahrzeugen (z. B. in Lagerhallen oder auf Baustellen).
- Gefährdungen auf dem Weg zur Arbeit oder bei Transportaufgaben.
Diese Gefährdungen sollten beim Gefährdungsbeurteilung erstellen identifiziert und durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden, wie z. B. Sicherheitsunterweisungen, Bereitstellung von Schutzkleidung oder das Erstellen von Betriebsanweisungen.
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?
Warum sollten Sie uns beauftragen?
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erfordert Fachwissen, Zeit und Erfahrung. Unser Team bei Arbeitssicherheit-Deutschland.de bietet Ihnen:
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- Rechtskonformität: Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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- Individuelle Lösungen: Jedes Unternehmen ist anders. Wir entwickeln Maßnahmen, die genau zu Ihren Bedürfnissen passen.
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- Zuverlässigkeit: Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen jederzeit zur Verfügung steht.
Unser Service im Überblick
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- Vor-Ort-Termin: Wir analysieren Ihre Arbeitsbereiche und Tätigkeiten vor Ort in Ihrem Betrieb.
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung: Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung für Sie.
- Nachhaltigkeit: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung und überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel zum Erfolg
Gefährdungsbeurteilung erstellen ist mehr als nur ein gesetzliches Muss. Sie ist eine Investition in die Sicherheit, Produktivität und Zukunft Ihres Unternehmens. Überlassen Sie diese wichtige Aufgabe nicht dem Zufall.
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FAQ Gefährdungsbeurteilung erstellen
Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Er kann jedoch fachkundige Personen, wie Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, mit der Durchführung beauftragen.
Wann muss man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen erstellt werden. Zudem ist sie regelmäßig zu aktualisieren, um neue Gefährdungen zu identifizieren und zu bewerten.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, neuen Erkenntnissen oder nach Unfällen aktualisiert werden.
Müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
Ja, die Ergebnisse beim Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen schriftlich dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis der durchgeführten Maßnahmen und unterstützt bei der Überprüfung und Aktualisierung.
Welche Rolle spielen die Beschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung?
Beschäftigte sollten in den Prozess einbezogen werden, da sie wertvolle Informationen über potenzielle Gefährdungen liefern können. Ihre Beteiligung fördert zudem das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Eine Ausnahme ist die Gefährdungsbeurteilung Psyche. Hier müssen die beschäftigten den Großteil der Arbeit übernehmen und einen umfassenden Fragenkatalog ausfüllen.
Welche Gefährdungsbeurteilungen benötigt jedes Unternehmen?
– Gefährdungsbeurteilung Psyche
– Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft / Mutterschutz
– Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz
– Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz
– Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtdurchführung einer Gefährdungsbeurteilung?
Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung durchführen, verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben und riskieren Bußgelder. Zudem erhöht sich das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.