Sicherheitsbeauftragter vs. Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsbeauftragter vs Sicherheitsfachkraft

(zuletzt aktualisiert am 30.05.2026)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob ein Sicherheitsbeauftragter und eine Sicherheitsfachkraft eigentlich das Gleiche machen? Damit sind Sie nicht allein! Viele Menschen verwechseln diese beiden Begriffe, da beide in Sachen Arbeitssicherheit tätig sind.

Während der Sicherheitsbeauftragte quasi der „Alltagsheld“ vor Ort ist, der seine Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen unterstützt und ein Bewusstsein für ein sicheres Arbeitsumfeld schafft, agiert die Sicherheitsfachkraft – auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt – als „Arbeitsschutzprofi“, der den Arbeitgeber strategisch berät. Klingt verwirrend? Keine Sorge! In diesem Beitrag klären wir die Unterschiede auf verständliche Weise. Denn eines ist sicher: Beide Rollen sind im ganzheitlichen Arbeitsschutz nicht wegzudenken.

 

Zwei ähnliche Begriffe mit großen Unterschieden

Die Begriffe Sicherheitsbeauftragter (Sibe) und Sicherheitsfachkraft (Sifa) bezeichnen zwei unterschiedliche Rollen im Arbeitsschutz. Diese unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf ihre Ausbildung und Aufgaben, sondern auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen deutlich voneinander.

 

Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsfachkraft: Wie unterscheidet sich die Ausbildung?

Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen einem Sibe und einer Sifa liegt im Ausbildungsweg:

    • Ein Sicherheitsbeauftragter arbeitet immer intern und ehrenamtlich im Unternehmen und übernimmt diese Rolle zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben. Er wird aus den Reihen der Mitarbeitenden bestellt und benötigt keine spezielle Ausbildung. Die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten umfasst üblicherweise eine Grundlagen- sowie eine Aufbauschulung, die durch regelmäßige Fortbildungsseminare zu unterschiedlichen Themen ergänzt wird. Angeboten werden diese u. a. von Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträgern.

    • Im Gegensatz dazu ist die Sicherheitsfachkraft hauptberuflich tätig und bringt eine fundierte Ausbildung mit, beispielsweise als Ingenieur, Sicherheitsingenieur oder Techniker. Durch spezifische Weiterbildungen wie etwa eine Zusatzqualifikation als externer Brandschutzbeauftragter wird die berufliche Ausbildung von Sicherheitsfachkräften laufend erweitert. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sowohl intern als auch extern bestellt werden.

Während der Sicherheitsbeauftragte vor allem auf Gefahren hinweist und die Kollegen unterstützt, liegt die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung umfassender Sicherheitskonzepte bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten durch Arbeitssicherheit-Deutschland

Passend zu den Anforderungen einer Sibe bieten wir von Arbeitssicherheit-Deutschland  Erstausbildungen für angehende Sicherheitsbeauftrage sowie Auffrischungskurse für bereits tätige Sibe an.

In unseren ganztägigen Erstschulungen werden die Teilnehmenden kompakt und praxisnah auf ihre neue Verantwortung als Sicherheitsbeauftragte vorbereitet. Damit die Ausbildung optimal in den Betriebsalltag integriert werden kann, wird der Grundkurs sowohl online als auch deutschlandweit direkt vor Ort im Unternehmen durchgeführt (ab mindestens 3 Teilnehmern).

Erfahren Sie hier mehr zu den Termin, Kosten und den Schulungsinhalten: Zu unseren Schulungen für Sicherheitsbeauftragte

 

Sicherheitsbeauftragter und fachkraft fuer Arbeitssicherheit

Wann benötigen Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft und/oder einen Sicherheitsbeauftragten?

Beide,  sowohl Sicherheitsbeauftragter als auch Sicherheitsfachkraft, sind ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten für Unternehmen verpflichtend:

Gemäß § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) muss eine Sicherheitsfachkraft bereits ab dem ersten Mitarbeiter bestellt werden.

Unternehmen mit mehr als 50 regelmäßig Beschäftigten sind zusätzlich verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu bestellen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das im Sozialgesetzbuch VII (SGB 7 § 22 „Sicherheitsbeauftragte“) sowie in § 20 DGUV Vorschrift 1 („Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, S. 15): 

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 50 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.“

Wann müssen Betriebe 2026 einen Sicherheitsbeauftragten bestellen?

Mit der Neuregelung zur Bestellpflicht des Sicherheitsbeauftragten hängt ab dem 29. Mai 2026 die Bestellpflicht nicht mehr allein an der reinen Beschäftigtenzahl ab, sondern auch von der tatsächlichen Gefährdung. Wo früher auch kleinere Betriebe pauschal einen Sicherheitsbeauftragten brauchten, richtet sich die Sibe-Pflicht jetzt nach dem Risiko aus der Gefährdungsbeurteilung.

Erst ab 50 Beschäftigten gilt die Bestellpflicht wieder unabhängig von der Gefährdungslage, weil mit der Betriebsgröße auch die Zahl möglicher Gefährdungsquellen steigt.

Die neuen Grenzen für Sicherheitsbeauftragte im Überblick:

  • Unter 20 Beschäftigten: weiterhin keine Bestellpflicht, und zwar unabhängig von der Gefährdungslage.

  • 20 bis 49 Beschäftigte: keine pauschale Bestellpflicht mehr, sondern nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit, festgestellt über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“).

  • Ab 50 Beschäftigten: generelle Bestellpflicht, unabhängig von der Gefährdungslage.

Wovon hängt die Zahl der Sicherheitsbeauftragten noch ab?

Neben der Anzahl der Beschäftigten gelten weitere Kriterien dafür, wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen braucht:

  • Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb: je höher das Risiko, desto eher ist mehr als ein Sicherheitsbeauftragter sinnvoll.

  • Räumliche Nähe: der Sicherheitsbeauftragte sollte dort tätig sein, wo auch die betreuten Beschäftigten arbeiten.

  • Zeitliche Nähe: er sollte zu denselben Zeiten anwesend sein, etwa in derselben Schicht.

  • Fachliche Nähe: ein Sibe sollte die Arbeitsprozesse und Tätigkeiten seiner Kollegen aus eigener Anschauung kennen.

 

Genau diese Nähe ist der Grund, warum ein Sicherheitsbeauftragter, anders als eine Sicherheitsfachkraft, niemals extern bestellt werden kann.

(Quelle: § 20 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1)

Wie unterscheiden sich die Aufgaben bei Sibe und Sifa?

Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den Arbeitgeber und die Kollegen zu unterstützen und sie für Gefahren zu sensibilisieren. In diesem Rahmen weisen sie auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hin oder achten darauf, dass Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt genutzt werden.

Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine direkte Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen. Der Schwerpunkt eines Sicherheitsbeauftragten liegt vielmehr in der Beobachtung und Beratung im unmittelbaren Arbeitsumfeld.  

Im Gegensatz dazu beraten Sicherheitsfachkräfte als speziell ausgebildete Experten, Arbeitgeber umfassend in allen gesetzlichen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Zu den Aufgaben von Sicherheitsfachkräften zählen unter anderem die Entwicklung präventiver Maßnahmen, die Durchführung der Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz  sowie die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben ebenfalls keine Weisungsbefugnis. Im Gegensatz zu Sicherheitsbeauftragten haben sie jedoch ein Vorspracherecht bei der Geschäftsführung. Sie haften nur bei tatsächlich nachweisbarer Falschberatung (beispielsweise, wenn diese in schriftlicher Form vorliegt). Bei nachweislich grober Falschberatung – etwa im Fall eines schweren Arbeitsunfalls – tragen sie gegebenenfalls eine Teilschuld.  

Darüber hinaus sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit häufig erste Ansprechpartner für Unternehmen, die ein Explosionsschutzdokument oder eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen oder eine Brandschutzbegehung vor Ort durchführen möchten.

 

Die Unterschiede zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Sicherheitsfachkraft auf einen Blick:

Merkmal Sicherheitsbeauftragter (Sibe) Sicherheitsfachkraft (Sifa)
Rechtsgrundlage § 22 SGB VII,
§ 20 DGUV Vorschrift 1
§ 5 ASiG,
§ 2 DGUV Vorschrift 2
Aufgaben Unterstützung des Arbeitgebers bei der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten im eigenen Arbeitsbereich, jedoch ohne direkte Verantwortung für Maßnahmen Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie Entwicklung und Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Sicherheitskonzepten
Qualifikation Keine formale Ausbildung notwendig; meist genügen interne oder externe Schulungen sowie regelmäßige Fortbildungsseminare Umfassende Ausbildung, z. B. als Sicherheitsingenieur oder Techniker sowie spezielle Schulungen im
Bereich Arbeitssicherheit
Verantwortung Ehrenamtliche Tätigkeit neben der beruflichen Tätigkeit ohne Weisungsbefugnis oder direkte Haftung Fachliche Verantwortung für die Qualität der Arbeitssicherheit; haftbar bei nachweisbaren Beratungsfehlern
Position im Unternehmen Interner Mitarbeiter mit Zusatzaufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz Externe oder interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Bestellung

Pflicht ab 50 Beschäftigten gemäß Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) und DGUV V1 (§ 20 DGUV V1)

Pflicht ab 1 Beschäftigten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG) und DGUV Vorschrift 2 (§ 2 DGUV V2)

Fazit: Sicherheitsbeauftragter vs. Sicherheitsfachkraft – Zwei Rollen, ein Ziel

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten beide einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Unternehmen. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen unterscheiden sich jedoch erheblich.

Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich und unterstützend ab 50 Mitarbeitern im Unternehmen tätig. Sie sollten nicht nur ausreichend Erfahrung zum Arbeitsalltag im Betrieb mitbringen, sondern auch den Willen, Verantwortung für andere zu übernehmen.

Interne oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit  sind bereits ab 1 Mitarbeiter schriftlich zu bestellen. Sie übernehmen eine strategische Rolle mit umfassender Verantwortung, einschließlich der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Trotz unterschiedlicher Aufgaben und Schwerpunkte verfolgen sowohl Sibe als auch Sifa das gemeinsame Ziel eines sicheren Arbeitsumfelds und sollten daher eng im Unternehmen zusammenarbeiten.

 

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Ob die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder eine Regalprüfung nach DIN EN 15635: Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen deutschlandweit dabei, alle Anforderungen des Arbeitsschutzes rechtskonform und professionell umzusetzen. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise, um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.

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