Schnittverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen in deutschen Betrieben. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die regelmäßig mit Maschinen, scharfkantigen Werkzeugen oder spröden Materialien wie Glas oder Keramik arbeiten. Die Folgen reichen von oberflächlichen Hautrissen bis hin zu tiefen Schnittwunden, die medizinisch versorgt werden müssen und längere Ausfallzeiten nach sich ziehen können.
Gezielte Präventionsmaßnahmen und eine klar geregelte Erste Hilfe im Betrieb helfen dabei, Risiken zu minimieren und im Notfall strukturiert zu handeln. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Schnittverletzungen entstehen, welche Schutzmaßnahmen besonders wirksam sind und wie Sie im Ernstfall richtig Erste Hilfe leisten.
Mehr zu häufigen Unfallarten und deren Ursachen finden Sie auch in unserem Beitrag zu Arbeitsunfällen.
Quelle: DGUV, Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2023.
Ursachen von Schnittverletzungen am Arbeitsplatz
Schnittverletzungen entstehen oft durch eine Kombination technischer und menschlicher Fehler. Besonders häufig treten sie beim Umgang mit scharfen Handwerkzeugen auf. Messer, Kochmesser und Cuttermesser sind laut der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“ der DGUV für 56,8 % der meldepflichtigen Arbeitsunfälle mit nicht-kraftbetriebenen Werkzeugen verantwortlich. Fehlende Schutzvorrichtungen, unsachgemäßer Gebrauch oder schlecht gewartete Werkzeuge und Maschinen erhöhen das Risiko zusätzlich. Hinzu kommen Faktoren wie Zeitdruck, Unachtsamkeit oder unzureichende Sicherheitsunterweisungen, die das Unfallgeschehen negativ beeinflussen.
Quelle: DGUV, Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2023.
Technische und menschliche Ursachen
Schnittverletzungen entstehen meist durch eine Kombination technischer Mängel und menschlicher Fehler. Technische Ursachen sind unter anderem:
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- Defekte oder verschlissene Schneidwerkzeuge (z. B. abgebrochene Klingen, lockere Griffe)
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- Fehlen von Sicherheitsfunktionen wie Klingenrückzug oder Klingenschutz
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- Mangelhafte Wartung oder falsche Lagerung von Werkzeugen
Menschliche Ursachen sind:
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- Unachtsamkeit, Stress oder Zeitdruck im Arbeitsalltag
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- Improvisiertes Arbeiten mit ungeeigneten Werkzeugen (z. B. Cuttermesser statt geeignetem Sicherheitsmesser)
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- Fehlende oder unzureichende Sicherheitsunterweisungen
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- Übermüdung oder mangelnde Konzentration
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- Falsche Handhabung, wie etwa Schneiden in Richtung des Körpers statt von sich weg
Wer unter Zeitdruck Kartonagen öffnet und dabei ein Cutter-Messer ohne Klingenrückzug benutzt, riskiert bereits durch eine kurze Unachtsamkeit eine tiefe Schnittverletzung.
Typische Ursachen und Risiken für Schnittverletzungen
Ursache oder Risiko | Typische Auswirkung |
Arbeiten mit beschädigten oder stumpfen Werkzeugen | Erhöhte Gefahr von Abrutschen und schweren Schnittverletzungen |
Verzicht auf persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Direkter Hautkontakt mit scharfen Klingen, höheres Verletzungsrisiko |
Improvisiertes Arbeiten mit falschen Werkzeugen | Kontrollverlust beim Schneiden |
Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen | Kontakt mit rotierenden oder schneidenden Teilen |
Hektik, Stress oder Übermüdung | Fehler bei der Werkzeugnutzung, Nachlässigkeit |
Fehlende oder mangelhafte Sicherheitsunterweisungen | Unwissenheit über sichere Arbeitsweisen |
Quelle: DGUV 212-007, DGUV 112-189, DGUV 209-001.
Präventionsmaßnahmen gegen Schnittverletzungen
Arbeitsunfälle mit Schnittverletzungen lassen sich durch konsequente Präventionsmaßnahmen deutlich reduzieren. Arbeitgeber sind gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten durch geeignete Schutzmaßnamen zu gewährleisten.
In der Praxis bewährt sich dabei das STOP-Prinzip: Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzmaßnahmen. Durch die Umsetzung der vier Stufen wird das Risiko der Schnittverletzungen nachhaltig gesenkt.
Substitution gefährlicher Werkzeuge
Herkömmliche Schneidewerkzeuge wie Messer und Cutter, sollten konsequent durch zeitgemäße Sicherheitsmesser mit automatischem Klingenrückzug ersetzt werden. Diese verringern die Gefahr tiefer Schnittwunden und tragen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei. Auch Sicherheitsmesser mit einer geschützten und teilweise umschlossenen Klinge bieten eine sichere Möglichkeit zur Substitution von scharfen zugänglichen Klingen.
Beispiele für sichere Alternativen:
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- Sicherheitsmesser mit Klingenrückzug: Klinge verschwindet automatisch bei Verlust des Kontakts.
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- Messer mit verdeckter Klinge: Klinge ist vollständig im Gehäuse geschützt.
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- Kabelmesser mit Schutzvorrichtung: Speziell für Elektroarbeiten entwickelt.
Ein gutes Sicherheitsmesser spart nicht nur Verletzungen, sondern auch Zeit beim Arbeiten. Mitarbeiter gewöhnen sich schneller an neue Werkzeuge, wenn diese ergonomisch gebaut und leicht zu handhaben sind.
Quelle: BGHM, DGUV Information 209-001, Prävention von Schnittverletzungen.
Technische Maßnahmen
Technische Maßnahmen bieten eine besonders wirksame Möglichkeit, das Risiko von Schnittverletzungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. Dadurch werden die Risiken bereits an der Quelle entschärft, bevor gefährliche Situationen entstehen. Arbeitgeber sind nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Vorrang auf technische Lösungen gegenüber organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu legen.
Schutzvorrichtungen an Maschinen
Alle Maschinen, die schneidende oder trennende Bewegungen ausführen, müssen mit geeigneten Schutzvorrichtungen versehen sein:
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- Feste oder bewegliche Abdeckungen
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- Schutzhauben
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- Abschaltvorrichtungen bei ungewolltem Kontakt
Die Maßnahmen verhindern, dass Mitarbeiter unbeabsichtigt in den Gefahrenbereich greifen oder durch herausgeschleuderte Teile verletzt werden. Die Anforderungen an Schutzvorrichtungen sind in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie in Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
An Verpackungsmaschinen können zum Beispiel lichtgesteuerte Schaltschranken davor schützen, dass Hände in rotierende Messer greifen. Wichtig ist hierbei, dass die Lichtschranke den gesamten Gefahrenbereich abdeckt.
Quelle: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Schnittfeste Oberflächen und Unterlagen
Arbeitsplätze, an denen mit Messern, Cuttern oder scharfkantigen Werkstoffen gearbeitet wird, sollten mit schnittfesten Auflagen ausgestattet sein. Diese Materialien verhindern, dass Klingen unkontrolliert abrutschen oder tiefer ins Material eindringen.
Geeignete Auflagen bestehen meist aus:
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- Speziell gehärteten Kunststoffen
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- Aluminiumprofilen
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- Hochdrucklaminaten (HPL-Platten)
Gerade in Verpackungs- und Logistikbranchen wird das Verletzungsrisiko durch schnittfeste Unterlagen reduziert.
Quelle: DGUV Information 209-001 „Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeug“.
Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Werkzeuge und Maschinen müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie sicher betrieben werden können. Arbeitgeber sind gemäß § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Wartungspläne aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Wichtige Maßnahmen:
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- Regelmäßige Überprüfung von Schneidewerkzeugen auf Defekte oder Abnutzung
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- Sofortiger Austausch beschädigter Klingen oder Griffe
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- Dokumentation aller Wartungen und Prüfungen
Nur Werkzeuge, die sich in einwandfreiem Zustand befinden, dürfen für die Arbeit verwendet werden. Beschädigte oder improvisierte Schneidwerkzeuge führen oft zu schweren Schnittverletzungen.
Ein Cutter mit lockerem Klingenschlitten erhöht die Gefahr, dass die Klinge beim Schneiden unkontrolliert herausrutscht.
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, Schnittverletzungen im Betrieb zu verhindern. Arbeitgeber sind gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Strukturen und Abläufe so zu gestalten, dass Gefährdungen minimiert werden.
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG, ist die Grundlage jeder Präventionsstrategie. Dabei werden alle Tätigkeiten analysiert, bei denen Schnittverletzungen auftreten können. Die Restgefahren müssen als Betriebsanweisungen erklärt und verschriftlicht werden, welche dann den Beschäftigten klar und verständlich aufzeigen, welche Schutzmaßnahmen sie bei einzelnen Arbeiten einhalten müssen.
In diesem Blog finden Sie mehr Informationen darüber, wie Sie die Gefährdungsbeurteilung erstellen können.
Sicherheitsunterweisungen
Arbeitgeber müssen gemäß § 12 ArbSchG ihre Beschäftigten regelmäßig im sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen unterweisen. Hierzu gehören auch Schneidewerkzeuge und Messer.
Themen einer Sicherheitsunterweisung sollten unter anderem sein:
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- Richtiger Einsatz von Sicherheitsmessern
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- Gefahren beim Umgang mit scharfkantigen Materialien
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- Verhalten im Notfall bei Schnittverletzungen
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- Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Eine Erstunterweisung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen, Wiederholungen mindestens einmal jährlich oder bei Veränderung der Arbeitsbedingungen.
Verantwortlichkeiten klar festlegen
Arbeitgeber müssen gemäß § 13 ArbSchG sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen auch praktisch umgesetzt werden. Dazu gehört eine schriftliche Pflichtenübertragung, etwa auf Führungskräfte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Eine rechtssichere Übertragung der Verantwortung am Arbeitsplatz nennt sich Pflichtenübertragung und ist schriftlich geregelt.
So wird sichergestellt, dass:
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- Unterweisungen dokumentiert erfolgen
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- Schutzvorrichtungen regelmäßig geprüft werden
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- Defekte Werkzeuge sofort außer Betrieb genommen werden
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- Verantwortlichkeiten klar kommuniziert und geregelt sind
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- Die Mitarbeiter regelmäßig für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisiert werden
Maßnahmen dazu sind:
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- Thematisierung von Schnittverletzungen in Teamsitzungen oder der ASA-Sitzung.
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- Aushänge mit Sicherheitsregeln und Betriebsanweisungen an Arbeitsplätzen
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- Aktive Einbeziehung der Sicherheitsbeauftragten (Sibe)
Mehr darüber, wie Sicherheitsbeauftragte zur Unfallvermeidung beitragen, erfahren Sie in unserem Beitrag Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen bilden die letzte Stufe im STOP-Prinzip. Sie greifen dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen Schnittverletzungen nicht vollständig verhindern können. Mitarbeiter müssen bei gefährlichen Tätigkeiten gemäß §3 ArbSchG geeignete Schutzausrüstung tragen und sichere Arbeitsweisen einhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen und deren Nutzung zu kontrollieren
Persönliche Schutzmaßnahme | Zweck |
Schnittfeste Handschuhe (EN 388) | Schutz der Hände vor Schnittverletzungen beim Umgang mit scharfen Werkzeugen und Materialien |
Reißfeste Schutzkleidung | Schutz gefährdeter Körperbereiche (z. B. Unterarme, Oberschenkel) bei der Bearbeitung von Blechen, Glas oder anderen Materialien |
Sichere Nutzung von Messern und Cuttern | Minimiert Verletzungsrisiken durch richtige Handhabung: Messer vom Körper wegführen, stumpfe Klingen rechtzeitig austauschen, Werkzeuge sicher lagern |
Quelle: DGUV 212-007, DGUV 112-189, DGUV 209-001.
Erste Hilfe bei Schnittverletzungen im Betrieb
Trotz aller Schutzmaßnahmen können Schnittverletzungen im Arbeitsalltag auftreten. Entscheidend ist dann, schnell und richtig zu handeln. Arbeitgeber sind nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine wirksame Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb sicherzustellen. Dazu gehören vollständige Erste-Hilfe-Ausstattung, ausreichende Zahl an geschulten Ersthelfern und geeignete Erste-Hilfe-Räume.
Sofortmaßnahmen bei Schnittverletzungen
Bei Schnittverletzungen zählt jede Minute. Je schneller und strukturierter Erste Hilfe geleistet wird, desto besser sind die Heilungschancen und desto geringer ist das Risiko von Komplikationen.
Erste-Hilfe-Ablauf bei Schnittverletzungen:
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- Wunde beurteilen: Größe, Tiefe und Blutungsstärke prüfen.
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- Blutung stillen: Leichte Blutungen mit sauberem Druckverband stoppen. Bei starker Blutung sofort einen Druckverband anlegen und Notruf 112 verständigen.
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- Wunde abdecken: Die verletzte Stelle mit sterilem Verbandmaterial schützen.
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- Ruhe bewahren: Verletzte Person beruhigen und schonend lagern.
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- Ärztliche Versorgung sicherstellen: Tiefe oder großflächige Schnittwunden müssen immer ärztlich behandelt werden.
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- Unfall dokumentieren: Die Erste-Hilfe-Leistung ist zeitnah und vollständig im Verbandbuch zu erfassen
Quelle: DGUV Information 204-07 „Handbuch Erste Hilfe“.
Bei großflächigen oder stark blutenden Schnittverletzungen gilt: Keine Zeit verlieren! Wenige Minuten Verzögerung können schwerwiegende Folgen haben.
Anforderungen an betriebliche Ersthelfer
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass jederzeit ausreichend viele betriebliche Ersthelfer verfügbar sind. Die Mindestanzahl richtet sich gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1:
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- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Beschäftigten
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- In sonstigen Betrieben (z. B. Industrie, Bau): 10 % der Beschäftigten
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- Mindestens ein Ersthelfer, sobald regelmäßig mehr als 2 Beschäftigte tätig sind
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- Wichtig: Auch bei Schichtbetrieb, Urlaub oder Homeoffice muss die Versorgung durch Ersthelfer sichergestellt sein.
Mehr Details zur Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe finden Sie in unserem Beitrag Ersthelfer im Betrieb.
Verbandbuch richtig führen
Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen sorgfältig gemäß § 24 Abs. 6 DGUV dokumentiert werden. Das Verbandbuch dient als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte im Schadensfall.
FAQ: Häufige Fragen zu Schnittverletzungen am Arbeitsplatz
Wie entstehen Schnittverletzungen im Betrieb?
Schnittverletzungen entstehen meist beim unsachgemäßen Umgang mit scharfen Werkzeugen wie Messern, Cuttern oder bei der Bearbeitung scharfkantiger Materialien. Häufige Ursachen sind fehlende Schutzvorrichtungen, stumpfe Klingen und Unachtsamkeit.
Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bei Schnittverletzungen wichtig?
Bei einer Schnittverletzung zählt jede Minute: Wunde beurteilen, Blutung stillen, steril abdecken und schwere Verletzungen sofort ärztlich behandeln lassen. Anschließend müssen alle Maßnahmen im Verbandbuch dokumentiert werden. Mehr Informationen dazu sowie eine kostenlose Vorlage finden Sie in unserem Blog Verbandbuch Vorlage.
Wie kann ich Schnittverletzungen im Betrieb effektiv vorbeugen?
Setzen Sie auf geeignete Schneidwerkzeuge mit Sicherheitsfunktionen, persönliche Schutzausrüstung und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen. Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren.
Wer ist für den Schutz vor Schnittverletzungen verantwortlich?
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gemäß § 3 ArbSchG. Er muss geeignete Maßnahmen treffen, Arbeitsmittel sicher auswählen und Beschäftigte unterweisen.
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