Als Bauleiter weiß ich, die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen ist wichtig, denn die meisten Arbeitsunfälle passieren auf dem Bau. Anders als normale Gefährdungsbeurteilungen, unterliegt die Gefährdungsbeurteilung Baustelle einem ständigen Wandel. Das liegt ganz einfach daran, dass sich die Baustelle ja auch stetig verändert. Experten sprechen hier vom sogenannten Baufortschritt. Egal ob Hochbau, Tiefbau oder Rückbau, jedes Gewerk birgt seine eigenen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz müssen Sie als Bauunternehmer dafür sorgen, genau diese Gefahren zu analysieren und zu bewerten. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie wie das geht und bekommen hilfreiche Tipps, Vorlagen und Checklisten. Wir machen Baustellen sicher.
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Quelle: Arbeitssicherheit Deutschland
Baustellen zählen zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen
Baustellen stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Unabhängig von der Branche ist jeder Betrieb verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsabläufe durchzuführen. Dazu zählen unter anderem die Bewertung von Maschinen, innerbetrieblichen Verkehrswegen und Lagereinrichtungen. Auch die Überprüfung der Einhaltung ergonomischer Vorgaben am Arbeitsplatz sowie die Analyse der psychischen Belastungen durch die Arbeit gehören dazu. Zusätzlich müssen Flucht- und Rettungswege vorhanden sein und die Ausstattung mit Feuerlöschern den Vorschriften entsprechen.
Im Bauwesen haben Gefährdungsbeurteilungen eine besonders hohe Bedeutung. Arbeiten in großen Höhen, der Einsatz leistungsstarker Maschinen und der Umgang mit Gefahrstoffen bringen erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich. Dies wird durch die Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt: In keiner anderen Berufsgruppe treten so viele meldepflichtige Arbeitsunfälle auf wie in den Baukonstruktionsberufen. Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Bewertung und Minimierung potenzieller Gefahren unerlässlich. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird beispielsweise auch sichergestellt, dass Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden ist, um im Notfall angemessen reagieren zu können.
Weniger Arbeits- und Wegeunfälle in der Bauwirtschaft
Im Jahr 2022 sank die Anzahl der registrierungspflichtigen Arbeitsunfälle im Baugewerbe sowie in verwandten Dienstleistungen auf 99.380. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch 103.525 Vorfälle gemeldet wurden, stellt dies einen bemerkenswerten Rückgang dar. Die BG Bau kann erstmals seit Beginn der Aufzeichnungen die 100.000 Marke unterschreiten. Doch dies ist kein Grund zum Aufatmen, denn jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel. Tim Lukas Duell, Bauingenieur und externe Fachkraft für Arbeitssicherheit weiß, viele Unternehmen haben auch heute noch gar keine Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle, geschweige denn befassen sich mit dem Thema Arbeitsschutz. Umso besser, dass Sie sich jetzt mit der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen befassen. Quelle: BG Bau Statistik Arbeitsunfälle Baustelle
Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle?
Grundsätzlich arbeitet man auch bei der Gefährdungsbeurteilung Baustelle die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung ab. Die Schritte bestehen aus:
1. Arbeitsbereiche / Arbeitssysteme auf der Baustelle festlegen
Auf einer Baustelle gibt es unterschiedliche Arbeiten und Gewerke. Jeder dieser Arbeitsplätze birgt individuelle Gefährdungen und Belastungen. Deshalb ist es nicht möglich einfach eine Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle zu erstellen, sondern jeweils eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle pro Gewerk/ Arbeitsplatz. Damit Sie besser verstehen, welche Arbeitsbereiche ein eigenes Arbeitssystem darstellen, nennen wir Ihnen einige Beispiele:
- Gefährdungsbeurteilung Abbruch, Abriss und Rückbau
- Gefährdungsbeurteilung Tiefbau
- Gefährdungsbeurteilung Hochbau
Je nach Baufortschritt kommen weitere Gewerke hinzu wie:
- Gefährdungsbeurteilung Gerüst
- Gefährdungsbeurteilung Maler
- Gefährdungsbeurteilung Dachdecker
- Gefährdungsbeurteilung Montagearbeiten
Sie können sich grundsätzlich merken, dass Sie die Gefährdungsbeurteilung Baustelle so gliedern müssen, dass alle Arbeiten die Mitarbeiter auf der Baustelle verrichten, berücksichtigt werden.
2. Gefährdungen auf der Baustelle ermitteln
Nachdem die Arbeitssysteme (im Bauwesen spricht man von Gewerken) ermittelt wurden, schauen wir uns nun die jeweiligen Gefährdungen und Belastungen genauer an. Welchen Risiken sind die Bauarbeiter auf der Baustelle aber auch bei Arbeiten im Zusammenhang mit den Arbeiten vor Ort ausgesetzt? Alle Gefahren müssen erfasst werden. Wichtig ist, dass man grundsätzlich immer einen Überblick darüber hat, welche Gefahren auf einer Baustelle auftreten können. Deshalb haben wir Ihnen nachfolgend alle Gefährdungen und Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung Baustelle aufgelistet:
Gefährdungsbeurteilung Baustelle: Checkliste der Gefährdungen und Belastungen
1 | Mechanische Gefährdungen |
2 | Elektrische Gefährdungen |
3 | Gefährdungen durch Gefahrstoff |
4 | Gefährdungen durch Biostoffe |
5 | Brand- und Explosionsgefährdungen (Explosionsschutzdokument) |
6 | Thermische Gefährdungen |
7 | Spezielle physikalische Gefährdungen |
8 | Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen |
9 | Physische Belastung/Arbeitsschwere |
10 | Psychische Belastung |
11 | Sonstige Gefährdungen |
Nicht jede Baustelle birgt gleichzeitig alle Gefährdungen und Belastungen. Das Bauvorhaben und die Ausführungsart der Gewerke bestimmt maßgeblich, welche Risiken vor Ort vorzufinden sind.
3. Gefährdungen auf der Baustelle bewerten
Wir möchten die Gefährdungsbeurteilung Baustelle erstellen und wissen bereits welche Gefahren vorliegen. Jetzt müssen wir natürlich wissen, wie hoch das Risiko für das Personal auf der Baustelle ist. Hier drängt sich sofort die folgende Frage auf:
Welche Gefährdungen und Belastungen bergen das größte Potenzial für einen Arbeitsunfall auf der Baustelle und wie ordnet man die Gefahren richtig ein?
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle wenden unsere Experten immer die Risikomatrix nach Nohl an. Dieses System ermöglicht es, Gefahren auf der Baustelle zu bewerten und zu priorisieren. Nachfolgend sehen Sie die Bewertungsmatrix und können sich einen Überblick über das Bewertungsverfahren von Gefahren auf der Baustelle verschaffen:
Quelle: Arbeitssicherheit Deutschland; Gefährdungsbeurteilung Baustelle Gefahren bewerten nach Nohl
Auch auf der Baustelle gibt es Arbeitsbereiche die gefährlicher sind als andere. Mit der Tabelle können Sie schnell eine Priorisierung der Gefahren auf der Baustelle vornehmen und erhalten einen Überblick. Das Ampelsystem vereinfach die Übersicht zusätzlich und schafft ein schnelles Verständnis.
4. Schutzmaßnahmen für die Gefährdungsbeurteilung Baustelle ableiten
Wir sind mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Baustelle an der Festlegung der Schutzmaßnahmen angelangt. Hierbei gehen wir nach dem STOP-Prinzip vor. Alle Schutzmaßnahmen werden demnach nach der folgenden Reihenfolge festgelegt.
- S – Substitution
- T – Technische Schutzmaßnahmen
- O – organisatorische Schutzmaßnahmen
- P – persönliche Schutzmaßnahmen
Wenn Sie in der Gefährdungsbeurteilung Baustelle damit beginnen Schutzmaßnahmen abzuleiten, sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit immer mit einbeziehen. Ohne Erfahrung und eine fundierte Ausbildung im Bereich der Arbeitssicherheit ist es fast unmöglich geeignete Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Holen Sie sich deshalb Hilfe und überlassen die das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen Profis.
5. Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle umsetzen
Wir wechseln von der Theorie in die Praxis und es wird spannend. Bisher hat die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Baustelle nur „auf dem Papier“ stattgefunden. Nun möchten wir unsere bisherige Arbeit in der Praxis implementieren. Während wir bisher nicht auf die Mithilfe der Mitarbeiter auf der Baustelle angewiesen waren, sind wir es nun umso mehr. Wir müssen die Belegschaft im ersten Schritt darüber informieren, was wir vor haben und bei Fragen zum Thema Arbeitssicherheit auf der Baustelle mit Rat und Tat zur Seite stehen.
6. Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Baustelle
Nachdem die Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Baustelle auch in der Praxis zur Anwendung gekommen sind, müssen diese immer auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sollte sich zeigen, dass die Arbeitssicherheit auf der Baustelle dank der getroffenen Maßnahmen funktioniert, muss vorerst nichts verändert werden. Oft ist es aber so, dass nicht jeder Plan auch aufgeht. Die Schutzmaßnahmen erzielen also teilweise nicht die gewünschte Wirkung. Dann ist es wichtig, sich erneut mit dem Punkt 4 zu befassen und neue Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Dieser Prozess wird so lange wiederholt, bis die Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen alle Risiken richtig behandelt.
7. Fortschreibung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Baustelle
Die Gefährdungsbeurteilung Baustelle muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Das ist immer dann der Fall, wenn sich Baustellen verändern oder neue Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen. Kurz gesagt muss die Gefährdungsbeurteilung immer dann angepasst, wenn sich ein Arbeitsplatz verändert. Aber sogar wenn sich nichts verändert, muss die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen mindestens einmal jährlich überprüft werden.
Wie muss die Gefährdungsbeurteilung Baustelle dokumentiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung Baustelle muss immer schriftlich dokumentiert werden. Eine vorgeschriebene Form hierzu existiert jedoch nicht. Umso wichtiger ist es, von Anfang an systematisch vorzugehen, wenn man die Gefährdungsbeurteilung Baustelle erstellen möchte. Wir empfehlen immer, die Dokumente digital zu sichern. Überschreiben Sie Gefährdungsbeurteilungen niemals. Legen Sie die Versionen einzeln ab, sodass Sie bei einer Betriebsprüfung nachweisen können, dass Sie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig fortgeschrieben haben. Die Dokumentationspflicht der Gefährdungsurteilung Baustelle ist fest im §6 ArbSchG verankert.
Bauunternehmer oder Bauleiter: Wer trägt die Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Baustelle?
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung Baustelle liegt beim Bauunternehmer. Bei größeren Bauunternehmen übernehmen jedoch häufig die sogenannten Bauleiter die Abwicklung der gesamten Baustelle. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit geht dann zumindest teilweise auf die Bauleitung über. Es ist auch sehr sinnvoll, wenn die Führungsperson der Baustelle an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt ist, da sie die Baustelle plant und kennt.
Wie ist die Gefährdungsbeurteilung Baustelle gesetzlich geregelt?
Die grundlegende gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das in § 3 alle Arbeitgeber verpflichtet, „eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben“. Besonders wichtig ist jedoch § 5, in dem die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgelegt wird. Demnach muss der Arbeitgeber feststellen, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sowohl die Gefährdungsbeurteilung selbst als auch die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen umfassend dokumentiert und regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden.
Zusätzlich gibt es weitere Verordnungen und Vorschriften, die auf den Grundsätzen des ArbSchG basieren und diese für bestimmte Branchen und Arbeitsbereiche konkretisieren:
- In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird festgelegt, dass die oben genannten Pflichten eines Unternehmens auch für Arbeitsplätze auf Baustellen sowie alle für Mitarbeitende zugänglichen Bereiche gelten.
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in den §§ 3 bis 14 ausführlich die Gefährdungsbeurteilung und die geeigneten Schutzmaßnahmen. Daran anknüpfend bietet die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1111) detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung.
- Die DGUV Vorschrift 2 der BG Bau, die Teil der Unfallverhütungsvorschriften ist, behandelt den betriebsärztlichen Dienst sowie Fachpersonal für Arbeitssicherheit. Sie legt unter anderem fest, dass bei der Erstellung und Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechend ausgebildete Fachkräfte, wie Betriebsärzte oder Sicherheitsfachkräfte, hinzugezogen werden müssen.
- Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), eine Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, definiert in ihrer Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ allgemeine Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
- Praktische Unterstützung bietet auch die Unfallversicherungsträger, die Handlungshilfen bereitstellen, in denen die allgemeinen Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung auf bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Gefährdungsfaktoren angewendet werden.
Zudem können branchenspezifische oder situationsabhängige Gesetze, wie etwa die Gefahrstoffverordnung oder das Mutterschutzgesetz, relevant sein.
Quelle: Arbeitssicherheit DeutschlandWir übernehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auf Baustellen hat oberste Priorität. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz sorgen wir dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch maßgeschneidert auf Ihre Baustelle und spezifische Risiken abgestimmt wird. Als Experten in Arbeitssicherheit gewährleisten wir eine umfassende Analyse aller potenziellen Gefährdungen – von baustellenspezifischen Risiken bis hin zu branchenspezifischen Anforderungen. Wir setzen auf präventive Maßnahmen, die Ihre Baustelle sicherer machen und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) strikt einhalten.
Mit Arbeitssicherheit Deutschland an Ihrer Seite sind Sie stets auf der sicheren Seite – für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden und die rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens. Vertrauen Sie auf unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Ihre Gefährdungsbeurteilung Baustelle professionell erstellen und regelmäßig aktualisieren.
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