Neu DGUV Information 209-018: Prüfung von Pfannen

DGUV Information 209-018 Prüfung von Pfannen

Es gibt wieder eine neue DGUV Vorschrift über die wir Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit informieren möchten. Im November 2024 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Zusammenarbeit mit der BGHM die völlig neu erstellte Information 209-018 mit dem Titel „Prüfungen von Pfannen“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung schließt eine bedeutende Lücke im Bereich der Arbeitssicherheit für metallurgische Betriebe wie Gießereien, Stahlwerke und Hüttenwerke. Sie bietet erstmals eine umfassende und systematische Grundlage für die sichere Handhabung, Prüfung und Wartung von Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen.

Mit der Neufassung setzt die DGUV einen Standard, der sowohl den aktuellen technischen Anforderungen als auch den gestiegenen Sicherheitsansprüchen gerecht wird.

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Warum wurde die DGUV Information 209-018 2024 neu veröffentlicht?

Die DGUV Informationen passen sich permanent an neue Erkenntnisse und Erfahrungswerte an. Pfannen, die flüssiges Metall transportieren oder verarbeiten, gehören zu den zentralen Betriebsmitteln in metallurgischen Betrieben. Gleichzeitig stellen sie ein erhebliches Risiko für einen Arbeitsunfall dar, wenn ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit nicht regelmäßig geprüft werden. Bisher fehlte es jedoch an einer einheitlichen und umfassenden Regelung, die Betriebe bei der Planung und Durchführung von Prüfungen unterstützt. Das hat sich nun mit der DGUV Information 209-018 geändert.

Die DGUV reagiert mit dieser Neufassung auf:

    • Erhöhte Sicherheitsanforderungen: Die Unfallverhütung steht im Fokus, insbesondere durch präzisere Prüfmethoden.

    • Technologische Entwicklungen: Fortschritte in der Konstruktion und Nutzung von Pfannen erfordern aktualisierte Prüfverfahren.

    • Betriebliche Bedürfnisse: Die Neufassung gibt Betrieben klare und praxisnahe Prüfvorlage an die Hand, um gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen.

Neue DGUV Vorschrift 209-018 und Arbeitssicherheit Quelle: Arbeitssicherheit Deutschland – DGUV 209-018

Kerninhalte der DGUV Information 209-018

1. Definition der Prüfarten

Die neue DGUV Information 209-018 führt erstmals eine klare Vorlage für die Prüfungen von Pfannen ein, die in drei Hauptkategorien unterteilt sind:

    • Tägliche Inaugenscheinnahme: Diese grundlegende Prüfung umfasst das tägliche Sichtkontrollieren auf äußere Schäden wie Risse, Korrosion oder Verformungen.

    • Zwischenprüfung: In festgelegten Abständen wird eine umfassendere Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, bei der mechanische und sicherheitstechnische Bauteile überprüft werden.

    • Hauptprüfung: Hierbei handelt es sich um eine vollständige Inspektion der Pfanne, einschließlich einer Werkstoffprüfung und Überprüfung der Traglast.

2. Einführung eines Betriebsbuchs

Ein zentrales Werkzeug der neuen DGUV Information 209-018 ist die verpflichtende Führung eines Betriebsbuchs. Darin müssen Betriebe alle Prüfungen, Wartungen und Reparaturen dokumentieren. Die DGUV fordert mit der Einführung des Betriebsbuches für Pfannen allerdings nicht nur, sondern bietet den Unternehmen auch Vorteile wie:

    • Rechtssicherheit: Das Betriebsbuch/ Prüfbuch für Pfannen dient als Nachweis gegenüber der BGHW und Aufsichtsbehörden bei Kontrollen.

    • Transparenz: Alle Prüfmaßnahmen sind nachvollziehbar festgehalten und lückenlos dokumentiert.

    • Organisation: Es hilft, regelmäßige Prüfintervalle verbindlich zu terminieren und einzuhalten.

3. Qualifikation der Prüfenden: Wer darf die Pfannenprüfung durchführen?

Die DGUV Information 209-018 legt besonderen Wert darauf, dass Prüfungen von qualifizierten Fachleuten – sogenannten befähigten Personen – durchgeführt werden. Pfannen dürfen demnach ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden, die durch ihre Ausbildung, Erfahrung und Fachkenntnisse qualifiziert sind. Eine befähigte Person muss über eine technische Grundausbildung, wie etwa als Metallbauer, Maschinenbauer oder Techniker im Bereich Mechanik oder Metallurgie, verfügen. Zusätzlich ist praktische Berufserfahrung erforderlich, vorzugsweise in der Inspektion und Wartung von metallurgischen Geräten. Weiterhin sind spezifische Fachkenntnisse über die Konstruktion, den Betrieb und mögliche Schäden an Pfannen, sowie Kenntnisse der relevanten Vorschriften und Normen (z. B. Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung) unerlässlich. 

Die Qualifikation zur befähigten Person wird durch spezielle Sicherheitsunterweisungen und Fortbildungen ergänzt, die unter anderem von uns oder den Berufsgenossenschaften angeboten werden. Die Unterweisungen vermitteln Prüfmethoden wie visuelle Inspektionen, Werkstoffprüfungen oder Belastungstests. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, nur qualifizierte Prüfer einzusetzen und deren Eignung zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss durch Zeugnisse, Schulungsnachweise oder Bescheinigungen über die Berufserfahrung erfolgen.

Ohne die entsprechende Qualifikation dürfen Pfannen nicht geprüft werden, da dies schwerwiegende rechtliche und sicherheitstechnische Konsequenzen haben könnte. Durch regelmäßige Weiterbildungen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird sichergestellt, dass die Prüfungen stets auf einem hohen fachlichen Niveau durchgeführt werden.


4. Detaillierte Musterprüflisten

Für die praktische Umsetzung stelle wir umfangreiche Musterprüflisten zur Verfügung. Diese erleichtern es Ihnen, systematisch vorzugehen und nichts zu übersehen. Sie decken die tägliche Kontrolle bis hin zur umfangreichen Hauptprüfung ab und enthalten unter anderem:

    • Checklisten für visuelle Kontrollen

    • Funktionsprüfungen von Mechanik und Elektronik

    • Dokumentation von Abweichungen und deren Behebung

 Relevanz und Vorteile der neuen DGUV Information 209-018

Die Veröffentlichung der neuen DGUV Information 209-018 ist ein großer Fortschritt für die Arbeitssicherheit in der Metallindustrie. Sie bietet Betrieben nicht nur konkrete Anleitungen, sondern fördert auch ein stärkeres Bewusstsein für die Risiken und die Notwendigkeit regelmäßiger Prüfungen. Die Vorteile im Überblick:

    • Erhöhte Sicherheit: Durch die klare Struktur der Prüfungen werden Schäden frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden.

    • Einheitliche Standards: Die Information schafft einen Branchenstandard, der Betriebe bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützt.

    • Effizientere Abläufe: Dank der Musterprüflisten und des Betriebsbuchs können Prüfungen systematisch und ohne großen Mehraufwand durchgeführt werden.
 
Natürlich muss die neue DGUV Information 209-018 auch in die bestehende Arbeitssicherheit integriert werden. Im Detail bedeutet das eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie eine Anpassung der Inhalte der Unterweisung zum Arbeitsschutz. Denken Sie zudem bei dem Ableiten von Schutzmaßnahmen an das STOP-Prinzip.

Wer profitiert von der DGUV Information 209-018?

Die neue DGUV Information richtet sich an eine breite Zielgruppe innerhalb der metallurgischen Industrie also Primär an Mitgliedsunternehmen der BGHW:

    • Betriebsleitungen: Sie erhalten einen klaren Fahrplan für die sichere Nutzung und Wartung von Pfannen.

    • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ihnen werden konkrete Werkzeuge zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen an die Hand gegeben.

    • Prüfende und Instandhaltungsfachkräfte: Sie profitieren von klaren Vorgaben und Checklisten, die den Prüfprozess erleichtern

Fazit

Die DGUV Information 209-018 markiert einen Wendepunkt in der Sicherheitskultur der metallurgischen Industrie. Mit ihrer klaren Prüf-Struktur, den präzisen Vorgaben und den praxisnahen Vorlagen wie dem Betriebsbuch und den Musterprüflisten gibt sie Betrieben eine verlässliche Grundlage, um die Sicherheit von Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen zu gewährleisten. Die Neuerstellung ist nicht nur eine Reaktion auf aktuelle Anforderungen, sondern ein vorausschauender Schritt, der die Arbeitsschutzstandards in der Branche nachhaltig verbessern wird. Wenn Sie interesse an unseren Dienstleistungen im Beriech der Arbeitssicherheit haben, können Sie hier ein kostenloses Angebot anfordern.


FAQ – DGUV Information 209-018

1. Was ist eine DGUV Information?

Eine DGUV Information ist ein Hilfsmittel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das Betriebe und Beschäftigte dabei unterstützt, Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten. Diese Publikationen dienen als praktische Leitfäden und erklären, wie gesetzliche Vorgaben und technische Regeln im Arbeitsumfeld umgesetzt werden können. Im Gegensatz zu DGUV Vorschriften, die verbindlich sind, haben DGUV Informationen empfehlenden Charakter und richten sich gezielt an bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Problemstellungen. Sie bieten konkrete Beispiele, Anleitungen und Hinweise, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Ihr Ziel ist es, die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu erleichtern und zu verbessern.


2. Ist die Einhaltung einer DGUV Information verpflichtend?

Im Gegensatz zu den verbindlichen DGUV Vorschriften haben sie keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie dienen vielmehr als Leitfäden, um Unternehmen bei der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen zu unterstützen. Obwohl die Einhaltung von DGUV Informationen nicht verpflichtend ist, können sie als anerkannte Regeln der Technik betrachtet werden. Das bedeutet, dass ihre Anwendung in der Praxis als Nachweis für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen herangezogen werden kann. Unternehmen, die den Empfehlungen der DGUV Informationen folgen, können somit sicherstellen, dass sie den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Sicherheitsstandards einhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Abweichungen von diesen Empfehlungen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um ein gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten.


3. Was ist der Unterschied zwischen einer DGUV Information und einer DGUV Vorschrift?

  • DGUV Vorschriften: Verbindlich, gesetzlich vorgeschrieben, müssen eingehalten werden.
  • DGUV Informationen: Unverbindlich, empfehlend, dienen als Orientierungshilfe.
 

Während DGUV Vorschriften klare Anforderungen festlegen, bieten DGUV Informationen flexible Handlungsspielräume, solange das Schutzziel erreicht wird. Unternehmen, die den Empfehlungen der DGUV Informationen folgen, können sicherstellen, dass sie auf einem anerkannten Sicherheitsniveau agieren.


4. Für wen ist die DGUV Information 209-018 relevant?

Für Unternehmen in der Metall- und Gießereiindustrie, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsleiter sowie für befähigte Personen, die Prüfungen an Pfannen durchführen.


5. Welche Pfannenarten werden in der DGUV Vorschrift berücksichtigt?

Die Information umfasst Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen, unabhängig davon, ob sie mit Aufhängungen oder Hebevorrichtungen ausgestattet sind.


6. Gibt es besondere Anforderungen an die Prüfintervalle?

Die Prüfintervalle richten sich nach der Häufigkeit und Intensität der Nutzung der Pfannen. Tägliche Sichtprüfungen sind Standard, während Hauptprüfungen in längeren Intervallen erfolgen.